
Musste die Hündin Mara am 18. Juli 2022 auf einer Wiese nördlich des Kraftwerks Knetzgau im Landkreis Haßberge wirklich sterben? Das Amtsgericht Haßfurt versucht es an diesem Montag zu klären. Es wird ein Verhandlungsmarathon von sieben Stunden, bei dem zwei Fragen im Mittelpunkt stehen: Ist der Schuss auf den Hund der Rasse Alaskan Malamute jagdgerecht gewesen, weil dieser – wie der angeklagte Jäger und Jagdpächter sagt – einen Hasen gehetzt habe und kurz davor gewesen sei, den Hasen zu reißen? Und: Stimmt diese Schilderung des Jägers überhaupt?
In den sieben Stunden Verhandlung kommen der Angeklagte, seine Ehefrau, die Hundebesitzer Oswald Helm und Birgit Brunner, zwei Polizisten sowie als Gutachter ein Jagdberater und ein Vertreter der Jagdbehörde am Landratsamt zu Wort. Viele Aussagen also in einem Prozess, in dem es um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geht. Dabei ist der Jäger überhaupt erst vor Gericht gelandet, weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte.
Keine guten Erfolgsaussichten für den Angeklagten?
Die Erfolgsaussichten des 77-jährigen Angeklagten sind nicht sonderlich gut, deutet Richter Patrick Keller im Laufe der Verhandlung immer wieder an. Keiner der Zeugen, so die Aussagen, hätte in einer vergleichbaren Situation auf den Hund geschossen, auch im Falle einer Jagd auf einen Hasen nicht. Und die Schilderung, wie sich der Vorfall dem Angeklagten zufolge abgespielt haben soll, scheint dem Gericht nicht plausibel.
Zu vieles scheint unstimmig, zumindest fragwürdig: Wo stand der Schütze, wo befand sich im Moment des Schusses der Hund? Räumliche Zuordnungen des Beschuldigten stimmen nicht mit den Aussagen etwa eines Polizisten und der Hundehalterin überein. Auch dass ein Hund mit einem Hüftschaden wie bei Mara überhaupt einen Hasen jagen kann, scheint fraglich. Und kann sich ein Tier, nachdem ein Projektil seine Lunge durchschlagen und Zwerchfell und Leber verletzt hat, wirklich noch so weit fortbewegen, wie der Jäger angibt?
Immer wieder versucht Richter Patrick Keller zum Angeklagten durchzudringen. Immer wieder scheitert er an der Überzeugung des Jägers, im Recht zu sein. Immer wieder wird Keller deutlich – was zwischenzeitlich zu hitzigen Diskussionen mit Verteidiger Oliver Heinekamp führt. Doch auch der Anwalt scheint gegen Verhandlungsende die Chancen seines Mandanten auf Freispruch schwinden zu sehen. Keller mahnt den Angeklagten dafür umso eindringlicher: "Ich komme Ihnen die ganze Zeit schon entgegen, weil ich die ganze Farce als wahr unterstelle."
Der Richter verweist darauf, dass andere mit 77 Jahren ihren Führerschein abgeben würden, weil es ihnen zu unsicher sei. "Sie laufen mit einer geladenen Waffe herum", fügt er an. Doch der beschuldigte Jäger bleibt dabei: Er versuche nur, den Jagdschutz auszuführen.
Jäger dürfen auf Hunde schießen, wenn diese wildern – müssen aber nicht
Ein Jäger dürfe durchaus auf einen Hund schießen, wenn dieser wildert, heißt es in der Verhandlung. Doch es bestehe keine Pflicht, auf einen Hund zu schießen, wenn dieser Wild nachsetzt. Es bleibe immer abzuwägen, ob es mildere Mittel gebe, um das zu unterbinden. Außerdem stellt Martin Schrauder von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt Haßberge klar, dass das Kleinkaliber, mit dem der Jäger auf Mara schoss, bei Tieren der Größe des Alaskan Malamut nicht tierschutzgerecht sei.
Auch der zweite Sachverständige, Jagdberater Elmar Brückner, geht auf die Verhältnismäßigkeit ein. "Was hindert mich, mit dem Auto in die Richtung zu fahren und zu hupen?" Die Frage steht im Raum, ob der Jäger generell anders hätte verfahren müssen. Nach dem ersten Schuss hatte sich seine Waffe verklemmt. Deshalb war er nach Hause gefahren, um seinen Jagdhund und ein großes Jagdgewehr zu holen. Nach dem angeschossenen Hund habe er davor nicht mehr gesehen.
Laut Jagdberater Brückner hätte der Jäger zuerst den Anschuss, also den Ort, an dem das Tier von dem Projektil getroffen wurde, anschauen und dann erst sein weiteres Vorgehen überlegen sollen. Der Jäger sei aber weggefahren, sagt Brückner: "Wenn ich sauber jage, habe ich keinen Grund, auszureißen." Wenn der Hund gewildert habe, dann halte "das Gesetz offen, zu schießen".
Prozess wird am 20. November fortgesetzt
Am 20. November findet der zweite Verhandlungstag statt. Ob der Angeklagte dann noch auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zurückgreifen kann, bleibt offen. Die Staatsanwältin wollte sich an diesem Montag nach der Verhandlung auf Nachfrage nicht äußern.
Dann kann aus der Sachbeschädigung hund ganz schnell was anderes werden .
Ich bin selbst Jäger und kann dieses Verhalten nicht nachvollziehen.
Denke aber auch das ist einer dieser ganz alten Waidmänner die glauben sie müssten die Flur frei von jedem Fremden halten egal mit welchem Mittel .
Hier sollte doch die behördliche Hahn in ruh angeordnet werden .
Aber ich halte zumindest eine Verdoppelung der Strafe für angemessen zuzüglich alle entstandenen Kosten für die im Prozess beteiligten Personen, Zeugen und Sachverständigen.
Ich halte diesen Mann aufgrund seiner damaligen Vergehen und dem jetzigen Verhalten vor Gericht als total ungeeignet zum Führen von Waffen!!
Hoffentlich wird diesem das Führen dieser Waffen und die Ausübung der Jagd für immer verboten!
Anstatt dies einzuräumen, verschanzt sich der Mensch, der dieses Drama verschuldet hat, mit dem sich nun Gerichte und Ämter befassen müssen, hinter durchsichtigen Schutzbehauptungen und der Lebenslüge, dass ihm ein solches Verhalten offenbar "zusteht", die der Angeklagte hier vor sich herträgt.
Wahrscheinlich ist auch hieran "die Politik" schuld....