
Das Verfahren gegen den Jäger, der im Juli 2022 eine Hündin nahe der Schleuse bei Knetzgau im Landkreis Haßberge unrechtmäßig erschossen hat, geht nicht in die nächste Instanz. Das Landgericht Bamberg teilte an diesem Freitag mit: Der Angeklagte hat die Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts gegen den Jäger aus dem Dezember 2024 rechtskräftig.
Vor zwei Monaten hatten die Richter in der Causa "Mara" in zweiter Instanz ein für viele unerwartet deutliches Urteil gesprochen. Das Bamberger Landgericht verurteilt den 78-jährigen Jäger wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Der Mann habe die frei laufende Hündin auf der Mainwiese bei Knetzgau ohne triftigen Grund erschossen, hieß es unter anderem in der Begründung.
Fall Mara bewegt und beschäftigt die Menschen seit Jahren
Das Urteil des Landgerichts sah außerdem eine Geldauflage von 10.000 Euro vor, die der Jäger zahlen muss. Eine Hälfte sollte demnach an den Caritasverband Haßberge gehen, die andere an den Deutschen Tierschutzbund. Hinzu kommen die Verfahrenskosten, sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche wie die Tierarztkosten und ein Schmerzensgeld.
Der Jäger ging gegen das Urteil vor und legte Revision ein – zog diese dem Landgericht zufolge aber nun zurück. Damit hat der Justizmarathon ein Ende, der seit Jahren viele Menschen in der Region beschäftigt.
Gerichte folgten den Argumenten des Jägers nicht
Maras Besitzer, ein Ehepaar aus Österreich, hatten im Juli 2022 nach einer Kanutour auf dem Main unweit des Knetzgauer Kraftwerks Halt gemacht. Dort sprang die Hündin unangeleint auf die nahegelegene Mainwiese. Der Angeklagte soll das Tier entdeckt und aus seinem Auto heraus ohne Grund geschossen haben.
Der Jäger gab an, die Hündin habe einem Hasen nachgestellt und somit gewildert. Hinweise darauf, dass der wegen eines Hüftleidens mit Arthrose eingeschränkte Alaskan Malamute dazu in der Lage gewesen sein könnte, hatten weder das Amtsgericht Haßfurt in erster Instanz noch das Landgericht Bamberg gesehen.
Susi Kortmann
, das wird andere Gründe haben .