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Knetzgau
Nach Vorfall in Knetzgau äußert sich Jäger-Chef Egon Frank: Einen Hund erschießen geht gar nicht
Der Vorsitzende der Kreisgruppe Haßfurt des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) sieht grundsätzlich keinen Grund, auf einen freilaufenden Vierbeiner anzulegen.
Auf einen Hund schießen? Das kommt für Egon Frank, den Vorsitzenden der Kreisgruppe Haßfurt im Bayerischen Jagdverband, nicht in Frage (hier ein Symbolbild).
Foto: Jens Büttner, dpa | Auf einen Hund schießen? Das kommt für Egon Frank, den Vorsitzenden der Kreisgruppe Haßfurt im Bayerischen Jagdverband, nicht in Frage (hier ein Symbolbild).
Martin Sage
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:27 Uhr

Der Vollständigkeit halber muss gesagt werden, dass Egon Frank, der Vorsitzende der Kreisgruppe Haßfurt des Bayerischen Jagdverbandes, von dem Vorfall bei Knetzgau erst durch den Anruf der Redaktion am späten Donnerstagnachmittag erfahren hat. Zuvor, um die Mittagszeit, hatte die Polizeiinspektion Haßfurt bekannt gegeben, dass ein Jäger am Montag gegen 17.15 Uhr bei Knetzgau auf einer Mainwiese in der Nähe des Knetzgauer Kraftwerks einen Hund erschossen hatte: Den Vierbeiner eines österreichischen Ehepaars, das hier kurz zuvor mit dem Kanu angelandet war. Das Tier war nicht sofort tot, es starb nach Eintreffen eines Tierarztes; der Jäger hatte sich laut Polizei jedoch aus dem Staub gemacht.

Zu diesem konkreten Fall konnte Egon Frank also noch nichts sagen. Wohl aber hält der Vorsitzende der Kreisgruppe Haßfurt mit seiner grundsätzlichen Überzeugung nicht hinter dem Berge: "Einen Hund erschießen, so etwas geht überhaupt nicht", sagte Frank. Das habe nur einen einzigen Effekt und zwar den, dem Ansehen der Jagd und der Jägerinnen und Jäger zu schaden.

Artikel 42 des Bayerischen Jagdgesetzes erlaubt das Töten wildernder Hunde

Egon Frank ist bewusst, dass das Bayerische Jagdgesetz (BayJG) den Einsatz von Schusswaffen gegen  Hunde oder auch Katzen durchaus erlaubt. Hier heißt es in Artikel 42, dass die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen befugt sind, wildernde Hunde und Katzen zu töten. Näher führt das Gesetz für Hunde aus: "Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können." In der Tat kommt es immer wieder vor, das freilaufende Hunde Wildtiere reißen.

Doch er selber könne sich keinen Fall vorstellen, bei dem ein Jäger oder eine Jägerin mit gutem Grund auf einen Hund anlegen, sagte Frank zur Redaktion. Selbst dann, wenn ein Wild in höchster Gefahr sei, sei das Gesetz für ihn kaum anwendbar. Freilich kenne man solche Sprüche aus Kreisen der älteren Jägerschaft, wo etwa zu hören sei: "Wenn ich hier noch einmal Deinen Hund frei herumlaufen sehe, schieße ich ihn ab." Aber solche Drohungen sollten eigentlich der Vergangenheit angehören, findet Frank. Und schließlich müsse man auch bedenken, dass einem Jäger selbst einmal der Jagdhund durchgehen und dann frei durch die Flur laufen könne. Dann wolle er ja auch nicht, dass seinem Jagdbegleiter etwas passiere.

Die näheren Umstände der Hundetötung bei Knetzgau müssen wohl erst noch geklärt werden, weitere Details waren am Donnerstag bei der Polizei in Haßfurt nicht zu erfahren, etwa wie sich der Jäger selbst geäußert hat. In jedem Fall stehen noch viele Fragen im Raum, etwa ob sich der Mann auch einer Verletzung des Tierschutzgesetzes dadurch schuldig gemacht hat, weil er den verletzten Hund einfach zurückließ.

 
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  • ermahirsch@aol.com
    Was für ein Hund war das eigentlich? Wenn ich richtig gelesen habe, dann war der vorher mit seinen Besitzern in einem Kanu. Was größeres kann das doch dann gar nicht gewesen sein, soviel
    Platz ist da doch gar nicht, vom Gewicht mal abgesehen!
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  • Kinderlein
    Welche Konsequenzen gibt es für diesen "JÄGER"?

    Lebenslanges Jagd- und Waffenverbot!!!

    Unfassbar nur aus Spass an der Ballerei und dann nicht mal soviel*******in der Hose ........
    einfach abhauen

    Für die Besitzer des Hundes tut es mir unendlich Leid, biste in Urlaub und musst ohne dein
    geliebtes "Familienmitglied"nach Hause fahren.

    Dieser Jäger ist nur..........
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  • olivergehrsitz@web.de
    Dieser "Jäger" darf nie wieder eine Waffe in die Finger bekommen! Das Landratsamt sollte schnellstmöglich die Berechtigung wegen fehlender Eignung entziehen.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    die einstmals ach so hippe (zeitlich eigentlich schon überholte) Mode-Formulierung "geht gar nicht" geht/ging eigentlich selbst gar nicht! Vermutlich wie gewöhnlich wieder mal aus dem Anglo-Amerikanischen (no-go) abgeleitet...
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  • bertgs
    Was soll man von jemandem erwarten, der seine Befriedigung darin findet, im Wald aus dem Hinterhalt harmlose Tiere wie Rehe zu erschießen. Da zählt bei manchen dieser Menschen dann ein Hund wohl auch nicht viel mehr.
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  • Dieter@zellhoefer.de
    Ach, und das Schnitzel, oder der Sonntagsbraten von dem "armen Schwein" ist aber ok?

    Wahrscheinlich stirbt das Reh stressfreier, wird nicht lebend transportiert und ist vor allem nicht mit Antibiotika vollgepumpt.
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  • FischersFritz
    Der Einwand mit dem Schnitzel und dem Schwein ist durchaus berechtigt … da misst unsere Gesellschaft mit zweierlei Maß.

    Aber von „stressfrei(er) Sterben“ in Verbindung mit dem Tod durch eine Jagdwaffe würde ich eher auch nicht sprechen: https://djz.de/schusszeichen-beim-schalenwild-699/

    Da hilft die ganze Jägerspräche mit ihrer beinahe poetischen Verklärung nichts: Bei der Jagd werden Tiere auf entsetzlich brutale Art und Weise getötet.
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  • jebusara@web.de
    Vielleicht sollte man einfach genau hinsehen wer einen Berechtigungsschein zum Töten eines Tieres bekommt. Der Lehrgang allein schafft noch keinen guten Jäger, da müsste auch die moralische Voraussetzung genauestens geprüft werden. Beim kleinsten Verstoss gehört die Berechtigung sofort auf Lebenszeit entzogen. Immerhin tragen diese Leute eine geladene Waffe bei sich und somit geht von ihnen eine potentielle Gefahr aus - so mancher hat ein Pferd für ein Wildschwein gehalten und auch sonst ist nicht immer das vor der Flinte was gesehen wird.

    https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/jaeger-erschiesst-pferde-100.html#:~:text=J%C3%A4ger%20schie%C3%9Fen%20immer%20wieder%20daneben,er%20f%C3%BCr%20ein%20Wildschwein%20hielt.

    https://abschaffung-der-jagd.de/menschenalsjaegeropfer/index.html
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  • georg-ries@web.de
    Befremdlich ist, wie der Kreisvorsitzende als Gutmensch argumentiert. Es gibt sehr wohl (Einzel-)Fälle, wo wildernde Hunde zB Rehe reißen und nicht nur mal hetzen! Dafür gibt es diese Bestimmung im Jagdgesetz. Und nur dann darf sie angewendet werden!
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  • Eos123456
    "Einen Hund erschießen geht gar nicht".

    Dass es sehr wohl geht, beweist der Vorfall bei Knetzgau. Aber ungeachtet aller sprachlichen Schludrigkeit muss man doch sagen: das war keine Heldentat und sollte heutzutage eigentlich grundlos nicht vorkommen und das nicht nur im Hinblick auf eine positive Außendarstellung der Jägerschaft.
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