Der Vollständigkeit halber muss gesagt werden, dass Egon Frank, der Vorsitzende der Kreisgruppe Haßfurt des Bayerischen Jagdverbandes, von dem Vorfall bei Knetzgau erst durch den Anruf der Redaktion am späten Donnerstagnachmittag erfahren hat. Zuvor, um die Mittagszeit, hatte die Polizeiinspektion Haßfurt bekannt gegeben, dass ein Jäger am Montag gegen 17.15 Uhr bei Knetzgau auf einer Mainwiese in der Nähe des Knetzgauer Kraftwerks einen Hund erschossen hatte: Den Vierbeiner eines österreichischen Ehepaars, das hier kurz zuvor mit dem Kanu angelandet war. Das Tier war nicht sofort tot, es starb nach Eintreffen eines Tierarztes; der Jäger hatte sich laut Polizei jedoch aus dem Staub gemacht.
Zu diesem konkreten Fall konnte Egon Frank also noch nichts sagen. Wohl aber hält der Vorsitzende der Kreisgruppe Haßfurt mit seiner grundsätzlichen Überzeugung nicht hinter dem Berge: "Einen Hund erschießen, so etwas geht überhaupt nicht", sagte Frank. Das habe nur einen einzigen Effekt und zwar den, dem Ansehen der Jagd und der Jägerinnen und Jäger zu schaden.
Artikel 42 des Bayerischen Jagdgesetzes erlaubt das Töten wildernder Hunde
Egon Frank ist bewusst, dass das Bayerische Jagdgesetz (BayJG) den Einsatz von Schusswaffen gegen Hunde oder auch Katzen durchaus erlaubt. Hier heißt es in Artikel 42, dass die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen befugt sind, wildernde Hunde und Katzen zu töten. Näher führt das Gesetz für Hunde aus: "Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können." In der Tat kommt es immer wieder vor, das freilaufende Hunde Wildtiere reißen.
Doch er selber könne sich keinen Fall vorstellen, bei dem ein Jäger oder eine Jägerin mit gutem Grund auf einen Hund anlegen, sagte Frank zur Redaktion. Selbst dann, wenn ein Wild in höchster Gefahr sei, sei das Gesetz für ihn kaum anwendbar. Freilich kenne man solche Sprüche aus Kreisen der älteren Jägerschaft, wo etwa zu hören sei: "Wenn ich hier noch einmal Deinen Hund frei herumlaufen sehe, schieße ich ihn ab." Aber solche Drohungen sollten eigentlich der Vergangenheit angehören, findet Frank. Und schließlich müsse man auch bedenken, dass einem Jäger selbst einmal der Jagdhund durchgehen und dann frei durch die Flur laufen könne. Dann wolle er ja auch nicht, dass seinem Jagdbegleiter etwas passiere.
Die näheren Umstände der Hundetötung bei Knetzgau müssen wohl erst noch geklärt werden, weitere Details waren am Donnerstag bei der Polizei in Haßfurt nicht zu erfahren, etwa wie sich der Jäger selbst geäußert hat. In jedem Fall stehen noch viele Fragen im Raum, etwa ob sich der Mann auch einer Verletzung des Tierschutzgesetzes dadurch schuldig gemacht hat, weil er den verletzten Hund einfach zurückließ.
Platz ist da doch gar nicht, vom Gewicht mal abgesehen!
Lebenslanges Jagd- und Waffenverbot!!!
Unfassbar nur aus Spass an der Ballerei und dann nicht mal soviel*******in der Hose ........
einfach abhauen
Für die Besitzer des Hundes tut es mir unendlich Leid, biste in Urlaub und musst ohne dein
geliebtes "Familienmitglied"nach Hause fahren.
Dieser Jäger ist nur..........
Wahrscheinlich stirbt das Reh stressfreier, wird nicht lebend transportiert und ist vor allem nicht mit Antibiotika vollgepumpt.
Aber von „stressfrei(er) Sterben“ in Verbindung mit dem Tod durch eine Jagdwaffe würde ich eher auch nicht sprechen: https://djz.de/schusszeichen-beim-schalenwild-699/
Da hilft die ganze Jägerspräche mit ihrer beinahe poetischen Verklärung nichts: Bei der Jagd werden Tiere auf entsetzlich brutale Art und Weise getötet.
https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/jaeger-erschiesst-pferde-100.html#:~:text=J%C3%A4ger%20schie%C3%9Fen%20immer%20wieder%20daneben,er%20f%C3%BCr%20ein%20Wildschwein%20hielt.
https://abschaffung-der-jagd.de/menschenalsjaegeropfer/index.html
Dass es sehr wohl geht, beweist der Vorfall bei Knetzgau. Aber ungeachtet aller sprachlichen Schludrigkeit muss man doch sagen: das war keine Heldentat und sollte heutzutage eigentlich grundlos nicht vorkommen und das nicht nur im Hinblick auf eine positive Außendarstellung der Jägerschaft.