
Es ist ein unerwartet hartes Urteil des Landgerichts Bamberg gegen einen Jäger, der vor mehr als zwei Jahren einen Hund auf der Schleuseninsel bei Knetzgau im Landkreis Haßberge erschossen hat. Die Berufungskammer sieht die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund und eine quälerische Tiermisshandlung, sowie eine Sachbeschädigung als erwiesen an. Das Schöffengericht verurteilte den 78-jährigen Angeklagten deshalb an diesem Montag zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall ist juristisch aber noch nicht zu Ende.
"Sie waren nicht berechtigt, den Hund zu erschießen", sagte der Vorsitzende Richter André Libischer. Der Hund habe an jenem Spätnachmittag im Sommer 2022 gar nicht gewildert. Der Hase, der gehetzt worden sein soll, sei eine Erfindung des Jägers. Es sei nach der Beweisaufnahme deutlich geworden, dass der 78-Jährige sich seit Jahren über freilaufende Hunde in seinem Jagdrevier geärgert habe, sagte Libischer.
Gericht: Angeklagte hat aus Ärger über freilaufende Hunde falsch reagiert
Als er an der Mainschleuse die Hündin eines Ehepaares aus Österreich erblickt habe, habe der Angeklagte falsch reagiert und zur Waffe gegriffen. "Sie haben dabei ein nicht geeignetes Kleinkalibergewehr verwendet", erklärte der Richter in seinem Urteil. Das habe vorhersehbar dazu geführt, dass die Hündin nicht sofort tot gewesen sei, sondern länger anhaltende, erhebliche Schmerzen habe erleiden müssen.
Nach dem Schuss sei dem Jäger wohl bewusst geworden, dass er einen Fehler gemacht habe und er sei davongefahren. Vielleicht habe er auch das Ehepaar an der Bootsschleuse erblickt, meinte Libischer. Das aber könne man nicht nachweisen.
Hund mit Hüftleiden, Reifenspuren, kein Fell im Maul: Objekte Beweismittel gegen die Version des Jägers
In dem Fall stünde nicht Aussage gegen Aussage, erklärte der Richter. Es gebe weitere objektive Beweismittel, die gegen den Jäger sprächen. Das tierärztliche Attest etwa, das der achtjährigen Mara ein stark schmerzendes Hüftleiden mit Arthrose bescheinigte. Dass die Hündin einen Jagdtrieb auslebte, sei deshalb "nahezu unmöglich". Außerdem seien im Maul keine Spuren von Hasenfell gefunden worden.

Dann die Reifenspuren des Wagens des Jägers an einer Stelle, von der ihn die Hundehalterin hatte davonrasen sehen. Und nicht zuletzt die Angaben eines Mitarbeiters der Jagdbehörde des Landratsamtes Haßberge, wonach selbst ein solch gesunder großer, schwerer Hund allenfalls auf 40 Stundenkilometer beschleunigen könne. Einem hakenschlagenden Feldhasen mit rund 70 Stundenkilometern Geschwindigkeit werde er nicht gefährlich.
Gericht: Zweifel an Aussagen der Ehefrau als Entlastungszeugin
Aus Sicht der Berufungskammer war aber nicht nur der Hase eine Erfindung. Es bestünden starke Zweifel, ob die Ehefrau des Angeklagten zur Tatzeit überhaupt mit am Tatort gewesen sei. Sie hatte in erster Instanz am Amtsgericht Haßfurt die Geschichte ihres Mannes bestätigt. Bei mehreren Befragungen durch Polizeibeamte kurz nach dem Schuss habe der Jäger aber immer nur von sich in der Einzahl gesprochen. "Wenn man eine solch wichtige Entlastungszeugin hätte, dann würde man die doch gleich benennen", sagte der Richter.
Erst drei Monate später nach dem Vorfall habe der 78-Jährige dann - wie ein Zauberer das Kaninchen - seine Gattin als Zeugin aus dem Hut. Ob sie wirklich an die Version ihres Ehemannes glaubte oder bewusst gelogen habe, um ihn zu schützen, darüber wolle man nicht spekulieren, meinte Libischer.
Acht Monate Haft und Geldauflage von 10.000 Euro: Jäger will jetzt vor das OLG
Einen Strafbefehl hatte der 78-Jährige nicht akzeptiert, vom Amtsgericht Haßfurt wurde er vor einem Jahr dann zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro Strafe verurteilt. Er wie auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung.
Am Landgericht Bamberg verkündete der Vorsitzende Richter jetzt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Bewährung. Damit der Jäger spüre, etwas falsch gemacht zu haben, muss er eine Geldauflage von insgesamt 10.000 Euro zahlen. Eine Hälfte geht an den Caritasverband Haßberge, die andere an den Deutschen Tierschutzbund. Hinzu kommen die Verfahrenskosten beider Instanzen, sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche wie die Tierarztkosten und ein Schmerzensgeld.
Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Jäger, der sich keiner Schuld bewusst ist, kündigte an diesem Montag noch im Gerichtssaal an, vor das Bayerische Oberste Landesgericht (OLG) gehen zu wollen. Der zuständige Strafsenat sitzt auch in Bamberg.
Interessant auch, wie hier argumentiert wird, aber bei einem fast tot geschlagenen Kind schweigen die meisten Kritiker!
Manch einer muss eben gezeigt bekommen, wo sein Hase langläuft.
Er scheint ja Zeit und Geld dafür aufwenden zu können. Das OLG wird es schon richten…
Und wenn er einen reißenden Hund nicht von einem hüftlahmen unterscheiden kann, Hasen sieht, wo keine sind, oder welche erfindet … spricht nicht für ein gutes Auge und Gespür.
Reue scheint nicht erkennbar, womit er beim nächsten Mal vermutlich ähnlich handeln würde.
So einen Mann sollte man nicht mehr mit einer geladenen Schusswaffe durch den Wald laufen lassen, lieber mit Spazierstock. Und bitte auch Dachboden und Keller auf „Reserven“ kontrollieren, bei so einer eigenen Rechtsauffassung und Schießfreude.
"Geldauflage von insgesamt 10.000 Euro zahlen. ... Hinzu kommen die Verfahrenskosten beider Instanzen, sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche wie die Tierarztkosten und ein Schmerzensgeld."
mit einem ungeeigneten Gewehr auf einen Hund geschossen, der nicht gewildert haben kann.
Ich hoffe, das OLG "sattelt noch einen drauf" - wg. Beharrens im Unrecht o. ä.
Wird ihm wenigstens der Waffenschein entzogen? Man kann doch nicht mal eben mit irgendeiner Waffe auf irgendein Ziel halten, nur weil man gerade die richtige nicht zur Hand hat. Das lässt mich "ein klein wenig" am Sachverstand und somit an der Befähigung zum verantwortungsvollen Umgang mit der Schuss-Waffe(!!) zweifeln. Und auch die Tatsache, dass der Mann Sachen gesehen haben will, die lt. Gericht gar nicht gewesen sein können, stellt da keine Entlastung dar. Am Ende kann er vielleicht noch froh sein, bei dieser "Super-Aktion" keinen Menschen getroffen zu haben.
Ich mag mir nicht ausdenken wie der Mann davon kommen könnte hätte die Hündin kein Hüftleiden gehabt, von daher kann die Strafe nicht groß genug ausfallen.
Er hat den Fehler begangen und ein unschuldiges Tier willentlich getötet, also sollte er auch die Konsequenzen tragen.