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Bamberg
Hartes Urteil gegen Jäger, der Hündin Mara tötete: Landgericht Bamberg verurteilt 78-Jährigen zu Bewährungsstrafe
Der Jäger aus den Haßbergen, der für den qualvollen Tod einer Hündin verantwortlich ist, wurde im Berufungsprozess hart bestraft. Es blieb nicht bei einer Geldstrafe.
Mara, der Alaskan Malamute eines Ehepaars aus Österreich: Im Sommer 2022 wurde die Hündin bei  Knetzgau (Lkr. Haßberge) an der Mainschleuse von einem Jäger erschossen. Am Montag wurde er vom Landgericht Bamberg verurteilt.
Foto: Birgit Brunner | Mara, der Alaskan Malamute eines Ehepaars aus Österreich: Im Sommer 2022 wurde die Hündin bei  Knetzgau (Lkr. Haßberge) an der Mainschleuse von einem Jäger erschossen.
Udo Güldner
 |  aktualisiert: 21.12.2024 02:35 Uhr

Es ist ein unerwartet hartes Urteil des Landgerichts Bamberg gegen einen Jäger, der vor mehr als zwei Jahren einen Hund auf der Schleuseninsel bei Knetzgau im Landkreis Haßberge erschossen hat. Die Berufungskammer sieht die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund und eine quälerische Tiermisshandlung, sowie eine Sachbeschädigung als erwiesen an. Das Schöffengericht verurteilte den 78-jährigen Angeklagten deshalb an diesem Montag zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.  Der Fall ist juristisch aber noch nicht zu Ende.

"Sie waren nicht berechtigt, den Hund zu erschießen", sagte der Vorsitzende Richter André Libischer. Der Hund habe an jenem Spätnachmittag im Sommer 2022 gar nicht gewildert. Der Hase, der gehetzt worden sein soll, sei eine Erfindung des Jägers. Es sei nach der Beweisaufnahme deutlich geworden, dass der 78-Jährige sich seit Jahren über freilaufende Hunde in seinem Jagdrevier geärgert habe, sagte Libischer.

Gericht: Angeklagte hat aus Ärger über freilaufende Hunde falsch reagiert 

Als er an der Mainschleuse die Hündin eines Ehepaares aus Österreich erblickt habe, habe der Angeklagte falsch reagiert und zur Waffe gegriffen. "Sie haben dabei ein nicht geeignetes Kleinkalibergewehr verwendet", erklärte der Richter in seinem Urteil. Das habe vorhersehbar dazu geführt, dass die Hündin nicht sofort tot gewesen sei, sondern länger anhaltende, erhebliche Schmerzen habe erleiden müssen.

Nach dem Schuss sei dem Jäger wohl bewusst geworden, dass er einen Fehler gemacht habe und er sei davongefahren. Vielleicht habe er auch das Ehepaar an der Bootsschleuse erblickt, meinte Libischer. Das aber könne man nicht nachweisen.

Hund mit Hüftleiden, Reifenspuren, kein Fell im Maul: Objekte Beweismittel gegen die Version des Jägers

In dem Fall stünde nicht Aussage gegen Aussage, erklärte der Richter. Es gebe weitere objektive Beweismittel, die gegen den Jäger sprächen. Das tierärztliche Attest etwa, das der achtjährigen Mara ein stark schmerzendes Hüftleiden mit Arthrose bescheinigte. Dass die Hündin einen Jagdtrieb auslebte, sei deshalb "nahezu unmöglich". Außerdem seien im Maul keine Spuren von Hasenfell gefunden worden.

Auf der Anklagebank im Berufungsprozess: Der 78-jährige Jäger aus dem Landkreis Haßberge am Landgericht Bamberg mit seinem Anwalt Oliver Heinekamp aus Bayreuth. 
Foto: Udo Güldner | Auf der Anklagebank im Berufungsprozess: Der 78-jährige Jäger aus dem Landkreis Haßberge am Landgericht Bamberg mit seinem Anwalt Oliver Heinekamp aus Bayreuth. 

Dann die Reifenspuren des Wagens des Jägers an einer Stelle, von der ihn die Hundehalterin hatte davonrasen sehen. Und nicht zuletzt die Angaben eines Mitarbeiters der Jagdbehörde des Landratsamtes Haßberge, wonach selbst ein solch gesunder großer, schwerer Hund allenfalls auf 40 Stundenkilometer beschleunigen könne. Einem hakenschlagenden Feldhasen mit rund 70 Stundenkilometern Geschwindigkeit werde er nicht gefährlich.

Gericht: Zweifel an Aussagen der Ehefrau als Entlastungszeugin

Aus Sicht der Berufungskammer war aber nicht nur der Hase eine Erfindung. Es bestünden starke Zweifel, ob die Ehefrau des Angeklagten zur Tatzeit überhaupt mit am Tatort gewesen sei. Sie hatte in erster Instanz am Amtsgericht Haßfurt die Geschichte ihres Mannes bestätigt. Bei mehreren Befragungen durch Polizeibeamte kurz nach dem Schuss habe der Jäger aber immer nur von sich in der Einzahl gesprochen. "Wenn man eine solch wichtige Entlastungszeugin hätte, dann würde man die doch gleich benennen", sagte der Richter.

Erst drei Monate später nach dem Vorfall habe der 78-Jährige dann - wie ein Zauberer das Kaninchen - seine Gattin als Zeugin aus dem Hut. Ob sie wirklich an die Version ihres Ehemannes glaubte oder bewusst gelogen habe, um ihn zu schützen, darüber wolle man nicht spekulieren, meinte Libischer.

Acht Monate Haft und Geldauflage von 10.000 Euro: Jäger will jetzt vor das OLG 

Einen Strafbefehl hatte der 78-Jährige nicht akzeptiert, vom Amtsgericht Haßfurt wurde er vor einem Jahr dann zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro Strafe verurteilt. Er wie auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung.

Am Landgericht Bamberg verkündete der Vorsitzende Richter jetzt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Bewährung. Damit der Jäger spüre, etwas falsch gemacht zu haben, muss er eine Geldauflage von insgesamt 10.000 Euro zahlen. Eine Hälfte geht an den Caritasverband Haßberge, die andere an den Deutschen Tierschutzbund. Hinzu kommen die Verfahrenskosten beider Instanzen, sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche wie die Tierarztkosten und ein Schmerzensgeld.

Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Jäger, der sich keiner Schuld bewusst ist, kündigte an diesem Montag noch im Gerichtssaal an, vor das Bayerische Oberste Landesgericht (OLG) gehen zu wollen. Der zuständige Strafsenat sitzt auch in Bamberg.

 
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  • Egbert Hahn
    Lieber Verfasser des Artikels: Verwenden Die lieber den Begriff " Gerechtes Urteil statt Hartes Urteil" Denn nach ihrer Schlagzeile könnte man denken dem Mann wurde Unrecht getan.
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  • Martin Deeg
    Naja, dafür, dass es zuerst einen Strafbefehl und in der Vorinstanz ein Urteil über 5.600 Euro gab, wird wohl auch die Justiz selbst dieses Urteil als „hart“ bezeichnen - und der Herr Libischer ist ganz sicher stolz auf solche Überschriften ….
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  • Alexander Götz
    Bewährung? ......Hier sollte Haft angeordnet werden, Alter schützt vor Strafe nicht.
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  • Georg Ries
    Ich finde das Urteil angemessen! Dadurch bekommt der Mann nie wieder einen Jagdschein und seine Waffen muss er auch veräußern. Zuverlässigkeit futsch!! Soweit ich weiß, hat ihm das Landratsmat eh keinen Jagdschein mehr gegeben, wegen dieses Sachverhalts! Und der guten Ordnung halber, Jäger haben keinen "Waffenschein", sondern eine Waffenbesitzkarte.
    Interessant auch, wie hier argumentiert wird, aber bei einem fast tot geschlagenen Kind schweigen die meisten Kritiker!
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  • Florian Muck
    Der Herr ist ja hinreichend bekannt im Landkreis und es ist nicht der erste Vorfall. Bisher konnte er sich jedoch immer herausreden. Ich hoffe nur, dass auch seine Frau wegen Falschaussage verurteilt wird. Ich werde jedenfalls Strafantrag gegen diese stellen. Ich habe mich vor einem Jahr mit einer ungeladenen Gaspistole gegen einen Überfall mit Messer gewehrt. Obwohl mein Verfahren wegen "Unschuld" eingestellt wurde, kann man sich nicht vorstellen wie mich das Landratsamt Schweinfurt herumgezerrt hat. Der übereifrige Beamte im Landratsamt Schweinfurt (Waffenrecht) hat mich dann schließlich wegen Volksverhetzung angezeigt, weil ich u.a. den Vergleich mit dem Jäger aus Augsfeld verwendet habe. Mein Verfahren läuft noch......, der Jäger hat wohl noch seinen Jagdschein
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  • Gudula Stegmann
    Dieser Jäger ist also nicht "nur" gegen Hunde aggressiv, sondern auch gegen Menschen? Wann wird das "Waffenbesitzrecht" endlich verschärft? So jemanden kann man nicht mit Waffen herumlaufen lassen. Und dann musste der Hund noch so schrecklich leiden. Das passiert normalerweise auch keinem fähigen Jäger.
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  • Roland Albert
    Altersstarrsinn. Anders kann man seine Reaktion nicht betiteln.
    Manch einer muss eben gezeigt bekommen, wo sein Hase langläuft.
    Er scheint ja Zeit und Geld dafür aufwenden zu können. Das OLG wird es schon richten…
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  • Johannes Ulrich Schottky
    Ein guter Jäger tötet nicht einfach so und sollte seine Impulse und seinen Ärger über nur frei laufende Hunde, vor allem wenn diese offensichtlich nicht wildern und mit Frauchen und Herrchen unterwegs sind - im Griff haben. Gehe davon aus dass das bei den meisten Jägern - und Förstern sowieso - der Fall ist. Somit auch peinlich für den Stand.

    Und wenn er einen reißenden Hund nicht von einem hüftlahmen unterscheiden kann, Hasen sieht, wo keine sind, oder welche erfindet … spricht nicht für ein gutes Auge und Gespür.

    Reue scheint nicht erkennbar, womit er beim nächsten Mal vermutlich ähnlich handeln würde.

    So einen Mann sollte man nicht mehr mit einer geladenen Schusswaffe durch den Wald laufen lassen, lieber mit Spazierstock. Und bitte auch Dachboden und Keller auf „Reserven“ kontrollieren, bei so einer eigenen Rechtsauffassung und Schießfreude.
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  • Walter Stöckl-Manger
    Altersstarrsinn ist ja ein weit verbreitetes Übel, sollte aber bitte nicht mit Schießerlaubnissen geadelt werden. Offensichtlich hat der Opi die genau passende Ehefrau, Glückwunsch!
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  • Erna Müller
    Das "Lehrgeld" kann in diesem Fall wohl nicht hoch genug sein, ich hoffe die Strafe erhöht sich weiter. Denn dieser Mensch scheint unbelehrbar...
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  • Ulrike Schneider
    Hart? Ein paar Euro Geldstrafe und ansonsten Bewährung sind hart?
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  • Michael Zink
    Ein paar Euro?

    "Geldauflage von insgesamt 10.000 Euro zahlen. ... Hinzu kommen die Verfahrenskosten beider Instanzen, sowie mögliche zivilrechtliche Ansprüche wie die Tierarztkosten und ein Schmerzensgeld."
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  • Ulrike Schneider
    Herr Zink, es gibt Versicherungen aller Arten. Darunter Haftpflicht und Rechtsschutz. Übrig bleibt dann tatsächlich die sogenannte Strafe. Und ja, es sind tatsächlich nur ein paar Euro gemessen an dem Leid das er angerichtet hat.
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  • Frank Stößel
    Der weder jagd- und tierschutzgerechte noch menschliche Motiv-Mix des Schützen - zur Tatzeit noch im Besitz eines gültigen Jagdscheins -führte zu einem "harten Urteil", wie die Main-Post textet. Gemessen am Glück, dass der Jäger in seiner Schießwut nicht auch noch einen Menschen in Gefahr gebracht hat, ist das Urteil verständlich. Vermutlich darf der Verurteilte die Jagd nicht mehr ausüben, weil sein Waffenschein eingezogen worden sein dürfte. Es darf nicht vergessen werden, dass so ein "hartes Urteil" nicht nur der Sühne des Verurteilten gegenüber den Geschädigten dient, sondern ähnlich unwaidmännisch handelnde Jäger abschrecken soll. Milde ließ man bei diesem Jäger zuvor genug walten. Die ganze Härte des Urteils würde dieser erst spüren, wenn er seine Bewährung verspielte. Eine Geldstrafe wird auch nach dem Vermögen eines Verurteilten verhängt. Ob die Strafe beim Verurteilten am Ende zu Einsicht führt, ist noch offen, weil der Jäger beabsichtigt, in Berufung zu gehen.
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  • Georg Ries
    wieder einmal sehr treffend formuliert Herr Stößel, danke!
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  • Heike Pauline Grauf
    Sehr geehrte Frau Grauf, Ihr Kommentar verstößt gegen unsere Kommentarregeln. Ihren Kommentar sperren wir aufgrund Verbreitung pauschaler ausländerfeindlicher Vorurteile. Mit freundlichen Grüßen das Digital Management
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  • Ida Wietschorke
    Sehr geehrte Frau Wietschorke, der Kommentar, auf den Sie sich beziehen, wurde nachträglich entfernt. Mit freundlichen Grüßen das Digital Management
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Unglaublich

    mit einem ungeeigneten Gewehr auf einen Hund geschossen, der nicht gewildert haben kann.

    Ich hoffe, das OLG "sattelt noch einen drauf" - wg. Beharrens im Unrecht o. ä.

    Wird ihm wenigstens der Waffenschein entzogen? Man kann doch nicht mal eben mit irgendeiner Waffe auf irgendein Ziel halten, nur weil man gerade die richtige nicht zur Hand hat. Das lässt mich "ein klein wenig" am Sachverstand und somit an der Befähigung zum verantwortungsvollen Umgang mit der Schuss-Waffe(!!) zweifeln. Und auch die Tatsache, dass der Mann Sachen gesehen haben will, die lt. Gericht gar nicht gewesen sein können, stellt da keine Entlastung dar. Am Ende kann er vielleicht noch froh sein, bei dieser "Super-Aktion" keinen Menschen getroffen zu haben.
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  • Andrea Greber
    Ich hoffe, dass ihm auch die Jagdlizenz und der Waffenschein entzogen wird. Dieser Mensch ist gemeingefährlich.
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  • Martin Hofgesang
    Er ist sich keiner Schuld bewusst, die Beweise sind jedoch erdrückend.

    Ich mag mir nicht ausdenken wie der Mann davon kommen könnte hätte die Hündin kein Hüftleiden gehabt, von daher kann die Strafe nicht groß genug ausfallen.

    Er hat den Fehler begangen und ein unschuldiges Tier willentlich getötet, also sollte er auch die Konsequenzen tragen.
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