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Haßfurt
Haßbergkreis: Kein Corona-Patient mehr im Krankenhaus
Die Inzidenz im Landkreis sinkt weiter und liegt laut RKI nun bei 45. Dennoch warnt das Gesundheitsamt vor der britischen Virus-Variante.
Die Lage entspannt sich ein wenig. Im Haßfurter Krankenhaus wird aktuell kein Corona-Patient mehr stationär behandelt. 
Foto: René Ruprecht | Die Lage entspannt sich ein wenig. Im Haßfurter Krankenhaus wird aktuell kein Corona-Patient mehr stationär behandelt. 
Matthias Lewin
 |  aktualisiert: 13.02.2024 21:31 Uhr

Das Gesundheitsamt meldet von Mittwoch auf Donnerstag acht Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 4015 (Stand: 27. Mai, 14.30 Uhr). 3831 Bürgerinnen und Bürger seien inzwischen wieder genesen, heißt es dazu aus dem Landratsamt. Demnach seien aktuell 97 Personen mit dem Virus infiziert. Zurzeit werde keine Person mehr stationär in einem Krankenhaus behandelt, die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit der Infektion verstorben seien, liege bei 87. In häuslicher Isolation befänden sich 106 Personen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 45,03 (Stand: 27. Mai, null Uhr).

Das Gesundheitsamt Haßberge warnt dennoch: Die ansteckendere britische Variante des Coronavirus breite sich im Landkreis weiter aus. Mittlerweile seien insgesamt 1182 Fälle bestätigt. Die südafrikanische Variante sei bisher in nur sieben Fällen nachgewiesen, so das Amt in seiner aktuellen Verlautbarung. Bei 39 weiteren Verdachtsfällen stünde das Ergebnis der Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell würden alle positiven Corona-Testergebnisse auf Mutationen untersucht.

Fast 23 000 Erstimpfungen in den Impfzentren

Bei den Impfungen gehe es indes voran: 22 926 Erstimpfungen und 10 469 Zweitimpfungen seien bereits in den beiden Impfzentren Zeil und Hofheim durchgeführt worden. Die Hausärzte im Landkreis hätten bisher 10 228 Dosen verabreicht (8851 Erstimpfungen und 1377 Zweitimpfungen). Dazu kämen noch 600 Impfungen in den Haßberg-Kliniken.

Das Landratsamt erinnert in seiner Mitteilung daran, dass es trotz der Lockerungen weiterhin wichtig sei, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit Bedacht und Vorsicht mit der Situation umgehen und sich an die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten, insbesondere an die Abstandsregeln, FFP2-Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen – auch am Arbeitsplatz und besonders auch während der Pausen und bei Fahrgemeinschaften.

Vorschriften für gemeinsame Biergartenbesuche

Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass die Kontaktbeschränkungen auch für Gäste gelten, die die Außengastronomie besuchen. Ist die Inzidenz zwischen 50 und 100 – aktuell wird der Landkreis Haßberge noch in dieser Gruppe gelistet –, braucht es keinen Corona-Test, wenn beispielsweise ein einziger Hausstand in den Biergarten geht. Ein Test ist außerdem unnötig, wenn sich vollständig geimpfte und genesene Personen treffen. Trifft sich ein Hausstand in einem Biergarten mit einem anderen Hausstand, wobei niemand geimpft oder genesen ist, ist ein Test hingegen notwendig. Die Maximalzahl an Personen, die sich so treffen dürfen, darf fünf nicht überschreiten. Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

 
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