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Obertheres
Flüchtlingsunterkunft im Schafhof: Gemeinde Theres klagt gegen Bescheid aus dem Landratsamt
Der Eigentümer will den ehemaligen Gasthof als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung stellen. Die Gemeinde versucht, das zu verhindern, und zieht nun vor Gericht.
Geht es nach dem Eigentümer, soll der Schafhof in Obertheres zur Unterkunft für bis zu 60 Geflüchtete werden (Archivbild).
Foto: Lukas Reinhardt | Geht es nach dem Eigentümer, soll der Schafhof in Obertheres zur Unterkunft für bis zu 60 Geflüchtete werden (Archivbild).
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 25.03.2024 02:47 Uhr

Aus dem ehemaligen Gasthof Schafhof in Obertheres soll eine Flüchtlingsunterkunft werden – zumindest, wenn es nach dem Wunsch des Eigentümers, der Regierung von Unterfranken und des Landratsamtes geht. Doch am Standort regt sich Widerstand. Schon von Anfang an hatte sich der Gemeinderat Theres immer wieder gegen das Projekt positioniert und angekündigt, dagegen vorzugehen. Jetzt hat die Gemeinde beschlossen, gegen die Baugenehmigung zu klagen.

Grund für die Auseinandersetzung ist Paragraf 246, Absatz 14, des Baugesetzbuches. Dieser legt fest, dass für die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften Ausnahmen vom Bebauungsplan möglich sind. Eingeführt wurde diese Regelung einst, um die schnelle Aufnahme von Geflüchteten zu ermöglichen. Den Kommunen sollte damit der langwierige Prozess einer Bebauungsplanänderung erspart werden.

Bürgermeister kritisiert: Kommunale Selbstverwaltung wird ausgehebelt

In Theres sorgt der Paragraf jetzt aber für Unzufriedenheit. Denn er ermöglicht es auch dem Landratsamt, gegen den Willen der Gemeinde eine Flüchtlingsunterkunft auf deren Gebiet einzurichten. Das Landratsamt wiederum steht unter Druck durch die Regierung von Unterfranken, für die die Kreisbehörde Gebäude zur Flüchtlingsaufnahme zur Verfügung stellen muss.

Da der Eigentümer des ehemaligen Gasthofes das Gebäude zu diesem Zweck vermieten will, hat die Gemeinde kaum eine Möglichkeit, sich gegen die Unterkunft für bis zu 60 Personen im eigenen Ort zur Wehr zu setzen. Bürgermeister Matthias Schneider (CSU) hatte seine Meinung über den Paragrafen 246 bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar deutlich gemacht: "Der hebelt die kommunale Selbstverwaltung komplett aus."

Baugenehmigung: Rechtsanwalt findet Punkte, die er für angreifbar hält

Zum Zeitpunkt dieser Sitzung gab es noch keine Baugenehmigung, es galt aber als praktisch sicher, dass das Landratsamt diese erteilen würde – was mittlerweile auch geschehen ist. So lud die Gemeinde zu einer weiteren Sitzung Mitte März ihren Anwalt ein, um mit ihm das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Der Jurist, der – genau wie der Bürgermeister – Matthias Schneider heißt, habe den Baugenehmigungsbescheid zwar als "gut durchdacht" bezeichnet, aber dennoch Punkte gefunden, die juristisch angreifbar sein könnten. Das berichtet Markus Hahn, Geschäftsleiter der Gemeinde, im Gespräch mit dieser Redaktion.

Dabei geht es vor allem um Abstandsflächen. Denn der Gemeinde Theres gehört ein Nachbargrundstück des Schafhofs, auf dem unter anderem jährlich die Kirchweih gefeiert wird. So hat die Gemeinde die Möglichkeit, nicht in ihrer Funktion als Kommune, sondern als Nachbarin gegen das Projekt zu klagen. Denn die Abstandsflächen würden nicht eingehalten, sodass die Gemeinde auch Einschränkungen auf ihrem eigenen Grundstück hinnehmen müsste.

Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde nicht erfüllt

Auf dieser Grundlage beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme, gegen die Baugenehmigung zu klagen und zudem einen Antrag auf aufschiebende Wirkung zu stellen. Durch diesen soll verhindert werden, dass bereits vor einer Gerichtsentscheidung Geflüchtete in das Gebäude einziehen.

Für die Idee einer Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen 246, die die Gemeinde noch in der Februarsitzung diskutiert hatte, sah Rechtsanwalt Schneider dagegen keine Grundlage. Denn für eine Kommunalverfassungsbeschwerde seien die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt. Und die Möglichkeit, als Kommune eine "gewöhnliche" Verfassungsbeschwerde einzureichen, sei nicht vorgesehen. Es bestehe allerdings theoretisch noch die Möglichkeit, dass im Klageverfahren gegen die Baugenehmigung eine Richterin oder ein Richter an der Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen 246 zweifelt und der Fall so doch noch vor dem Verfassungsgericht landet.

"Lassen wir uns überraschen", sagt Bürgermeister Matthias Schneider im Gespräch mit dieser Redaktion mit Blick auf die Erfolgsaussichten vor Gericht. "Ich sehe das ganze recht emotionslos."

 
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  • Mike Rofisch
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  • Wilfried Kneuer
    ... sieht man 🤔
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