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Knetzgau/Bamberg
Fall Mara jetzt in zweiter Instanz: Hetzte die Hündin einen Hasen oder schoss der Jäger in Knetzgau einfach so?
Eine Hündin ging nach einem Schuss elend zugrunde. Der Jäger glaubt sich im Recht. Jetzt wird am Landgericht Bamberg im Berufungsprozess gegen den 78-Jährigen verhandelt.
Von einem Kamerateam von Sat1 Bayern erwartet: Der angeklagte Jäger, der in Knetzgau (Lkr. Haßberge) eine Hündin erschossen hatte, und sein Anwalt auf dem Weg zur Berufungsverhandlung am Landgericht Bamberg.
Foto: Udo Güldner | Von einem Kamerateam von Sat1 Bayern erwartet: Der angeklagte Jäger, der in Knetzgau (Lkr. Haßberge) eine Hündin erschossen hatte, und sein Anwalt auf dem Weg zur Berufungsverhandlung am Landgericht Bamberg.
Udo Güldner
 |  aktualisiert: 17.12.2024 02:35 Uhr

Nur wenige Zuhörer sind ans Landgericht Bamberg gekommen. Dabei hat der Vorfall um einen 78-jährigen Jäger, der im Sommer 2022 einen Hund an der Mainschleuse bei Knetzgau erschossen hatte, vor einem Jahr am Amtsgericht Haßfurt für riesiges Publikumsinteresse gesorgt. Vor der Berufungskammer erlebte man an diesem Donnerstag nun einen zehnstündigen Verhandlungsmarathon.

Es soll ein wunderschöner Bootsurlaub auf dem Main werden. Doch schon am zweiten Tag bricht für das Ehepaar aus Innsbruck eine Welt zusammen. Seine Hündin Mara wird bei einem Stopp auf der Schleuseninsel bei Knetzgau im Landkreis Haßberge erschossen.

Schuss an der Main-Schleuse: Hündin leidet schwer verwundet Qualen

Den Schuss selbst haben die beiden nicht gesehen. Nur ein verdächtiges, nicht sehr lautes Geräusch gehört. Als die Urlauberin wenige Minuten nach ihrem Hund an Land geht, sieht sie, wie sich das Tier nur wenige Meter vom Ufer entfernt vom Schmerz verwirrt im Kreis dreht. Es dauert einige Zeit, bis die Frau das kleine Loch entdeckt und die verwundete Hündin in den Schatten bringen kann.

Mara leidet schreckliche Qualen. Das Geschoss hat ihren Körper durchschlagen und Lunge, Zwerchfell und Leber lebensgefährlich verletzt. Dadurch kann Mara nur noch schwer atmen, sie beginnt innerlich zu verbluten. Später wird eine Tierärztin erklären, der Hund sei "leergelaufen".

Der Treffer ist aber nicht sofort tödlich. Denn der Jäger hat auf zu große Distanz und trotz eigener Bedenken ein Kleinkalibergewehr eingesetzt. Das hat er im Wagen, um damit Marder, Füchse oder Waschbären zu erledigen, die in Lebendfallen geraten sind.

Ohne einen zweiten, tödlichen Schuss davongefahren

Als er einen zweiten Schuss setzen will, hat seine halbautomatische Waffe plötzlich Ladehemmung. Die leere Patronenhülse vom ersten Schuss hat sich beim Auswurfversuch verkeilt. Nachschauen, was mit dem Hund ist und ihn notfalls das Jagdmesser einzusetzen, das will er nicht. Das sei ohne Schusswaffe zu gefährlich, sagt der 78-Jährige. Er habe Angst vor dem großen Hund gehabt.

Kurzerhand fährt der Jäger an jenem Sommertag nach Hause. Angeblich will er ein Gewehr größeren Kalibers und seinen Jagdhund holen, um das verletzte Tier aufzuspüren und zu erlösen. Doch er kommt nicht wieder. Inzwischen hat das Ehepaar aus Österreich geschafft, eine Tierärztin zu alarmieren. Sie hofft, den völlig apathischen, zitternden und krampfenden Hund in ihrer Praxis noch retten zu können. Aber nach knapp zwei Stunden Todeskampf stirbt Mara noch auf dem Operationstisch.

"Es war eine Notlösung."
Angeklagter Jäger zum Schuss auf den Hund

Dass er geschossen hat, gibt der Jäger vor Gericht unumwunden zu. "Es war eine Notlösung." Er habe den Hund längere Zeit alleine beim Wildern im Naturschutzgebiet beobachtet. Er habe nur den Feldhasen retten wollen, den der Hund minutenlang gehetzt habe - an einer Hecke entlang, in sie hinein und wieder heraus.

Wie die mit 35 Kilo leicht übergewichtige, acht Jahre alte Hündin das geschafft haben soll, bleibt ein Rätsel. Zumal Mara nach Angaben eines Tiroler Tierarztes seit Jahren an weit fortgeschrittenen Hüftproblemen und sehr schmerzhafter Arthrose litt. Und es für Tier der nordische Rasse Alaskan Malamute ist es mit über 30 Grad im Schatten an dem Tag auch sehr heiß.

Rechtsanwalt Oliver Heinekamp aus Bayreuth und der angeklagte Jäger aus dem Landkreis Haßberge am  Knetzgau am Donnerstag am Landgericht Bamberg.
Foto: Udo Güldner | Rechtsanwalt Oliver Heinekamp aus Bayreuth und der angeklagte Jäger aus dem Landkreis Haßberge am  Knetzgau am Donnerstag am Landgericht Bamberg.

Was der Jäger trotz Fernglas nicht gesehen haben will, ist das Geschirr, das die Hundehalter ihrem Haustier umgeschnallt hatten. Und auch das Ehepaar in Sicht- und Rufweite an der Bootschleuse will er nicht bemerkt haben. Außerdem offenbart der erfahrene Waidmann eklatante Wissenslücken. Zum einen kennt er den Verlauf der Grenze seines Jagdreviers zum benachbarten Revier nicht genau. Zum anderen glaubt er, in seinem Jagdrevier scheinbar herrenlose Katzen und Hunde einfach erschießen zu dürfen – obwohl das seit einer Gesetzesänderung vor 28 Jahren nur noch bei wildernden Haustieren erlaubt ist.

Und dann ist da noch die Sache mit dem Tatort. Wenn der Jäger die Wahrheit sagt, dann hat sich das angeschossene Tier einmal quer über die Knetzgauer Schleuseninsel geschleppt. Rund 100 Meter von der Hecke und dem Hasen hinüber zur Bootsschleuse, wo die Halterin es fand. Das aber halten Mitarbeiter des Veterinäramtes Haßberge für unmöglich.

Jetzt wird auch über Tierquälerei verhandelt  

Einen Strafbefehl hatte der 78-Jährige nicht akzeptiert, vom Amtsgericht Haßfurt wurde er dann zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro Strafe verurteilt. Er wie auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung.

Im Prozess am Landgericht Bamberg geht es inzwischen nicht mehr nur um die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund wie in erster Instanz am Amtsgericht Haßfurt. Sondern auch um einen weiteren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: aus Rohheit zugefügte erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden, also Tierquälerei. Außerdem auch um Sachbeschädigung, weil Tiere juristisch als Sache gelten.

Der Prozess wird am kommenden Montag, 9 Uhr, fortgesetzt.

 
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Kommentare
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  • Heike Dürr
    Ich hoffe das der Richter diesen uneinsichtigen Menschen entgültig aus dem Verkehr zieht und ihm nie wieder erlaubt wird eine Schusswaffe zu besitzen. Es ist ja nicht das erstemal das er vor Gericht steht. Dieser Mensch ist so verbohrt und engstirnig und offenbar der Meinung in seinem Jagdrevier tun und lassen zu können was er will. Die Urlauber waren bei weitem nicht die ersten die dies leider zu spüren bekamen und den Verlust ihres geliebten Hundes erleiden müssen. Es hätte dazu garnicht kommen dürfen. Dieser Mensch hätte schon weitaus früher aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Ich hoffe diesmal auf eine Strafe die zum dauerhaften Verlust des Jagdscheins führt und nicht noch jemand so eine leidvolle Erfahrung machen muss. Wer den Fall verfolgt hat der weiß das selbst Jagdkollegen das Verhalten dieses schießwütigen "Jägers" missbilligen.
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  • Fritz Heißwolf
    Unsäglich dieser „Jäger“
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  • Reiner Kortmann
    Dieser „Jäger“ ist hoffentlich nicht mehr im Besitz eines gültigen Jagdscheines❓Und er musste hoffentlich alle seine Waffen abgeben❓Und hoffentlich müssen Inhaber von Jagdscheinen regelmäßig Fortbildungen besuchen und dafür Nachweise erbringen❓
    Nicht auszudenken was noch alles hätte passieren können…

    Susi Kortmann
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  • Thomas Diener
    Hoffentlich muß er auch die Gerichtskosten noch zahlen , wenn er so uneinsichtig ist !
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  • Harald Raiger
    Das ist Wahnsinn ! Auch Menschen hätten durch die Kugel getroffen werden können! Und bei detaillierten Fragen hat man auf einmal Wissenslücken, so kann man das alles natürlich schön umgehen, Pfui !! Ich hoffe auf ein gerechtes und strafverschärfendes Urteil.
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  • Alfred Mahler
    Dieser "Jäger" gehört für den Rest seiner Tage ins Gefängnis. Die angemessene Bezeichnung für diesen Mann erspare ich mir, sonst würde der Kommentar sicher nicht veröffentlicht.
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