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Bamberg/Knetzgau
Fall der erschossenen Hündin bei Knetzgau: Jäger geht nach Urteil in Revision
Das Landgericht Bamberg hatte den 78-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, nun geht die Causa "Mara" voraussichtlich in die nächste Instanz.
Mara, die Hündin eines Ehepaars aus Österreich, wurde im Juli 2022 bei Knetzgau von einem Jäger erschossen.
Foto: Birgit Brunner | Mara, die Hündin eines Ehepaars aus Österreich, wurde im Juli 2022 bei Knetzgau von einem Jäger erschossen.
dpa
 und  Lukas Reinhardt
 |  aktualisiert: 30.12.2024 02:31 Uhr

Es ist ein Schritt, den viele Prozessbeobachterinnen und -beobachter erwartet hatten: Der wegen der grundlosen Tötung eines fremden Hundes verurteilte Jäger aus dem Landkreis Haßberge geht gegen die Entscheidung des Landgerichts Bamberg vor. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, habe der Angeklagte Revision eingelegt. Damit muss sich nun aller Voraussicht nach das Bayerische Oberste Landesgericht mit dem Fall befassen.

Das Landgericht Bamberg hatte Mitte Dezember in der Causa "Mara", die über die Region hinaus für Bestürzung sorgte, ein unerwartet hartes Urteil gesprochen. Es verdonnerte den 78-jährigen Jäger zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil er das freilaufende Tier auf einer Mainwiese bei Knetzgau im Landkreis Haßberge ohne triftigen Grund erschossen haben soll. Die Berufungskammer verurteilte den Mann wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung.

Amtsgericht hatte deutlich milder entschieden

Ein Jahr zuvor hatte das Amtsgericht Haßfurt deutlich milder entschieden. Es verhängte im November 2023 eine Strafe von 140 Tagessätzen zu je 40 Euro – wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen damals in Berufung.

Die Besitzer des Hundes, ein österreichisches Ehepaar, hatten im Juli 2022 nach einer Kanutour auf dem Main unweit des Knetzgauer Kraftwerks Halt gemacht. Dort sprang das Tier unangeleint auf die nahegelegene Mainwiese. Der Angeklagte soll den Hund entdeckt und aus seinem Auto heraus ohne Grund geschossen haben. 

Der Jäger gab an, die Hündin habe einem Hasen nachgestellt und somit gewildert. Hinweise darauf, dass das wegen eines Hüftleidens mit Arthrose eingeschränkte Tier dazu in der Lage gewesen sein könnte, hatten weder das Amtsgericht noch das Landgericht gesehen.

 
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  • Ulrike Schneider
    Seit 2002 ist der Schutz der Tiere im Grundgesetz verankert… nach jahrelangem Ringen. Tiere sind Lebewesen, die wir zu achten haben. Möge das Bayerische Oberste Landesgericht entsprechend urteilen… Die Freiheitsstrafe ohne Bewährung, ein Entzug des Waffenscheins und eine Geldstrafe zugunsten des Tierheims!
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  • Bruno Hattel
    Hoffentlich bekommt er eine noch höhere Strafe. Solche Menschen bringen die gesamte Jägerschaft in Verruf, wie leider viele andere auch. LG Markus Hattel
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  • Egbert Hahn
    Da sieht man doch wie verblendet der Mann ist und noch mit dem Wissen das er der Schuldige ist mit seinem Unrecht bis zur letzten Instanz weiterzuziehen.
    Normalerweise müsste sein Verteidiger so Vernünftig sein und ihn vor diesem Schritt abhalten,aber er verdient ja daran. Mir fehlen einfach die Worte....
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  • Florian Stenger
    Natürlich nur eine Mutmaßung. Aber der Jäger ist dem Alter nach von der Kategorie "Ein Hund muss in seinem Revier angeleint sein ansonsten Peng"

    Das ist einer der typischen Bürger wo selbst für Recht und Ordnung sorgen will.

    Entzug des Jagdscheins und Waffenschein für immer. Der denkt immer noch das er im Recht wäre typisch "Greis". Aber wir sind in einer Demokratie und müssen die Entscheidungen der Gerichte akzeptieren egal was rauskommt.

    Es muss endlich mal im Gesetz geändert werden das Tiere keine Sachen sind sondern natürliche Lebewesen wie wir Menschen.
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  • Georg Ries
    Hat das Landratsamt den Jagdschein eingezogen bzw. verlängert oder nicht? Falls ja, kann er prozessieren bis zum ..... Und die Kosten tragen 👍Falls nicht, wirds aber höchste Zeit! Die Mainpost könnte mal berichten!
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  • Walter Stöckl-Manger
    Möge auch dieses Weiterklettern auf der Instanzenleiter dem Herrn eine noch höhere Strafe bescheren, hat ja bislang schon recht gut geklappt.
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  • Michael Zink
    Höhere Strafe muß gar nicht sein. Es werden auf jeden Fall höhere Kosten.
    Außer er wird freigesprochen. Aber sehr wahrscheinlich dürfte das nicht sein.
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