
Die Lage im Landkreis Haßberge entspannt sich zunehmend. Das bestätigt die jüngste Mitteilung des Gesundheitsamts. Und so rücken auch Lockerungen der Corona-Regeln für die Menschen im Landkreis Haßberge in greifbare Nähe. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut (RKI) nur noch bei 37,9. Am Donnerstag hatte das RKI einen Wert von 45,03 gemeldet, am Mittwoch lag er bei 48,59. Somit verzeichnete der Haßbergkreis am Freitag den dritten Tage in Folge einen Wert unter der Marke von 50.
Fünf Tage unter 50 braucht es, damit die Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die an die Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 geknüpft sind, wie Landratsamtssprecherin Moni Göhr auf Nachfrage der Redaktion bestätigt. Sollte die Zahl der Neuinfektionen also am Wochenende nicht sprunghaft ansteigen, wäre der Sonntag, 30. Mai, rechnerisch der fünfte Tag, an dem die Inzidenz im Landkreis Haßberge unter 50 liegt. Nach einem Tag Karenzzeit könnten somit voraussichtlich ab Dienstag, 1. Juni, weitere Lockerungen im Landkreis in Kraft treten, schreibt das Landratsamt.

Vier Neuinfektionen meldet die Behörde am Freitag, die Gesamtzahl der bestätigten Corona-Fälle steigt somit auf 4019. Davon sind 3838 Bürgerinnen und Bürger inzwischen wieder genesen, 94 Personen sind derzeit mit Covid-19 infiziert. 87 Menschen sind im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befanden sich am Freitagmittag 106 Personen.

"Wir freuen uns, dass wir unter die Schwelle von 50 gekommen sind. Wir brauchen allerdings für die Dauer von fünf Tagen einen Wert von unter 50, ehe über Lockerungen nachgedacht werden kann", zitiert das Papier aus dem Herrenhof Landrat Wilhelm Schneider. Für diese Lockerungen müsse zuvor das Einvernehmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erteilt werden. "Trotz der erfreulichen Entwicklung ist es jetzt wichtig, dass wir vor dem Hintergrund der häufigen Fälle von mutierten Coronaviren weiter die Hygieneregeln einhalten, dass wir weiterhin Abstand halten und schlicht all das befolgen, was den Inzidenzwert in den vergangenen Wochen gesenkt hat", so Schneider. Sobald das Ministerium den weiteren Lockerungen zugestimmt hat, werde das Landratsamt Haßberge dies offiziell bekannt geben.
Keine Veränderung gibt es auch bei den Kontaktbeschränkungen. Weiterhin dürfen sich nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen spielen bei der Berechnung der Gesamtzahl keine Rolle. Diese Regelung gilt auch im Freien und in der Außengastronomie, schreibt das Landratsamt.
Folgende Lockerungen könnten ab Dienstag winken
Vorausgesetzt, die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt weiterhin stabil unter 50, werden aber folgende Lockerungen ab voraussichtlich Dienstag, 1. Juni, möglich:
- Ladengeschäfte, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und andere Kulturstätten: Diese Einrichtungen können ohne vorherige Terminvergabe und Kontaktdatenerfassung besucht werden.
- Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos: Hierfür wären keine Reservierung und keine Tests mehr erforderlich.
- Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel: Diese sind mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher möglich, ebenfalls ohne vorherigen Test.
- Stadt-, Gäste- und Naturführungen im Freien: Die Testpflicht entfällt.
- Sport: Kontaktfreier Sport kann im Innenbereich, auch in Fitnessstudios nach vorheriger Terminvereinbarung, ohne Test ausgeübt werden. Unter freiem Himmel ist sowohl kontaktfreier als auch Kontaktsport für bis zu 25 Personen erlaubt. Auch hier fällt die Testpflicht weg. Bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen sind bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel erlaubt.
- Freibäder: Die Freibäder im Landkreis können mit Termin, aber dafür ohne vorherigen Test besucht werden.
- Tourismus: Hier hat die Testpflicht auch Bestand, falls die Inzidenz stabil unter 50 bleibt. Seit Freitag, 21. Mai sind Übernachtungsangebote in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen zu touristischen Zwecken wieder erlaubt. Jedoch müssen die Gäste bei der Anreise und dann alle weiteren 48 Stunden einen höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen negativen Corona-Test vorweisen.
- Schulen: Sollte der Inzidenzwert weiter stabil bleiben, findet nach den Pfingstferien für alle Grundschüler Präsenzunterricht statt. Alle anderen Klassen haben ebenfalls Präsenzunterricht, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Andernfalls findet weiter Wechselunterricht statt.
- Kinderbetreuung: Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierte Spielgruppen können wieder normal öffnen.
Hinweis: In unserer Grafik zu den infizierten Bürgern pro 1000 Einwohner war die Redaktion bislang für Breitbrunn von einer falschen Einwohnerzahl ausgegangen. Die Gemeinde hat (Stand: 31. Dezember 2019) nur 1023 anstatt - wie bislang veröffentlicht - 1599 Einwohner. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.