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Haßfurt
Corona im Haßbergkreis: Sinkende Inzidenz und ein weiterer Todesfall
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist am Freitag erneut um ein paar Punkte gesunken. Allerdings vermeldet das Gesundheitsamt auch ein neues Corona-Opfer im Landkreis.
Maskenpflicht herrscht seit Donnerstag nicht nur in sämtlichen Geschäften im Landkreis Haßberge. Auch auf einigen öffentlichen Plätzen ist das Tragen angesichts der hohen Inzidenzen der vergangenen Tage Pflicht. 
Foto: René Ruprecht | Maskenpflicht herrscht seit Donnerstag nicht nur in sämtlichen Geschäften im Landkreis Haßberge. Auch auf einigen öffentlichen Plätzen ist das Tragen angesichts der hohen Inzidenzen der vergangenen Tage Pflicht. 
Markus Erhard
Markus Erhard
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:07 Uhr

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge liegt nach den Höchstwerten jenseits der 300 in der zurückliegenden Woche nun den zweiten Tag in Folge deutlich niedriger: Wie das Robert-Koch-Institut vermeldet, steht der Landkreis am Freitag, 0 Uhr, bei 221,9. Somit ist die Inzidenz im Vergleich zum Donnerstag noch einmal um 8,3 Punkte gefallen. Das Gesundheitsamt meldet 15 registrierte Neuinfektionen mit dem Coronavirus - und einen weiteren Todesfall. Dabei handelt es sich um einen 73–jährigen Mann, der in einer Klinik "mit/an Covid 19" verstorben ist, schreibt die Behörde. Somit sind seit Beginn der Pandemie insgesamt 84 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises im Zusammenhang mit der Infektion verstorben.

Fast 1000 Fälle der britischen Corona-Variante

Die Gesamtzahl der bestätigten Krankheitsfälle steigt auf 3768 (Stand: 30. April, 12 Uhr). 3231 infizierte Landkreisbewohner sind inzwischen genesen. Demnach sind aktuell 449 Personen mit dem Virus infiziert. Zurzeit werden 16 Personen stationär in Krankenhäusern behandelt, davon sieben auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 383 Personen. Wie das Gesundheitsamt weiter schreibt, breitet sich die ansteckendere britische Variante des Coronavirus im Landkreis weiter aus. Mittlerweile seien insgesamt 979 Fälle bestätigt. Die südafrikanische Variante sei bisher einmal nachgewiesen worden. Bei 27 weiteren Verdachtsfällen stehe das Ergebnis der Genom-Sequenzierung noch aus. 

Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich gesunken ist, warnt die Behörde: "Weiterhin ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit Bedacht und Vorsicht mit der Situation umgehen und sich an die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten, insbesondere an die Abstandsregeln, FFP2-Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen – auch am Arbeitsplatz und besonders auch während der Pausen und bei Fahrgemeinschaften."

Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Mindestens bis zum 9. Mai gelten schärfere Maßnahmen, die das Landratsamt erneut wiederholt. Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten im Landkreis Haßberge zwischen 7 und 21 Uhr insbesondere in Haßfurt (Marktplatz und Hauptstraße; Am Hafen, Parkplatz am Main und am Hafen; Bahnhof), in Zeil (Marktplatz; Käppele; Bahnhof), Ebern (Marktplatz; Bahnhof) sowie am Bahnhof Eltmann-Ebelsbach. Auf öffentlichen Spielplätzen besteht laut der Mitteilung zwischen 7 und 21 Uhr Maskenpflicht und Alkoholverbot. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Einschränkungen für Handel und Dienstleistungen

Ladengeschäfte für Handelsangebote wie Mode- oder Schuhgeschäfte sowie Spielwarenläden müssen laut der Mitteilung geschlossen bleiben. Für diese gilt das Prinzip Click & Collect. Zugelassene Ladengeschäfte für Handelsangebote sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel. Sie alle dürfen inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings gilt für die Kunden eine FFP2-Maskenpflicht. Ein Negativtest der Kunden ist nicht erforderlich.

Verschärfte Regeln zur Flächennutzung

Ladengeschäfte aus dem Handwerks- und Dienstleistungssektor dürfen inzidenzunabhängig unter FFP2-Maskenpflicht öffnen. Für alle geöffneten Geschäfte gilt eine verschärfte Flächennutzungsregelung. So darf auf den ersten 800 Quadratmetern der Ladenfläche nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden, überschreitet die Ladenfläche 800 Quadratmeter, ist für diese Fläche die Quote „1 Kunde pro 40 Quadratmeter“ einzuhalten. Eine Testpflicht gibt es für diese zulässigerweise geöffneten Geschäfte nicht.

 
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