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Haßfurt
Corona im Haßbergkreis: Inzidenzwert fällt deutlich
Die Zahl stimmt zuversichtlich: Am Donnerstag meldet das Robert-Koch-Institut eine Sieben-Tage-Inzidenz von 229,9. Das sind 75,8 Punkte weniger als am Tag zuvor.
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist im Haßbergkreis von Mittwoch auf Donnerstag deutlich gesunken. Gestiegen ist dagegen in den vergangenen Tagen die Zahl der Geimpften.
Foto: Robert Michael, dpa | Die Sieben-Tage-Inzidenz ist im Haßbergkreis von Mittwoch auf Donnerstag deutlich gesunken. Gestiegen ist dagegen in den vergangenen Tagen die Zahl der Geimpften.
Markus Erhard
Markus Erhard
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:07 Uhr

Deutlich gesunken ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge. Sie liegt laut übereinstimmenden Meldungen des Robert-Koch-Instituts und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Donnerstag nur noch bei 229,9. Am Mittwoch hatte die Inzidenz noch den Wert von 305,7 betragen. Der Wert ist also um 75,8 Punkte gesunken. Gleichzeitig meldet das Gesundheitsamt des Landkreises Haßberge aber auch am Donnerstagnachmittag wieder 40 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit steigt die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 3753. Davon seien 3188 Bürgerinnen und Bürger inzwischen wieder genesen. Somit sind laut dem Gesundheitsamt aktuell 482 Personen mit dem Virus infiziert.

Zurzeit werden 18 Personen stationär in Krankenhäusern behandelt, davon sieben auf der Intensivstation. 83 Menschen sind im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich laut dem Gesundheitsamt 411 Personen. 16 243 Erstimpfungen und 5254 Zweitimpfungen wurden bereits in den beiden Impfzentren Zeil und Hofheim durchgeführt, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Die Hausärzte hätten weitere 3268 Dosen verimpft. Dazu kommen 450 Impfungen in den Haßberg-Kliniken.

Trotz der sinkenden Inzidenz und der steigenden Anzahl an geimpften Landkreisbewohnern sei es weiterhin wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit Bedacht und Vorsicht mit der Situation umgehen und sich an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten, schreibt die Behörde. 

Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Aufgrund der weiterhin hohen Sieben-Tage-Inzidenz gelten bis 9. Mai schärfere Maßnahmen: Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten im Landkreis Haßberge zwischen 7 und 21 Uhr insbesondere in Haßfurt (Marktplatz und Hauptstraße; Am Hafen, Parkplatz am Main und am Hafen; Bahnhof), in Zeil (Marktplatz; Käppele; Bahnhof), Ebern (Marktplatz; Bahnhof) sowie am Bahnhof Eltmann-Ebelsbach. Auf öffentlichen Spielplätzen besteht laut der Mitteilung zwischen 7 und 21 Uhr Maskenpflicht und Alkoholverbot. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. 

Einschränkungen für Handel und Dienstleistungen

Ladengeschäfte für Handelsangebote wie Mode- oder Schuhgeschäfte sowie Spielwarenläden müssen laut der Mitteilung geschlossen bleiben. Für diese gilt das Prinzip Click & Collect. Zugelassene Ladengeschäfte für Handelsangebote sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachfachgeschäfte, Gartenmärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel. Sie alle dürfen inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings gilt für die Kunden eine FFP2-Maskenpflicht. Ein Negativtest der Kunden ist nicht erforderlich.

Verschärfte Regeln zur Flächennutzung

Ladengeschäfte aus dem Handwerks- und Dienstleistungssektor dürfen inzidenzunabhängig unter FFP2-Maskenpflicht öffnen. Für alle geöffneten Geschäfte gilt eine verschärfte Flächennutzungsregelung. So darf auf den ersten 800 Quadratmetern der Ladenfläche nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden, überschreitet die Ladenfläche 800 Quadratmeter, ist für diese Fläche die Quote „1 Kunde pro 40 Quadratmeter“ einzuhalten. Eine Testpflicht gibt es für diese zulässigerweise geöffneten Geschäfte nicht.

 
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