Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge weiterhin sehr hoch ist und am Mittwoch bei einem Wert von 305,7 liegt, hat das Landratsamt in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken und dem Bayerischen Gesundheitsministerium beschlossen, weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus zu ergreifen. Diese treten ab Donnerstag, 29. April, 0 Uhr in Kraft. Folgende Maßnahmen und Beschränkungen gelten dann bis zum Sonntag, 9. Mai:
Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Auf folgenden zentralen Begegnungsflächen und öffentlichen Orten unter freiem Himmel besteht im Landkreis Haßberge zwischen 7 und 21 Uhr Maskenpflicht und Alkoholverbot:
Stadt Haßfurt: Marktplatz und Hauptstraße; Am Hafen, Parkplatz am Main und am Hafen (Tränkberg); Bahnhof.
Stadt Zeil am Main: Marktplatz; Zeiler Käppele; Bahnhof.
Stadt Ebern: Marktplatz; Bahnhof.
Stadt Eltmann und Gemeinde Ebelsbach: Bahnhof Eltmann-Ebelsbach.
Auf öffentlichen Spielplätzen besteht zwischen 7 und 21 Uhr Maskenpflicht und Alkoholverbot.
In diesen Bereichen der Maskenpflicht ist eine FFP2-Maske, eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard oder eine medizinische Maske zu tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, sind von der Tragepflicht befreit. Die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.
Das Abnehmen der Maske ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Regelungen für Handel und Dienstleistungen
Maskenpflicht in Kassen-/Bedienbereichen: Für das Personal gilt auch bei Vorhandensein von transparenten oder sonstigen Schutzwänden Maskenpflicht. Soweit möglich, soll eine FFP2-Maske getragen werden.
Desinfektion in Handel und Dienstleistung: Derzeit geöffnete Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben sicherzustellen, dass Einkaufswagen und/oder Einkaufskörbe durch die Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten von den Kunden selbst desinfiziert werden können. Alternativ kann die Desinfektion durch die Beschäftigten des Betriebes durchgeführt werden.
Gastronomie (Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken): Der Betreiber von Gastronomiebetrieben darf keine Einrichtungen, die das Verweilen zum Verzehr ermöglichen (insbesondere Abstelleinrichtungen wie Tische oder Borde) bereitstellen. Der Betreiber hat erforderlichenfalls das Verweilen an der Abgabestelle zu unterbinden. Sofern die Speisen und Getränke innerhalb der Betriebsstätte abgegeben werden, hat der Betreiber durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich jeweils nur ein Kunde in der Betriebsstätte aufhält. Dabei gilt für das Personal Maskenpflicht und die Kunden FFP2-Maskenpflicht. Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen des Landratsamtes Haßberge vorzulegen.
Ausnahmen von den vorgenannten Beschränkungen können von der Behörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Hobb, weiter so, die Hassberge haben nun endlich die Chance, auch mal die Nummer Eins zu werden.
Ich würd halt noch ein paar dumme Regeln einführen:
Bier trinken nur noch mit Strohhalm, spazieren gehen nur noch rückwärts, und ganz wichtig: nur noch weisse Socken anziehen.
Denken auch nur noch, falls man verbeamtet ist, wobei s dann schon wieder wurscht ist, ob dabei was sinnvolles rauskommt, oder eben nicht.
Wir wissen jetzt ja auch endlich, dass Schmierinfektionen so selten vorkommen, dass nicht einmal eine 1:1 Infektion wahrscheinlich ist, also eher eine Seltenheit. Deshalb macht der ständige Gebrauch von Desinfektionsmitteln auch soviel Sinn.
Ich hatte schon befürchtet, dass Firmen, die ihre Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten lassen, dazu gezwungen würden, sie täglich auf eigene Kosten zu testen. Horror!
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