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Haßfurt
Landkreis Haßberge ergreift ab Donnerstag noch härtere Corona-Maßnahmen
Das Landratsamt Haßberge reagiert in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken und dem Bayerischen Gesundheitsministerium auf den weiterhin sehr hohen Inzidenzwert.
Auf mehreren zentralen Begegnungsflächen und öffentlichen Orten im Landkreis Haßberge - wie hier in der Hauptstraße in Haßfurt - gilt auch unter freiem Himmel zwischen 7 und 21 Uhr ab Donnerstag Maskenpflicht und Alkoholverbot. 
Foto: René Ruprecht | Auf mehreren zentralen Begegnungsflächen und öffentlichen Orten im Landkreis Haßberge - wie hier in der Hauptstraße in Haßfurt - gilt auch unter freiem Himmel zwischen 7 und 21 Uhr ab Donnerstag Maskenpflicht und ...
Wolfgang Sandler
 |  aktualisiert: 10.02.2024 03:10 Uhr

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge weiterhin sehr hoch ist und am Mittwoch bei einem Wert von 305,7 liegt, hat das Landratsamt in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken und dem Bayerischen Gesundheitsministerium beschlossen, weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus zu ergreifen. Diese treten ab Donnerstag, 29. April, 0 Uhr in Kraft. Folgende Maßnahmen und Beschränkungen gelten dann bis zum Sonntag, 9. Mai:

Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Auf folgenden zentralen Begegnungsflächen und öffentlichen Orten unter freiem Himmel besteht im Landkreis Haßberge zwischen 7 und 21 Uhr Maskenpflicht und Alkoholverbot:

Stadt Haßfurt: Marktplatz und Hauptstraße; Am Hafen, Parkplatz am Main und am Hafen (Tränkberg); Bahnhof.

Stadt Zeil am Main: Marktplatz; Zeiler Käppele; Bahnhof.

Stadt Ebern: Marktplatz; Bahnhof.

Stadt Eltmann und Gemeinde Ebelsbach: Bahnhof Eltmann-Ebelsbach.

Auf öffentlichen Spielplätzen besteht zwischen 7 und 21 Uhr Maskenpflicht und Alkoholverbot.

In diesen Bereichen der Maskenpflicht ist eine FFP2-Maske, eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard oder eine medizinische Maske zu tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, sind von der Tragepflicht befreit. Die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.

Das Abnehmen der Maske ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

Regelungen für Handel und Dienstleistungen

Maskenpflicht in Kassen-/Bedienbereichen: Für das Personal gilt auch bei Vorhandensein von transparenten oder sonstigen Schutzwänden Maskenpflicht. Soweit möglich, soll eine FFP2-Maske getragen werden.

Desinfektion in Handel und Dienstleistung: Derzeit geöffnete Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben sicherzustellen, dass Einkaufswagen und/oder Einkaufskörbe durch die Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten von den Kunden selbst desinfiziert werden können. Alternativ kann die Desinfektion durch die Beschäftigten des Betriebes durchgeführt werden.

Gastronomie (Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken):  Der Betreiber von Gastronomiebetrieben darf keine Einrichtungen, die das Verweilen zum Verzehr ermöglichen (insbesondere Abstelleinrichtungen wie Tische oder Borde) bereitstellen. Der Betreiber hat erforderlichenfalls das Verweilen an der Abgabestelle zu unterbinden. Sofern die Speisen und Getränke innerhalb der Betriebsstätte abgegeben werden, hat der Betreiber durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich jeweils nur ein Kunde in der Betriebsstätte aufhält. Dabei gilt für das Personal Maskenpflicht und die Kunden FFP2-Maskenpflicht. Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen des Landratsamtes Haßberge vorzulegen.

Ausnahmen von den vorgenannten Beschränkungen können  von der Behörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

 
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  • G. W.
    Dank der Ausgangssperre um 21 Uhr und der allgemeinen Denunzierungshysterie verkriechen sich die Menschen halt rechtzeitig in schlecht bis gar nicht belüftete Kammern und Verschläge. Für s lüften besteht keine Chance, sonst tät ja die Nachbarschaft was mitkriegen.
    Hobb, weiter so, die Hassberge haben nun endlich die Chance, auch mal die Nummer Eins zu werden.
    Ich würd halt noch ein paar dumme Regeln einführen:
    Bier trinken nur noch mit Strohhalm, spazieren gehen nur noch rückwärts, und ganz wichtig: nur noch weisse Socken anziehen.
    Denken auch nur noch, falls man verbeamtet ist, wobei s dann schon wieder wurscht ist, ob dabei was sinnvolles rauskommt, oder eben nicht.
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  • S. K.
    das Problem sind doch die Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen. Da kümmern sich manche Leute leider überhaupt nicht drum, Verwandtenbesuche, Geburtstagsfeiern, Corona-Partys....Und wie aktuell ist bitte ein 24h lang gültiger Corona-Test?
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  • T. H.
    Na das wurde auch mal Zeit, dass man auf öffentlichen Plätzen die Aerosole daran hindert, ungeschützte anzustecken. Die Luft draußen soll ja voll davon sein.
    Wir wissen jetzt ja auch endlich, dass Schmierinfektionen so selten vorkommen, dass nicht einmal eine 1:1 Infektion wahrscheinlich ist, also eher eine Seltenheit. Deshalb macht der ständige Gebrauch von Desinfektionsmitteln auch soviel Sinn.
    Ich hatte schon befürchtet, dass Firmen, die ihre Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten lassen, dazu gezwungen würden, sie täglich auf eigene Kosten zu testen. Horror!
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  • J. W.
    Wenigstens ist hier der Unterschied in der Schreibweise zwischen Kapelle und Käppele bekannt. Da kann das Landratsamt noch was lernen.
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  • T. G.
    Na endlich ,wird aber höchste Zeit 😷👍🏻

    🦠🦠🦠🦠😡
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  • F. R.
    Unter freiem Himmel ist die Ansteckungsgefahr laut Experten (natürlich bei genügend Abstand) doch gleich null, dachte ich? Wird hier einfach mit Maßnahmen um sich geworfen?
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    In Bayern würden sie die Menschen am liebsten einsperren wenn es ginge. Je mehr Einschränkungen desto höher steigt die Zahl. Vielleicht auch so gewollt.
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  • P. H.
    Offensichtlich kennt man im Landratsamt die eigenen Corona-Regeln nicht. An Bahnhöfen gilt schon sehr, sehr lange die Maskenpflicht. Blöd bloß, dass für die Einhaltung weder das Zug-/Bahnpersonal noch die Polizei zuständig ist. Da sollte das Landratsamt mal einen Inkognito-Test machen. Man kann sich eigentlich nur an den Kopf langen, wenn jetzt die Maskenpflicht am Bahnhof etwas Neues sein soll. Garantiert ist auch diesmal wieder niemand für die Einhaltung zuständig. Dass euch das Volk auf der Nase herumtanzt braucht euch nicht zu wundern.
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