Laut einer Pressemitteilung des Landratsamts Haßberge gibt es im Landkreis einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Bei der Verstorbenen handelt es sich um eine 82-jährige Frau mit Vorerkrankungen. Gestorben ist sie in einer stationären Einrichtung.
Derweil steigen auch die Fallzahlen im Landkreis weiter an. Das Gesundheitsamt meldete am Dienstag um 14.45 Uhr, dass seit dem Vortag 22 weitere Personen positiv auf das Virus getestet wurden. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Corona-Fälle seit Beginn der Pandemie auf 1912. Davon sind bisher 41 Personen verstorben, während sie mit dem Virus infiziert waren.
Hohe Fallzahlen bei den Nachbarn
1583 Bürgerinnen und Bürger sind wieder genesen, somit sind aktuell 288 Personen im Landkreis Haßberge nachweislich mit Corona infiziert. In 24 Fällen ist der Verlauf derzeit so schwer, dass die Menschen stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, vier davon auf der Intensivstation.
In häuslicher Isolation befinden sich 386 Bewohner des Landkreises, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gibt für die 7-Tage-Inzidenz einen Wert von 219,24 an. Damit ist die Inzidenz im Vergleich zum Montag leicht gefallen, dennoch bleibt der Kreis Haßberge damit der am stärksten betroffene Landkreis in Unterfranken und – zusammen mit dem Nachbarlandkreis Rhön-Grabfeld – einer von zwei unterfränkischen Landkreisen mit einem Inzidenzwert über 200.
Möglicherweise hängen die hohen Zahlen im Haßbergkreis auch mit der direkten Nachbarschaft zu zwei Corona-Hotspots außerhalb Unterfrankens zusammen: Die Kreise Hildburghausen (Thüringen) und Coburg (Oberfranken) haben beide eine 7-Tage-Inzidenz von über 300.
Neue Kriterien für Quarantänezeiten
Das Gesundheitsamt Haßberge hat laut der Pressemitteilung aus dem Landratsamt die Kriterien für die Isolations- und Quarantänezeiten entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts angepasst. Bei Kontaktpersonen, die wegen des Verdachts auf eine Ansteckung in Quarantäne sind, wird diese in der Regel nach 14 Tagen wieder aufgehoben, wenn sie keine Krankheitsanzeichen zeigen. Eine Quarantäne für Kontaktpersonen kann nach zehn Tagen durch einen negativen Test vorzeitig aufgehoben werden; der Test darf frühestens am zehnten Tag der Quarantäne durchgeführt werden.
Für Indexpersonen, die wegen einer Erkrankung an Covid-19 in häuslicher Isolierung sind, kann frühestens zehn Tage nach Auftreten der ersten Symptome die Isolierung aufgehoben werden, wenn seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitsanzeichen mehr vorliegen. Bei mildem Verlauf ist kein weiterer PCR-Test mehr notwendig. Bei Personen, bei denen zu Beginn der häuslichen Isolierung der Erreger nachgewiesen wurde, die aber keine Krankheitszeichen entwickeln (asymptomatische Infektion), ist eine Entlassung frühestens zehn Tage nach Erstnachweis des Erregers ohne weiteren PCR-Test möglich.
Grundsätzlich entscheidet das Gesundheitsamt
Bei Patienten mit schwerem Verlauf, Menschen in ambulanter Pflege sowie für Heimbewohner muss zusätzlich ein negatives Testergebnis vorliegen, bevor die Quarantäne aufgehoben wird. Dasselbe gilt für medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt.
Bei Personen, die zwar keine Symptome mehr aufweisen, aber weiterhin ein positives Ergebnis bei einem PCR-Test haben, kann die Isolation 21 Tage nach dem Auftreten der Symptome aufgehoben werden. Grundsätzlich trifft immer das zuständige Gesundheitsamt die Entscheidung, ob eine Person die häusliche Quarantäne oder die häusliche Isolation verlassen kann.
Schnelltest vor Besuchen im Altenheim
Der Landkreis und der BRK-Kreisverband bieten weiterhin kostenlose POC-Antigen-Schnelltests für angemeldete Besucher von Altenheimen und Behinderteneinrichtungen an. Getestet wird jeweils gleichzeitig an den Rotkreuzhäusern in Haßfurt (Industriestraße 20) und Ebern (Im Frauengrund 12) zu folgenden Terminen: 6. Januar, 9.30 bis 11.30 Uhr, 8. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr, 11. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr, 13. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr, 15. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr, 18. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr, 20. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr, 22. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr, 25. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr, 27. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr, 29. Januar, 17.30 bis 19.30 Uhr.
Wer zur Gruppe mit der höchsten Impf-Priorität (Personen über 80 sowie Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen) gehört, kann sich zur Terminvereinbarung an das Bürgertelefon unter (09521) 27-600 wenden. Am Dreikönigstag, 6. Januar, ist die Hotline nicht besetzt. Ansonsten sind die Mitarbeiter dort erreichbar von Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr sowie am Freitag, 8 Uhr bis 12.30 Uhr. Außerdem ist eine Terminvergabe über ein Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises möglich.
Bei den Behörden ist Flexibilität gefragt
Konkrete Termine können allerdings derzeit noch nicht vergeben werden. Moni Göhr, Pressesprecherin des Landratsamtes, teilt zur Begründung mit: "Das Impfzentrum wird nur geöffnet, wenn ausreichend Impfstoff vorhanden ist. Dementsprechend werden auch erst konkrete Termine vergeben, wenn uns nähere Details zur nächsten Impfstofflieferung bekannt sind." Derzeit ist noch nicht bekannt, wann die nächste Lieferung eintreffen wird.
Bisher war das Impfzentrum in Hofheim an zwei Terminen geöffnet, nämlich am 30. Dezember und am 2. Januar. An diesen beiden Tagen wurden dort insgesamt 125 Personen geimpft.
Zum organisatorischen Ablauf der Impfungen und möglichen Problemen, die dadurch entstehen könnten, dass viele Dinge in sehr kurzer Zeit auf die Beine gestellt werden mussten, schreibt Göhr: "Die Corona-Krise ist hoch dynamisch und erfordert oftmals ein kurzfristiges Handeln, bzw. eine Anpassung des geplanten Vorgehens." Die notwendige Flexibilität sei vor allem bei der Vergabe von Terminen an Impfwillige nicht immer einfach. "Aber bislang konnten alle aufgetretenen Herausforderungen zusammen mit den vorgesetzten Behörden gemeistert werden."