Das Coronavirus breitet sich derzeit so stark im Landkreis Haßberge aus, dass die Inzidenzwerte an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 200 überschritten haben. Das bedeutet für die Bevölkerung: Sie muss sich auf eine weitere Verschärfung der Schutzvorkehrungen vor der Pandemie einstellen. Grundlage ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die neuen Regeln treten am Mittwoch, 14. April, in Kraft. Was sie besagen, erklärt das Landratsamt Haßberge.
Erstens: Welche Läden offen haben - und welche zu bleiben müssen
Abgesehen von bedarfsnotwenigen Geschäften bleiben alle Läden geschlossen. Click & Collect ist wie bisher inzidenzunabhängig und ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Und was sind bedarfsnotwendige Geschäfte? Hier listet das Landratsamt auf: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.
Unter die nicht bedarfsnotwendigen Ladengeschäften fallen Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte. Dienstleistungen der Friseure, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege können inzidenzunabhängig weiter angeboten werden.
Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, sei kein Corona-Test notwendig, heißt es weiter in der Verlautbarung.
Zweitens: Ins Museum geht nicht, in die Bücherei schon
Instrumentalunterricht, die Erwachsenenbildung sowie Angebote der beruflichen Aus-, Fort-und Weiterbildung in Präsenzform bleiben untersagt. Kulturstätten, etwa Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten, sind geschlossen. Büchereien und Bibliotheken bleiben geöffnet.
Drittens: Sport ist, wenn überhaupt, nur kontaktfrei möglich
Was sportliche Aktivitäten anbelangt, so lässt das Landratsamt wissen, dass nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt ist. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Viertens: Ausgangssperre und Kontaktbeschränkung
Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr bleibt bestehen. Hinsichtlich Kontaktbeschränkungen führt die Verlautbarung aus, dass Treffen mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand gestattet sind - Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Getrennt lebende Paare gelten als ein Hausstand. Zulässig ist ferner die nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Keine Neuigkeiten für Schulen und Kitas
Für Schulen und Tagesbetreuungsangebote ändert sich laut Landratsamt nichts, hier gelten die Regeln, die Ende der vergangenen Woche verkündet wurden.
Und wie lange geht das nun so weiter?
Sobald der Inzidenzwert von 200 im Landkreis Haßberge an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, werde der Landkreis Haßberge dies unverzüglich bekanntgeben und über die dann geltenden Rechtsfolgen informieren, vertröstet das Landratsamt die Haßbergler auf bessere Zeiten.
Drei Neuinfektionen und jetzt 3096 nachgewiesene Fälle
Das Gesundheitsamt hatte am Montag um 15 Uhr drei Neuinfektionen und eine Sieben-Tage-Inzidenz von 233,5 gemeldet. Die Gesamtzahl der bestätigten Infektionen erreichte damit 3096. Als "inzwischen wieder genesen" bezeichneten die Behörden 2692 Betroffene. 328 Personen seien noch infiziert. 33 Patienten würden stationär im Krankenhaus behandelt, davon fünf auf der Intensivstation. 76 Menschen sind im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich aktuell 496 Personen.