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Schondra
Weil die Firma Patzer sich bei Schondra ansiedeln will: Flächen aus Landschaftsschutzgebiet herausgenommen
Etwa 15 Hektar Fläche wurden jetzt aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerische Rhön getilgt. Wo die Ersatzflächen angesiedelt sind.
Im Frühjahr 2023 wurde das Feld nördlich des bestehenden Gewerbegebiets Schildeck (im Hintergrund) noch bestellt. Ab 2026 will sich dort die Firma Patzer Erden GmbH ansiedeln.
Foto: Archiv Steffen Standke | Im Frühjahr 2023 wurde das Feld nördlich des bestehenden Gewerbegebiets Schildeck (im Hintergrund) noch bestellt. Ab 2026 will sich dort die Firma Patzer Erden GmbH ansiedeln.
Isolde Krapf
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:25 Uhr

Ende April ebnete der Gemeinderat Schondra den Weg für eine Ansiedlung der Firma Patzer Erden GmbH (Sinntal-Altengronau) bei Schildeck, genauer gesagt zwischen dem Pendlerparkplatz an der Autobahnauffahrt Bad Brückenau/Wildflecken und den Hallen des Gewerbegebiets Schildeck. Doch die Flächen lagen da noch im Landschaftsschutzgebiet Bayerische Rhön (LSG). Einen Bebauungsplan aufzustellen, war also zunächst nicht möglich.

Das wird sich nun ändern, denn die Gemeinde Schondra hatte vor einiger Zeit einen Antrag ans Landratsamt gestellt, in dem es darum ging, die für das Patzer-Projekt benötigten Flächen aus dem Areal des Landschaftsschutzgebiets herauszunehmen.

Ersatzflächen müssen benannt werden

Dabei handelt es sich um ein Gebiet von 15,1 Hektar, hieß es in der Kreistagssitzung am Montag. Klar ist, im Fall der Herausnahme, dann auch, dass eine Ersatzfläche benannt werden muss.

Was die Änderung des Landschaftsschutzgebiets angeht, sei der Naturschutzbeirat gehört worden, der schon im Juli 2023 zugestimmt habe, so die Nachricht im Kreistag. Auch die Untere Naturschutzbehörde habe ihre Zustimmung gegeben, weitere Träger öffentlicher Belange hätten ebenfalls keine Einwände erhoben.

Ausgleichsflächen sollen jetzt auf einem gleich großen Areal zwischen der Aspenmühle und Schönderling in das LSG aufgenommen werden, hieß es. Deshalb habe man die nun neu betroffenen Grundstückseigentümer informiert. Zudem seien diese Pläne bereits im Landratsamt sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau ausgelegt gewesen.

Der Kreisausschuss hatte nichtöffentlich bereits über diese Änderung des LSG beraten und dem Kreistag empfohlen, die Verordnung dahingehend anzupassen. Am Montag im Kreistag wurde Vollzug gemeldet. Am 1. Dezember trat diese geänderte Verordnung über das LSG Bayerische Rhön in Kraft.

 
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