Gemünden

Streit ließ sich auch vor Gericht nicht klären

Ursache war die Frage, wie Hausflur und Treppenhaus zu lüften sind.

Es war ein klassischer Nachbarschaftsstreit und ein Konflikt, der sich wohl über Monate hinweg aufgestaut hatte. Mitte März dieses Jahres soll es dann zur handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen sein. Von Fäusten und gar vom Zuschlagen mit einem Bierkrug war vor dem Amtsgericht Gemünden die Rede.

Aussage gegen Aussage

Allerdings stellte Richterin Kristina Heiduck das Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung am Ende mit Zustimmung des Staatsanwaltes ein. Letztlich stand Aussage gegen Aussage, und der vermeintliche Geschädigte war als Zeuge nicht hinreichend glaubwürdig.

Angeklagt war ein 33-jähriger Schreiner aus dem Sinngrund. Dieser sollte Mitte März bei einem Streit mit einem Bierkrug aus Keramik nach seinem Nachbarn geschlagen, aber nur die Türe getroffen haben, die der Kontrahent, ein Mann Ende 50, geistesgegenwärtig ein Stück zugezogen haben soll. Danach soll der Angeschuldigte mit einem Regenschirm nach dem Mann durch den Türspalt gestochen haben.

"Zu 70 Prozent gelogen"

;

"Das ist zu 70 Prozent gelogen", gab der Angeschuldigte an. Bei dem Streit sei es um das "Lüften" des Hausflurs und Treppenhauses gegangen. Während der Vermieter und der Geschädigte darauf großen Wert legten, gefiel das dem jungen Mann gar nicht, weil er keine richtige Wohnungstüre hatte. Der Schreiner sprach von einer Zimmertüre, der Zeuge gar nur von einem Vorhang.

Zum Streit gab der Angeklagte an, der Bierkrug und der Regenschirm seien nie im Spiel gewesen. Vielmehr habe ihm der Nachbar einen Faustschlag ans Kinn verpasst, woraufhin er ihm auch "eine gelangt" habe, er aber nicht sagen könne, wo er ihn getroffen, oder ob er ihn geschubst habe. Danach habe der andere Mann die Türe zugemacht, er habe wütend dagegen gespuckt und gesagt, man werde sich ja bestimmt noch einmal sehen. Kurz darauf habe sein Kollege ihn, wie vereinbart, abgeholt.

Der als Zeuge geladene Geschädigte beschrieb die Situation, wie es in der Anklage stand: Nachdem er die Haustür zum Lüften geöffnet habe, habe der Angeklagte die als Sicherung verwendeten Eisen weggetreten, geschrien "die Tür bleibt zu" und ihm ins Gesicht gespuckt.

In der folgenden Rangelei habe er sich nur gewehrt, aber das sei mehr ein "Streicheln mit der Faust" gewesen. Als sein Widersacher nach dem Bierkrug gegriffen habe, habe er die Tür zum Glück fast zuziehen können. Der Bierkrug gehöre ebenso wie der Schirm ihm. Laut Angeschuldigten diente der Krug beim Rauchen vor dem Haus als Aschenbecher.

Was ist mit dem Hausschlüssel

Zum Schlag mit dem Bierkrug und dem Stechen mit dem Schirm kam laut dem Zeugen folgende Morddrohung: "Wenn es dunkel ist, steche ich dich ab." Deshalb schlafe er noch heute schlecht, der ehemalige Mieter sei zwar längst ausgezogen, habe aber den Hausschlüssel behalten.

Mehrfach forderte der Zeuge den Angeklagten auf, den Schlüssel herauszurücken, sogar noch, als ihn die Richterin förmlich aus dem Zeugenstand entlassen und darauf hingewiesen hatte, dass er jetzt nichts mehr zu sagen habe. Noch aus dem Flur rief er in Sachen Schlüssel in den Sitzungssaal.

Nach diesem Auftritt des einzigen Zeugen sah die Richterin den Staatsanwalt fragend an und sprach von Möglichkeiten der Verfahrenserledigung. So wie es sich darstelle, komme man mit der Körperverletzung nicht weiter, bemerkte der Anklagevertreter. Es bleibe die Frage, was mit Bedrohung und Beleidigung sei. Dazu beteuerte der Angeklagte nur, "wir sehen uns bestimmt noch mal" gesagt zu haben.

Keine Auflagen

"Ich tendiere zu glatt", kündigte Richterin Kristina Heiduck schließlich an, womit sie eine Verfahrenseinstellung ohne Auflagen meinte, und der Staatsanwalt stimmte zu.

Deshalb muss der Angeschuldigte nur seine Auslagen bezahlen, die sich in Grenzen halten dürften, weil er ohne Anwalt erschien, und er behält juristisch ein weiße Weste. Die eigentlichen Verfahrenskosten trägt die Staatskasse. Jürgen Kamm

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Amtsgericht Gemünden am Main
Angeklagte
Gemünden
Nachbarschaftskonflikte
Richter (Beruf)
Streitereien
Zeugen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits
/ 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen