
Das Urteil gegen einen Priester der Diözese Würzburg wegen sexuellen Missbrauchs wird nicht rechtskräftig. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Bad Kissingen mitteilte, sei von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt Berufung eingelegt worden und von Seiten des Angeklagten allgemein Rechtsmittel. "Sofern nicht beidseits eine Rücknahme erfolgt, wird die Sache deshalb am Landgericht Schweinfurt nochmals verhandelt werden müssen."
Am Donnerstag vor einer Woche war der 43-Jährige von dem Schöffengericht wegen sexuellen Missbrauchs einer zwölfjährigen Ministrantin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Der Richter legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Zugleich sollte der Priester 1200 Euro an eine heilpädagogische Einrichtung zahlen.
Der Geistliche soll das Mädchen vor zehn Jahren zwei Mal sexuell missbraucht haben. Zunächst lautete die Anklage sogar auf schweren sexuellen Missbrauch. Dieser Vorwurf wurde am Ende der Beweisführung von der Staatsanwaltschaft nicht mehr erhoben. Sie forderte eine Strafe in Höhe von eineinhalb Jahren – ohne Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die heute 22-Jährige habe ihre Glaubwürdigkeit aufgrund der unterschiedlichen Varianten ihrer Aussagen verloren.
Der Fall ist bayernweit der einzige, bei dem es aufgrund der von der katholischen Kirche an die Staatsanwaltschaft ausgehändigten Personalakten zur Anklage und zum Prozess gekommen war. Die bayerischen (Erz-)Diözesen hatten sich nach der im September 2018 veröffentlichten Missbrauchsstudie zu diesem Schritt entschlossen. Auch Würzburgs Bischof Franz Jung.
Im März 2019 waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schweinfurt zu diesem Fall zunächst eingestellt worden. Aufgrund der in der Akte vermerkten Hinweise konnte laut Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht ein Tatnachweis nicht geführt werden. Erst nach neuen Angaben der jungen Frau wurden die Ermittlungen dann wieder aufgenommen – und es kam zur Anklage.
Der Priester ist suspendiert und darf seinen Dienst weiterhin nicht ausüben, sagte Bistumssprecher Bernhard Schweßinger nach dem Prozess in Bad Kissingen. Bischof Franz Jung hat zudem eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Weitere Maßnahmen, etwa die Entscheidung, ob der 43-Jährige womöglich aus dem Klerikerstand entlassen wird, kann nur der Papst treffen.
Und ja mir ist durachaus bewusst das es sich um eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs handelt - hier kochen die Emotionen verständlicherweise besonders schnell hoch - erst recht wenn noch kirchl. Würdenträger mit im Spiel sind.
Schaut man sich aber konkret an welche Tat begangen wurde so sollte doch jedem klar sein, dass es sich am untersten Rand dessen bewegt was man unter "sexuellen Missbrauch" verstehen kann!
So und jetzt könnt ihr mich steinigen... aber ich stehe zu meiner Aussage... Vermutlich kommen jetzt Totschlagargumente was wäre wenn es mein Kind gewesen wäre etc...
Die Redaktion hat schon andere Beiträge gelöscht. Warum Sie es bei Ihrem nicht getan hat, muss man nicht verstehen.
Wie man in diesem Fall von Schändung sprechen kann erschließt sich mir nicht.
Ebensowenig erschließt sich mir nicht wieso sein Beitrag zensiert werden sollte?
Nochmal: Es gibt kein "ein bißchen schwanger" und es gibt kein "ein bißcnen sexuelle Gewalt". Deshalb gehören zustimmende Kommentare m. E. gesperrt.
Zu "Staatsanwaltschaft legt Berufung ein, Verteidigung Rechtsmittel": Berufung ist auch ein Rechtsmittel