
Am Donnerstag fiel am Amtsgericht Bad Kissingen das Urteil in einem Fall, der bayernweit eine Sonderstellung einnimmt: Ein Priester des Bistums Würzburg musste sich im Zuge der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. Richter Reinhard Oberndorfer verurteilte den Geistlichen - nach einer knapp einstündigen Beratung mit den beiden Schöffen - zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt. Zugleich muss der 43-Jährige 1200 Euro an eine heilpädagogische Einrichtung zahlen.
Es begann vor zehn Jahren in einer Pfarrgemeinde im Raum Bad Kissingen. Er war Kaplan, sie Ministrantin. "Es hört sich nach Drama an", sagte der Richter bei seiner Urteilsbegründung. Gefühle spielten eine große Rolle im Prozess: Das damals zwölfjährige Mädchen schwärmte offenbar für den Geistlichen, suchte seine Nähe und verliebte sich in ihn. Der Kaplan habe die Annäherungsversuche zwar abgelehnt, dennoch sei es zu innigen Umarmungen und Intimitäten gekommen. Erst nach dem 18. Geburtstag soll der Geistliche eine Zeit lang eine Beziehung zu der jungen Frau gehabt haben, heißt es vor Gericht.
Ohne die im September 2018 veröffentlichte Missbrauchsstudie und ohne einen Hinweis in der Akte wäre wohl nie ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Schweinfurt in Gang gekommen, so Richter Oberndorfer. Anfang 2019 wurde die Frau vernommen. Die 22-Jährige, die dem Priester heute noch sehr zugetan ist, habe den Kaplan zunächst "rundum entlastet", so Oberndorfer. Kurz darauf aber meldete sie sich beim Bistum, das wiederum die Staatsanwaltschaft informierte. Dies führte schließlich zu einer zweiten Vernehmung. Weil die junge Frau den Geistlichen inzwischen schwer belastete, kam es zur Anklage vor Gericht.
Der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs war am Ende der Beweisaufnahme allerdings "vom Tisch". Für Staatsanwältin Isabell Simon, Gruppenleiterin der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, blieb der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen. Sie forderte eine Strafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten – nicht auf Bewährung. Denn, so Simon, der Angeklagte habe kein Schuldeingeständnis, keine Reue gezeigt.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die junge Frau habe ihre Glaubwürdigkeit verloren aufgrund der Varianten ihrer Aussagen. Rechtsanwältin Gerda Staude geht davon aus, dass die Frau seinen Mandanten belastete, weil ihr klar geworden sei, dass es nur eine gemeinsame Zukunft gebe, wenn der Geistliche nicht mehr Priester sei. Deshalb habe sie ihre erste Aussage revidiert.
Wahrheit und Unwahrheit zu identifizieren sei in diesem Fall ein besonderes Problem gewesen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Drei verschiedene Angaben der Frau hätten es "nicht gerade leicht" gemacht. Was die Strafe unter anderen milderte: Der Angeklagte hat keine Vorstrafen, der Missbrauch liegt zehn Jahre zurück und, so der Richter, seither sei nichts mehr "passiert". Oberndorfer betonte jedoch, dass der Kaplan die Verantwortung gehabt hätte. Er sei aber offenbar mit der Situation überfordert gewesen, weil er keine Erfahrung mit Frauen hatte.
"Die Ausübung des priesterlichen Dienstes bleibt ihm durch die Diözese Würzburg weiterhin verboten. Alle weiteren Maßnahmen der Diözese gegenüber dem Priester werden im zusätzlichen kirchlichen Verfahren geklärt", teilte Bistumssprecher Bernhard Schweßinger am Donnerstag mit. Im Namen der Diözese Würzburg bedauere Bischof Franz Jung zutiefst den Missbrauch des Opfers.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
nur - ohne Zölibat, mit der Möglichkeit, diese Beziehung dann später offen zu leben, wäre niemals Anzeige erstattet worden, wäre es niemals zu einem Prozess gekommen!
Die ganze Sache nahm Fahrt auf, nachdem der Priester sich 2019 im Februar für seinen Beruf und gegen die Beziehung entschieden hat.
Was wäre gewesen, wenn die Entscheidung 2019 anders ausgefallen wäre? Die beiden würden heute als Paar zusammenleben, er hätte seinen Beruf aufgeben müssen - alle Welt hätte wieder einen willkommenen Anlass gehabt, über die furchtbaren Regelungen der katholischen Kirche zu schimpfen, man hätte Mitleid mit diesem armen Kerl gehabt - und von Missbrauch wäre NIEMALS auch überhaupt nur die Rede gewesen!
Was wäre gewesen, wenn die beiden ohne Zölibat, als die junge Dame 18 war, ihre Beziehung öffentlich gemacht hätten - so nach dem Motto: Seit SEINER Kaplanszeit in IHRER Heimatgemeinde befreunden, es wurde mehr daraus!? Man hätte sich das Maul zerrissen über den Altersunterschied - aber sonst wäre nichts passiert!
Letztendlich ist dieses unsägliche und für viele unerträgliche Zölibat schuld, dass es hier zu einem Prozess kam!
Noch tieferes Niveau geht ja wohl kaum mehr.
Für mich ist die katholische Kirche weltfremd. Der verstorbene Pfarrer Breitenbach und Pfarrer Rainer Maria Schießler sind mein Vorbilder für die Zukunft der katholischen Kirche. Die wissen was Glauben und Gott bedeutet und erreichen den Menschen.
Kurz: der damals junge Priester hat sich vor 10 Jahren dazu hinreißen lassen mit einem 12-jährigen pubertierenden Mädel was für ihn schwärmte einmal Zungenküsse auszutauschen. Angeblich hatte er nachdem die Dame volljährig war auch eine sexuelle Beziehung zu ihr. Die Frau ist jetzt 22 Jahre alt, nimmt den Priester in Schutz und schwärmt immer noch von ihm. Offenbar hat sie sich vor Gericht auch für ihn eingesetzt lt. Radio.
Wenn dem alles so war ist die Strafe wohl ziemlich fair.
Die eigentliche Strafe ist doch eine ganz andere! Die Tat wird dem Mann sein Leben lang verfolgen; inwieweit er seinen Beruf noch ausüben kann steht auch in den Sternen.
Jeder Angestellte, Bäcker, Handwerker würde seine Bewährung schön absitzen, niemand bekäme etwas davon mit und er könnte seinen Beruf ohne Probleme weiter ausüben
zuerst stand eine kürzere Erstmeldung online, inzwischen ist der komplette Bericht da.
Freundliche Grüße
Lukas Will
Digitales Management
Kinderschänder haben bei den Mitinsassen keinen guten Stand 😝