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Schweinfurt/Bad Kissingen
Priester im Bistum Würzburg des sexuellen Missbrauchs angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt bestätigt Schwere der Taten. Neue Angaben der mutmaßlich Geschädigten führten zur Wiederaufnahme der Ermittlungen. Kommt es zum Prozess?
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat einen Priester des Bistums Würzburg des schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt.
Foto: Illustration Christine Brey | Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat einen Priester des Bistums Würzburg des schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 12.02.2024 12:59 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat einen Priester des Bistums Würzburg des schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen angeklagt. Das meldet am Dienstag die Katholische Nachrichtenagentur (KNA). Bereits Anfang März hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht auf Nachfrage dieser Redaktion das Ermittlungsverfahren bestätigt.

Es ginge um "zwei Übergriffe auf eine Person, die bereits zehn Jahre zurückliegen sollen", so Weihprecht damals. Am Dienstag informierte er, dass es sich bei dem mutmaßlichen Opfer um eine weibliche Person handelt. Zum Tatzeitpunkt, im Jahr 2010, war der Pfarrer in einer Pfarrei im Landkreis Bad Kissingen tätig.

Schöffengericht in Bad Kissingen entscheidet über Klage

Am Dienstag sagte Weihprecht weiter, dass aufgrund der Schwere der Taten die Verjährungsfrist bei 20 Jahren liege. Der Beschuldigte selbst habe von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Nun müsse das Schöffengericht in Bad Kissingen über die Klage entscheiden.

Ende Februar hatte Generalvikar Thomas Keßler während des Gottesdienstes die Kirchengemeinde informiert. "Die Gemeinde war geschockt", sagte damals der Vorsitzende des Pfarrgemeinderats gegenüber dieser Redaktion. Bischof Franz Jung hatte dem Priester bis zur Klärung des Sachverhalts die Ausübung des priesterlichen Diensts verboten. Bistumssprecher Bernhard Schweßinger informierte damals auf Nachfrage, dass die Diözese der zuständigen Staatsanwaltschaft, also Schweinfurt, im Januar einen Hinweis gegeben habe.

Mutmaßlich Geschädigte machte neue Angaben

Oberstaatsanwalt Weihprecht informierte nun auf Nachfrage, dass die Hinweise auf den Priester im Rahmen der sogenannten Missbrauchsstudie (MHG-Studie) erfolgt seien. Sie wurde von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegeben und im September 2018 veröffentlicht. Bischof Franz Jung hatte im Dezember 2018 angekündigt, dass die Kirchenakten der Diözese der Staatsanwaltschaft übergeben werden.

"Aufgrund der damaligen Angaben der mutmaßlich Geschädigten war ein Tatnachweis jedoch nicht zu führen", so Weihprecht. Deshalb sei das Ermittlungsverfahren zunächst im März 2019 eingestellt worden. Neue Angaben der mutmaßlich Geschädigten hatten laut Weihprecht dazu geführt, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen – und nun mit der Anklageerhebung abgeschlossen wurde.

 
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  • H. S.
    .....es hört einfach nicht auf!
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  • A. B.
    Stimmt - aber bitte schauen sie ganz genau hin: In der Coronakrise ist mit 40 Mißbrauchsfällen pro Tag zu rechnen. Quelle: frontal 21 vom 28.04.2020 Tatort: Zumeist Familie. Und in der MP liegen die Infos über 2 Missbrauchsfälle gar nicht so weit zurück: verdächtigt werden: ein Jugendbeauftragter eines Schwimmvereins und ein Logopäde
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  • K. S.
    Dann hoffe ich doch, dass der vermeintliche Verbrecher sich vor einem weltlichen Gericht verantworten muss. Von einem kirchlichen Gericht würde er wohl freigesprochen.
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  • I. E.
    also
    1. gibt es für solche Vorkommnisse überhaupt kein kirchliches Gericht, das hier irgend eine Entscheidungskompetenz hätte!
    2. gibt es noch kein rechtskräftiges Urteil - und solange gilt nach deutschem Recht erst einmal die Unschuldsvermutung
    3. Mutet es für mich schon sehr seltsam an: Erst macht die vornehmlich Geschädigte Angaben zur Sache - nach denen ist eine Tat nicht nachzuweisen, das Verfahren wird eingestellt - dann macht sie erneut Angaben - das Ganze wird wieder aufgenommen - und plötzlich reichen die Angaben für eine Anklage. Alles sehr rätselhaft und verworren!
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  • M. A.
    Mein Anschein nach stehen sie noch auf der Seite dieses Verbrechers traurig
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  • S. R.
    Woher nehmen Sie sich das Recht, den Menschen einfach zu verurteilen und die Behauptungen der vermeintlich geschädigten Person als bewiesen darzustellen?!?
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  • I. E.
    Ich stehe auf der Seite des Rechts und der Gerechtigkeit
    Wenn die Vorwürfe berechtigt sind, sind sie von einem ordentlichen Gericht zu be- und der Täter zu verurteilen!
    Das was Sie hier machen, ist auf Grund eines unbewiesenen Vorwurfs und Verdacht hier bereits eine Vorverurteilung vorzunehmen - und das finde ich daneben!
    Hier bereits von „Verbrecher“ zu reden, ist unerträglich!
    Sie wissen nicht, was dem Verdächtigen genau vorgeworfen wird- Sie kennen keine der beiden Personen, Sie haben keine Ahnung von den Umständen- aber Maßen sich an, bereits vor Beginn des Prozesses ein Urteil zu fällen und es in die Welt hinaus zu posaunen!
    Das stört mich mindestens genauso wie der Vorwurf, der hier im Raum steht! Falls- und ich betone: FALLS- er sich bestätigt, hat das Gericht eine angemessene und konsequente Reaktion und Strafe zu verhängen- aber Vorverurteilungen nur auf Grund eines Verdachts Bzw Vorwurf finde ich unmöglich!
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  • K. S.
    Steigerwälder, warum macht der Verdächtige keine Angaben zur Anklage? Sie sollten unbedingt mal Berichte von Betroffenen lesen, wie es ihnen während und nach den Taten gegangen ist. Sie würden dann schnell erkennen, dass es nicht immer so leicht ist, darüber zu sprechen.
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  • I. E.
    Warum er nichts sagt, weiß ich nicht - kann ihm von seinem Anwalt so geraten worden sein!
    Die Berichte von Betroffenen kenne ich - mich beschäftigt das Thema durchaus (ich finde manche Regelungen innerhalb der kath Kirche dringend reformbedürftig usw - das führt jetzt zu weit)
    Ich bin auch absolut für eine Aufarbeitung und Ahndung entsprechender Vorfälle- aber ich bin absolut gegen Vorverurteilungen ohne Wissen und Kenntnis von Tatsachen, Vorgängen und Umständen!
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  • A. B.
    Es gehört zu den blödsinnigen Regelung durch die Kirche, dass Beschuldigte (Priester) keine Aussage vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren machen DÜRFEN! Diese Regelung müsste auf jeden Fall aufgehoben werden. Auch ein beschuldigter Priester muss das Recht haben sich mit allen gesetzlichen Möglichkeiten zu verteidigen.
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  • K. S.
    Vorverurteilung. Dem Beschuldigten wird unterstellt, die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich begangen zu haben.
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  • A. B.
    Vorverurteilung. Dem Beschuldigten wird unterstellt, die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich begangen zu haben.
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