Bad Kissingen

Rauschgift übers Darknet bestellt

Mehr als zwei Kilogramm Amphetamin fand die Polizei in der Wohnung im Landkreis Bad Kissingen. Jetzt stand der Angeklagte vor Gericht. Als Motiv für den Drogenverkauf nannte er Schulden.
Wegen eines finanziellen Engpasses wollte ein 26-Jähriger Betäubungsmittel weiterverkaufen. Symboldbild: Christopher Schulz       -  Wegen eines finanziellen Engpasses wollte ein 26-Jähriger Betäubungsmittel weiterverkaufen. Symboldbild: Christopher Schulz
| Wegen eines finanziellen Engpasses wollte ein 26-Jähriger Betäubungsmittel weiterverkaufen. Symboldbild: Christopher Schulz

An einem Vormittag Anfang Februar 2019 bekam der 26-Jährige in seiner Wohnung im Landkreis Bad Kissingen Besuch von der Polizei . Sie rückte mit einem Durchsuchungsbeschluss an, inspizierte die Räume der 50-Quadratmeter-Wohnung wurde fündig: mehr als 2,1 Kilogramm Amphetamin, 133 Ecstasy-Tabletten, vier Gramm MDMA-Pulver und 20 Gramm Marihuana-Gemisch stellten die Beamten sicher. Seither sitzt der gelernte Luftdichtigkeitsprüfer in Untersuchungshaft.

Am Freitag begann der Prozess gegen den Mann vor der Großen Strafkammer des Landgerichts. Die Staatsanwältin wirft ihm bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Als "bewaffnet" wird der Handel bewertet, weil in der Wohnung unweit der Drogen auch zwei Messer, ein Baseballschläger, eine ungeladene PTB-Waffe (Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen) und zwei Schlagringe gefunden wurden.

Selbst kein Konsument

Über eine Erklärung seines Verteidigers räumte der Angeklagte den Vorwurf des Handels mit den synthetischen Drogen ein. Die habe er im Darknet bestellt zu einem "sehr günstigen Preis von 6000 Euro". Er selbst nehme kein Amphetamin oder Ecstasy-Pillen. Die habe er ebenfalls übers Internet an Interessenten gewinnbringend verkaufen wollen. Motiv: Der Angeklagte habe Kredite über 20 000 Euro, die er zurückzahlen müsse.

Infolge eines finanziellen Engpasses sei es ihm Anfang des Jahres nicht möglich gewesen, "alle Löcher zu stopfen". Im Bestreben möglichst schnell an Geld zu kommen, sei er auf die Idee gekommen, übers Darknet Betäubungsmittel zu besorgen und mit Aufschlag in der Kryptowährung Bitcoin weiterzuverkaufen.

Dazu sei es wegen des Polizeieinsatzes bei ihm letztlich nicht gekommen. "Speed" und "Ecstasy" hätte der 26-Jährige ausschließlich auf dem Postweg versenden wollen, so der Anwalt des Angeklagten. Zu Rauschgiftgeschäften in der Wohnung wäre es nie gekommen, weshalb auch der Vorwurf des "bewaffneten" Handeltreibens nicht zutreffen könne. Die Messer seien zum Portionieren und Öffnen der Umverpackungen gedacht gewesen, die ungeladene PTB-Waffe zur Silvesterböllerei und der Baseballschläger zum Baseballspielen. In einem Regal seien ein Fanghandschuh und ein Ball gelegen. Ausgangspunkt für den Rauschgiftfund war eine Verdachtsanzeige der Sparkasse wegen möglicher Geldwäsche. Über ein Konto des Großvaters des Angeklagten seien immer wieder Zahlungen ins Ausland - konkret nach Holland - erfolgt. Der Durchsuchungsweg der Polizei führte über die Wohnung des Opas und der Mutter zu jener des Angeklagten, in der er gar nicht gemeldet war, sagte der ermittelnde Polizeibeamte als Zeuge. Neben dem Rauschgift seien in einem Tresor noch 3000 Euro sichergestellt worden.

Der Großvater und die Mutter des 26-Jährigen machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das Handeltreiben räumt der Angeklagte zum Prozessauftakt also ein, nur der Zusatz "bewaffnet" - für die mögliche Höhe der Strafe nicht unwesentlich - wird bestritten. Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Fortsetzung: 2. September.

 
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