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Bad Kissingen
Stimmen im Kopf: Notruf bringt 22-Jährigen vor Gericht
Die Stimmen im Kopf sagen ihm, dass er den Notruf wählen soll. Er tut es und löst einen großen Polizeieinsatz aus. Dass er dafür vor Gericht muss, haben ihm die Stimmen nicht gesagt.
Polizeinotruf 110       -  Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild | Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Redaktion
 |  aktualisiert: 16.04.2025 19:11 Uhr

Mitte April steht ein 22-jähriger Industriehelfer aus dem Landkreis Bad Kissingen vor dem Amtsgericht Bad Kissingen. Die Anklage: Missbrauch der Notrufnummer 110 und Besitz von Amphetamin. 

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