Bad Brückenau

Petition abgelehnt: Franz Gebhart aus Bad Brückenau strebt Popularklage an

Die Mehrheit im Verfassungsausschuss sieht keine Benachteiligung Unterfrankens. Franz Gebhart strebt nun eine Popularklage an.
Franz Gebhart hat das Ergebnis der Landtagswahl 2018 nachgerechnet und fühlt sich als Unterfranke benachteiligt. Seine Petition wurde abgelehnt, nun denkt er über eine Popularklage nach. Foto: Ralf Rupperrt       -  Franz Gebhart hat das Ergebnis der Landtagswahl 2018 nachgerechnet und fühlt sich als Unterfranke benachteiligt. Seine Petition wurde abgelehnt, nun denkt er über eine Popularklage nach. Foto: Ralf Rupperrt
| Franz Gebhart hat das Ergebnis der Landtagswahl 2018 nachgerechnet und fühlt sich als Unterfranke benachteiligt. Seine Petition wurde abgelehnt, nun denkt er über eine Popularklage nach. Foto: Ralf Rupperrt

Mit den Stimmen von CSU , Freien Wählern, AfD und FDP hat der Verfassungsausschuss des Landtags gestern die Petition von Franz Gebhart aus Bad Brückenau abgelehnt. Der 75-Jährige hatte landesweite Ausgleichsmandate gefordert und errechnet, dass zwölf neue Abgeordnete nachnominiert werden müssten, davon drei aus Unterfranken . Vom Tisch ist das Thema mit der Ablehnung aber noch nicht: Grüne und SPD forderten, dass das Problem der regional ungleichen Sitzverteilung im Landtag diskutiert werden soll.

"Ich glaube nicht, dass sich da was tut, deshalb werde ich die Popularklage beim Verfassungsgerichtshof einreichen", kündigte Gebhart auf Nachfrage dieser Zeitung an. Er sei froh, dass das Thema endlich im Landtag diskutiert werde. Nach der Veröffentlichung seiner Petition in dieser Zeitung hätten sich auch der Bayerische Rundfunk und mehrere Abgeordnete bei ihm gemeldet. Für eine Popularklage habe zudem der Grünen-Bezirksverband Unterstützung angeboten: Eine Popularklage kann bis zu 1500 Euro kosten. "Ich mache das, wenn nicht mehr als 500 Euro bei mir hängen bleiben", sagte Gebhart. Bei der Klage könnten dann auch weitere Aspekte eingebracht werden, etwa die Umstellung des Auszähl-Verfahrens von Hare-Niemeyer auf die so genannte Divisor-Methode. Auch beim Bundes-Wahlrecht sieht Gebhart Handlungsbedarf: "Jeder beschwert sich über die 709 Abgeordneten, aber keiner unternimmt was."

Verfassungsänderung nötig?

Wie berichtet, hatte Gebhart nachgerechnet, dass bei der Landtagswahl 2018 aufgrund der insgesamt 25 Überhang- und Ausgleichsmandate in anderen Regierungsbezirken eine Wählerstimme in Unterfranken , wo es bei 19 Mandaten blieb, deutlich weniger wert war, als vor allem in Schwaben oder Mittelfranken. Die Region sei deshalb im Landtag unterrepräsentiert.

Einig waren sich alle Parteien, dass das für diesen rückwirkenden Ausgleich in der Petition vorgeschlagene "Vorschaltgesetz" rechtlich unmöglich ist, weil die Grundsätze des Landtagswahlrechts Teil der bayerischen Verfassung sind. "Ein einfaches Gesetz kann nicht festlegen, wie viele Abgeordnete der Landtag hat", erklärte die Ausschussvorsitzende Petra Guttenberger ( CSU ). Grundlegende Änderungen des Wahlrechts bedürften einer Verfassungsänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag plus Volksentscheid.

"Das stimmt nicht", widerspricht die Grünen-Bundestagsabgeordnete Manuela Rottmann, und: "Es steht nichts dazu in der Verfassung, wie Überhang- und Ausgleichsmandate zu vergeben sind." Deshalb reicht aus Sicht der Hammelburger Juristin eine einfache Änderung des Wahlgesetzes.

CSU-MdL Walter Taubeneder berichtete im Ausschuss, dass die einzelnen Wahlkreise - wie etwa Unterfranken - "selbstständige Wahlkörper" seien, die von der Aufstellung der Kandidaten über die Stimmabgabe bis zur Verteilung der Sitze individuell betrachtet werden müssten. Insofern sei die Sitzverteilung bei der letzten Landtagswahl "ordnungsgemäß erfolgt" und widerspreche auch nicht der Wahlgleichheit.

Ähnlich argumentiert der unterfränkische Innenstaatssekretär Gerhard Eck ( CSU ) in einer Stellungnahme der Staatsregierung, die dieser Redaktion vorliegt: Dass in manchen Wahlkreisen Überhangmandate entstünden und in anderen nicht, "ist nicht eine notwendige Folge des Wahlrechts, sondern eine Folge des tatsächlichen Wahlverhaltens", argumentiert Eck. In der Tat hat das Ausbleiben zusätzlicher Mandate für Unterfranken etwa mit dem Direktmandat der Grünen in der Stadt Würzburg zu tun. Zudem sei der "Erfolgswert" einer Wählerstimme gewahrt, wenn der Stimmenanteil der gewählten Partei insgesamt der politischen Zusammensetzung des Landtags entspricht, sagte Eck. Dagegen hatte Gebhart errechnet, dass den Grünen vier der zwölf zusätzlichen Mandate zukommen würden und sie damit bislang unterrepräsentiert sind.

Opposition kündigt Entwurf an

Dass in Unterfranken rund 25 Prozent mehr Stimmen pro Mandat nötig waren als in Schwaben, führe "zu einer Ungleichgewichtung, die nicht in Ordnung ist", findet auch der Grünen-MdL Toni Schuberl, und: "Die Idee von Bezirksproporz-Ausgleichsmandaten ist deshalb gar nicht so schlecht." Ähnlich argumentierte auch SPD-Abgeordneter Volkmar Halbleib . SPD und Grüne denken nun über eigene Gesetzesvorschläge zur Lösung des Proporz-Problems nach.

Autoren: Henry Stern und Ralf Ruppert

 
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