
Klimawandel, Naturschutz, Artensterben – die Themen sind topaktuell. Menschen achten zur Zeit mehr als früher auf das, was diesbezüglich um sie herum geschieht. So auch in der Marktgemeinde Burkardroth. Dort fragen sich Spaziergänger, die den Flurweg zu den zwischen Stralsbach und Zahlbach gelegenen Fischweihern einschlagen, was es wohl mit den dort abgelagerten großen Erdhaufen auf sich hat.
Einer davon meldete sich bei dieser Redaktion und gab zu bedenken, dass es sich dort vielleicht um eine "wilde Deponie" handle. Zudem habe er in den vergangenen Monaten beobachtet, dass auf einem Acker an der Abzweigung der Staatsstraße 2430, in Richtung Stralsbach, mehrfach Erde angeliefert und das Gelände anschließend planiert worden sei. Ob dies die neue Art sei, Baustellen-Erde zu entsorgen, habe er sich gefragt. Wir fassten bei der Behörde nach.
Kommunen schlossen ihre Erdaushubdeponien
Dass derzeit im Landkreis hie und da auf privaten Wiesen und Feldern Erdhügel zu sehen sind, hänge damit zusammen, dass die meisten der 26 Kreiskommunen keine eigenen Erdaushubdeponien mehr haben, sagt Thomas Schoenwald, Leiter Bauen und Umwelt im Landratsamt. Die meisten hätten ihre kommunalen Lagerplätze 2009 geschlossen, denn gemäß einer EU-Richtlinie, die seinerzeit in Kraft trat, hätten die Kommunen ihre Deponien begutachten und im Zweifelsfall anschließend mit einer geologischen Basisabdichtung versehen lassen müssen, so Schoenwald weiter. Das sei für viele zu teuer gewesen, deshalb hätten sie ihre Lagerplätze lieber zu gemacht.

Jetzt haben private Häuslebauer, aber auch öffentliche Bauherren oft das Problem, dass sie nicht wissen, wo sie die Erde aus den Baugruben ablagern sollen, erklärt der Abteilungsleiter das Dilemma. Es gebe zwar im Landkreis noch ein paar Deponien und Steinbrüche, in die unbelastetes Material eingelagert werden kann, aber vielfach nehmen die Kommunen nur noch Lieferungen aus ihrem eigenen Wirkungskreis an. Also suchen Bauherren nun andere legale Wege, um die Erde aus den Baustellen abzulagern, zum Beispiel auf privatem Grund außerhalb der Ortschaften, weiß Schoenwald. Der anhaltende Bauboom habe diese Situation weiter verschärft.
Bonität des eigenen Ackers gefährdet?
Prinzipiell könne jeder auf seinem privaten Acker Erde von auswärts auftragen und einarbeiten lassen, sagt Petra Koch, beim Landratsamt zuständig fürs staatliche Abfallrecht. Aber es müsse sich um "unbelastete Erde von der grünen Wiese" handeln. Unbelastet heißt, laut Koch, dass die Schwermetallwerte von Blei, Zink, Arsen und Ähnlichem innerhalb der Grenzwerte liegen. Kontrolliert werde dies alles aber nicht. Im Baugesetzbuch sei allerdings die Höchstmenge an Erdaushub geregelt, die man auf einen Acker, wie den genannten an der Zufahrt zu Stralsbach, aufbringen lassen kann.
Laut Koch könne man baugenehmigungsfrei maximal 500 Quadratmeter Fläche mit Erde auffüllen. Die Fremd-Schicht dürfe nicht höher als zwei Meter sein, sonst müsse man das Amt für Landwirtschaft und das Wasserwirtschaftsamt zu Rate ziehen. Hier setze man auf die "Eigenverantwortung" des Ackerbesitzers. "Denn wir können nicht alle Wiesen im Landkreis ständig beobachten." Koch weist aber darauf hin, dass sich Landwirte darüber klar sein müssten, dass sie mit solchen ortsfremden Erdschichten unter Umständen die Bonität des eigenen Ackers kaputt machen.

Erdaushub aus dem Straßenbau
Es zahle sich also nicht aus, wenn ein Landwirt einer Baufirma bedenkenlos zu Willen sei und Erdfuhre über Erdfuhre einarbeiten lasse, sagt Koch. Am besten sei es, vor dem Anliefern das Amt für Landwirtschaft einzuschalten. Im Extremfall wachse auf diesem Feld nämlich, nach dem Verfüllen von Fremderde, nicht mehr das, was vorher dort üppig gedieh.
Was die Erdhügel unweit der Fischweiher angeht, laufe seit einem Jahr ein Baugenehmigungsverfahren, sagt Abteilungsleiter Schoenwald. Die Anlieferungen dort stammten aus einer Straßenbaumaßnahme in der Marktgemeinde Burkardroth, was Bürgermeister Waldemar Bug auf telefonische Anfrage bestätigte.
Firma muss Fremdkörper beseitigen
Bei dem genannten Areal handle es sich nicht um einen Acker, sondern um ein wiesenähnliches Gelände. Die beteiligte Baufirma habe seinerzeit einen Bauantrag beim Landratsamt eingereicht. Die Fachstellen seien beteiligt worden, sagt Schoenwald. In der Nähe fließt der Knöllbach vorbei. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass es sich nicht um ein Überschwemmungsgbiet handelt.
Auch Naturschutzbelange seien - trotz der Nähe zu den Fischweihern - nicht tangiert, so der Abteilungsleiter. Nach dem jetzigen Stand der Dinge könne die Baugenehmigung für dieses Gelände demnächst erteilt werden. Allerdings müsse die Firma die "Endgestaltung mitteilen". Bei dem abgelagerten Aushub handle es sich nicht um reinen Erdaushub. Mögliche Fremdkörper müssten beseitigt werden, bevor das Material eingearbeitet wird, so Schoenwald. Die Baufirma habe den Aushub beproben lassen. Es handle sich demnach um unbelastetes Material.
Da stehen eigentlich nur ein paar Beamte im Weg!