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LKR. BAD KISSINGEN
Bürgermeister arbeiteten Resolution aus
Redaktion
 |  aktualisiert: 19.11.2008 18:19 Uhr

(ikr) Die Erdaushubdeponien alten Stils haben wohl bald ausgedient, wenn es nach der jüngsten Deponieverordnung aus dem Jahr 2002 geht. Die besagt nämlich, dass solche Ablagerungsplätze zu schließen sind, wenn sie nicht bestimmten Anforderungen entsprechen. Die Bürgermeister des Landkreises nutzten zunächst die Übergangsfrist und ließen den Betrieb der hierzulande 18 Deponien bis Juli 2009 verlängern.

Jetzt aber heißt's allmählich Farbe bekennen. Die Kommunen müssen sich entscheiden, die Lagerplätze für Erdaushub zu schließen oder, mit entsprechendem Vorlauf, einen Weiterbetrieb derselben nach bestimmten Kriterien neu zu beantragen. Dies alles stand jetzt zum zweiten Mal bei einer Sitzung des Kreisverbands im Bayerischen Gemeindetag zur Diskussion.

Die Deponieverordnung geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Offenbar steht es jedem Mitgliedstaat frei sich dieser Vorgabe anzuschließen, denn Österreich entschied sich anders. Dort dürfen Erdaushubdeponien weiterbetrieben werden. Dies nimmt der Kreisvorsitzende des Bayerischen Gemeindetags, Bürgermeister Siegfried Erhard, zum Anlass, die striktere bundesdeutsche Auslegung der EU-Richtlinie anzuzweifeln.

Starre Regelungen

Über die Bundestagsabgeordneten wollen die Landkreis-Bürgermeister erreichen, dass in der neuen Deponieverordnung, die gerade erstellt wird, Erdaushubdeponien von solch starren Regelungen ausgenommen werden. Nach Erhards Ansicht könnte das Wasserwirtschaftsamt die Bundesrichtlinien „großzügiger“ auslegen als es dies tut. Dass Erdaushubdeponien, die auch mit Bauschutt verfüllt sind, geschlossen werden müssen, ist für den Bürgermeister klar. Aber bei reinen Erdaushubdeponien sollte sich das Amt nicht „quer stellen“.

Die Bürgermeister haben in der jüngsten Sitzung eine Resolution ausgearbeitet, die Anfang Dezember bei der Bürgermeister-Dienstbesprechung unterzeichnet und dann an die hiesigen Bundestagsabgeordneten sowie ans Bundesumweltministerium verschickt werden soll. Parallel dazu wollen die Gemeinde- und Stadtchefs sich um die Verlängerung ihrer Deponiebetriebe bemühen.

Für diesen Weiterbetrieb gelten bestimmte Vorschriften, erklärt der Leiter des Wasserwirtschaftsamts, Stefan Thums. Man müsse die Grundwasser-Situation überprüfen, da keine gefährlichen Stoffe von der jeweiligen Halde ausgehen dürften. Sollte dies der Fall sein, müsse man über eine Basisabdichtung nachdenken. Das alles könnte die Gemeinden womöglich „schmerzhaft“ treffen, weil es mit hohen Kosten verbunden wäre.

Unbelasteter Erdaushub

Für Thums stellt sich zudem die Frage, ob man unbelasteten Erdaushub „entsorgen“ und als „Abfall“ auf eine Deponie bringen muss. Für ihn ist das ein Widerspruch. Seiner Ansicht nach könne man guten Boden auch „anderweitig einbringen und verbauen“. Sollte eine Gemeinde beispielsweise beim Kanalbau Erdaushub übrig haben, könnte man ihn auch eine Zeit Lang zwischenlagern und dann für andere Auffüllungen des Geländes verwenden. „Die Kommunen müssen die Geschichte ihrer Deponien näher beleuchten und dann mit uns reden“, sagt Thums, denn nicht selten sei unter dem Erdaushub viel früher auch Hausmüll abgelagert worden.

Drei Kommunen kamen inzwischen auf das Landsratsamt zu, damit die Fachleute vor Ort die Deponien in Augenschein nahmen und Lösungen suchten, sagt der zuständige Jurist Thomas Schoenwald auf Anfrage. „Die anderen hoffen wohl noch.“ Aber es könne nicht weiterlaufen wie bisher, weil in den meisten der 18 Deponien im Landkreis Bad Kissingen neben Erdaushub auch Bauschutt oder gar Hausmüll zu finden sei.

Das scheint bundesweit der Fall zu sein. Deswegen sei das Umweltministerium offenbar gewillt, die Halden wenn möglich „still zu beerdigen“, hat Schoenwald in Erfahrung gebracht. Denn wenn eine solche Deponie weiterbetrieben wird und ein Schaden fürs Grundwasser besteht, sei die Gemeinde in der Haftung.

 
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