zurück
LKR. BAD KISSINGEN
16 Deponien stilllegen
Redaktion
 |  aktualisiert: 06.07.2009 19:44 Uhr

(ikr) Die Kommunen müssen laut Bundesdeponieverordnung von 2002 bis 15. Juli erklären, ob sie ihre Erdaushubdeponien schließen oder unter bestimmten Auflagen weiterbetreiben (wir berichteten). Im Landratsamt Bad Kissingen wurde für 16 der 26 Deponien inzwischen die Stilllegung angemeldet, die Gemeinden Burkardroth und Motten wollen ihre Lagerplätze weiterbetreiben. Eine Absichtserklärung für die restlichen acht Müllhalden steht noch aus, sagt Thomas Schoenwald, zuständiger Abteilungsleiter im Landratsamt.

Aber es gebe Hinweise, dass auch die Deponien Feuerthal, Obereschenbach, Gauaschach, Platz, Ramsthal, Riedenberg, Schondra und Oberleichtersbach stillgelegt werden. Die Zeit drängt, sagt Schoenwald. Wenn bis 15. Juli wenigstens die Stilllegungsbeschlüsse gefallen sind, drohe den Kommunen keine Haftungsgefahr, „denn jede hat dokumentiert, dass sie rechtstreu ist“.

Eigentlich müssten all die Gemeinden, die stilllegen wollen, bis zum genannten Stichdatum sogar schon Rekultivierungspläne vorlegen. Das hätte ihnen womöglich „erleichterte Bedingungen“ verschaffen können, weiß der Abteilungsleiter. Andererseits seien die Firmen, die solche Rekultivierungen planen, angesichts der aktuellen Thematik derzeit heillos überlastet. Lediglich eine Rekultivierungsplanung wurde laut Schoenwald für die Deponie Oberbach eingereicht. Dort will die für Grund und Boden zuständige Forstbehörde ein Geotop anlegen.

Dass die Städte und Kommunen sich erst so spät beim Landratsamt erklärten, hängt möglicherweise mit einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär vom März an Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zusammen, in der sie sich für eine weniger restriktive Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Erdaushubdeponie verwendete. Gabriels Antwort verblüffte alle: Für Erdaushub würden reduzierte Anforderungen gelten, bei einem Weiterbetrieb eine Basisabdichtung anzubringen, sei nicht erforderlich.

Landrat Thomas Bold wollte es genau wissen und bat Gabriel schriftlich um „Klärung“. Die Antwort aus dem Bundesministerium vom 27. Mai habe „nicht zur Klärung beigetragen“, sagt Schoenwald. Unter anderem wird festgestellt, dass „mit Inkrafttreten der neuen Deponieverordnung am 16. Juli 2009 alle bestehenden Deponien, für die bestandsfähige Zulassungen vorliegen, Bestandsschutz genießen“.

Bold verschickte dieses Schreiben an alle Bürgermeister mit dem Hinweis, dass einige dieser Kernaussagen im Widerspruch zur bayerischen Rechtsauffassung stünden. Er bat die Gemeindechefs, in Sachen Stilllegung bis zum 15. Juli aktiv zu werden. „Komischerweise hat kein einziger Bürgermeister nochmals bei uns nachgefragt“, sagt Schoenwald. „Die haben selbst gemerkt, dass das Schreiben aus Bonn lauter Widersprüche birgt.“

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top