Die Gründung des vom Landkreis angeschobenen Regionalwerks ist offenbar äußerst komplex. Verständlich, denn schließlich sollen neben möglichst allen Kommunen im Landkreis auch andere Partner, wie zum Beispiel die Stadt- und Gemeindewerke sowie die Bankinstitute im Landkreis mit ins Boot. Am Runden Tisch will man dann künftig die Energiewende gemeinsam mitgestalten.
Inzwischen ist klar: 23 Städte, Märkte und Kommunen aus dem Landkreis Bad Kissingen machen mit. Die anderen drei Kommunen - das sind Maßbach, Rannungen und Thundorf – wollen sich Richtung Schweinfurt, das heißt in der Allianz Schweinfurter Oberland, orientieren.
Satzung für die Verwaltungs-GmbH vorbereiten
Eine Arbeitsgruppe hat im Hintergrund seit Längerem schon die Fäden zum Thema Regionalwerk in der Hand. Denn es müssen vor allem auch die rechtlichen Grundlagen beleuchtet werden. In der Sitzung des Wirtschafts- und Umweltausschusses am Montag bekam man erneut einen Eindruck von der in der Theorie trockenen Materie, aus der das Regionalwerk in der Praxis zum Leben erweckt werden soll.
Immerhin gab es im Ausschuss am 22. Mai schon etwas Neues: Man bereitet gerade eine Satzung vor für eine Verwaltungs-GmbH, welche sozusagen "von oben" alles überschaut, lenkt und die Abrechnungen macht. Die Satzung müsse jedoch noch rechtlich von einer Kanzlei geprüft werden, hieß es. Untergeordnet ansiedeln können sich dann mehrere GmbH & Co. KGs, innerhalb derer die jeweiligen Einzelprojekte geplant und gebaut werden.
Zur Erinnerung: Oberstes Ziel dieses zu gründenden Gemeinschaftswerks ist es, die komplette Wertschöpfung aus Bau und Betrieb, beziehungsweise Vermarktung der erneuerbaren Energieträger im Landkreis Bad Kissingen zu halten. Denn bislang war es so, dass sich externe Investoren in einer Kommune ein Grundstück sichern und dort zum Beispiel Windkraftanlagen bauen konnten. Der an dieser Stelle erzeugte Strom aus dem Landkreis Bad Kissingen wurde dann in andere Regionen verkauft.
Käme solch ein Regionalwerk zu Stande, das laut Planung zu 100 Prozent im Eigentum der Kommunen des Landkreises bzw. des Landkreises selbst stünde, würde dies maximale Gestaltungsmöglichkeiten in Eigenregie eröffnen. Man könnte in den Kommunen die potenziellen Flächen planen und sichern, denn die Bauleitplanung ist Aufgabe der Kommunen. Das hieße, die Kommune würde bestimmen, wo Energieanlagen gebaut werden – und nicht der Investor.
Akzeptanz für Energieanlagen in der Bevölkerung fördern
Interessant dabei: Bürgerinnen und Bürger sollen sich zum Beispiel mittels Crowdfunding oder in Bürgerenergiegenossenschaften aktiv an derartigen Projekten beteiligen können. Die Bürgergenossenschaften könnten in die Kommanditgesellschaften mit einsteigen. Die Hoffnung der Initiatoren: Dass dies die Akzeptanz solcher grüner Energien in der Bevölkerung fördern wird. Denn die neuen Anlagen sollen nämlich genau in die Landschaft und zu den Bedürfnissen der Einwohnerschaft passen.
Aber auch die in der Region aktiven Netzbetreiber sollen in der Verwaltungs-GmbH mittun, sagte Bold und nannte das im Landkreis überwiegend anzutreffende Bayernwerk. "Ohne Einspeisen ins Netz geht gar nichts." Allerdings würden die Netzbetreiber-Firmen in der GmbH eine "nachgeordnete" Position einnehmen und keine Sperrminorität haben, hieß es. Denn die GmbH soll in kommunaler Hand bleiben. Auch der Landkreis wolle "keine beherrschende Rolle" einnehmen, so Bold weiter. Dies alles könne man in der Satzung gut verankern.
Satzungsentwurf muss nun in den 23 Kommunen beraten werden
Am 16. Mai hatten sich Vertreterinnen und Vertreter von Landkreis, Kommunen und Stadt-/Gemeindewerken erst getroffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen, sagte Landrat Thomas Bold am Montag. Es sei der kleine Kreis gewesen.
In den kommenden Wochen würden diese Resultate in allen beteiligten Kommunen, das heißt in den Gemeinderatssitzungen, vorgestellt und müssten dort beraten werden, um die erwähnte Satzung für eine Verwaltungs-GmbH letztendlich druckreif zu machen. Wie viel Zeit das in Anspruch nehmen wird, könne man nicht sagen, sagte Bold, schätzte aber, dass es mehrere Monate dauern wird.
Es wird der Eindruck erweckt, dass Investoren Flächen anpachten und dann problemlos PV drauf bauen können.
Es heißt:
Käme solch ein Regionalwerk zu Stande, das laut Planung zu 100 Prozent im Eigentum der Kommunen ... selbst stünde, würde dies maximale Gestaltungsmöglichkeiten in Eigenregie eröffnen. Man könnte in den Kommunen die potenziellen Flächen planen und sichern, denn die Bauleitplanung ist Aufgabe der Kommunen. Das hieße, die Kommune würde bestimmen, wo Energieanlagen gebaut werden – und nicht der Investor."
Das ist bislang schon immer der Fall.
Es ist ein Bauleitplanung nötig und dazu braucht es einen Bebauungsplan. Den muss immer die Gemeinde aufstellen!
Fazit: auch die riesigen Großflächen-PV-Anlagen wurden von Investoren mit Unterstützung durch die Gemeinden errichtet!
Dabei war das vielen Gemeiden (Fuchsstadt, Sulzthal, Ramsthal, Massbach, Rannungn, Münnerstadt, Aura, usw.) vollkommen egal. Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen?