In mehreren Nächten sind im vergangenen Herbst Drohnen über dem Bundeswehr-Truppenübungsplatz im unterfränkischen Wildflecken (Lkr. Bad Kissingen) gemeldet worden. Die Ermittlungen der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München dauern auch rund ein Jahr später noch an, wie Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland auf Nachfrage mitteilt. Aufgrund der laufenden Ermittlungen könne er keine Auskunft über etwaige neue Erkenntnisse erteilen. Die Generalstaatsanwaltschaft ging zuletzt von sechs Flügen aus, die zur Nachtzeit stattgefunden haben.
Zahl der Drohnen-Flüge über Bundeswehrgelände ist gestiegen
"Nicht genehmigte Flüge von Drohnen über Bundeswehrgelände kommen bundesweit immer wieder vor", sagt ein Sprecher des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr. 2022 lag die Zahl ihm zufolge "im hohen zweistelligen Bereich". Deutschlandweit habe es im Jahr 2023 bisher bereits eine niedrig dreistellige Zahl an Drohnenmeldungen über Bundeswehrgelände gegeben. Die Bundeswehr habe einen Maßnahmenkatalog für alle Standorte in Deutschland erarbeitet.
Störsender "Effektor HP-47" wird von Soldaten gegen Drohnen eingesetzt
Um Drohnen abzuwehren, setzt die Bundeswehr unter anderem auf den "Effektor HP-47". Soldatinnen und Soldaten können den Störsender auf der Schulter aufstützen und die Drohne anvisieren. Dann unterbricht das Gerät unter anderem die Verbindung zwischen Drohne und GPS. "Handelsübliche Drohnen beginnen an Ort und Stelle zu schweben oder landen", erklärt der Sprecher. Nähere Angaben können der Sprecher "aus Sicherheitsgründen und operativen Aspekten" nicht machen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nach den Sichtungen in Wildflecken ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des "Verdachts des sicherheitsgefährdenden Abbildens" eingeleitet. Wer von einer militärischen Einrichtung oder militärischen Vorgang eine Abbildung anfertigt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.