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Bad Kissingen
Interview mit Polizistin: Sind die Franken ein Volk der Corona-Spitzel?
Abstandsregel nicht eingehalten, unerlaubtes Grillen mit Nachbarn: Viele wenden sich mit derartigen Meldungen an die Polizei. "Genau dafür sind wir da", sagt Kathrin Thamm von der Pressestelle des Polizeipräsidiums. Sie erlebt die Mitteiler in den meisten Fällen als "einfach besorgt".
Sind das noch Zweiergruppen oder nicht? Und einige Bürger fragen sich: Muss ich jetzt die Polizei rufen? Hier kontrollierte die Stuttgarter Polizei in der Innenstadt, ob sich die Menschen an die Abstandsregel halten. Foto: Christoph Schmidt/dpa       -  Sind das noch Zweiergruppen oder nicht? Und einige Bürger fragen sich: Muss ich jetzt die Polizei rufen? Hier kontrollierte die Stuttgarter Polizei in der Innenstadt, ob sich die Menschen an die Abstandsregel halten. Foto: Christoph Schmidt/dpa
| Sind das noch Zweiergruppen oder nicht? Und einige Bürger fragen sich: Muss ich jetzt die Polizei rufen? Hier kontrollierte die Stuttgarter Polizei in der Innenstadt, ob sich die Menschen an die Abstandsregel halten.
Susanne Will
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:51 Uhr

Sind wir ein Volk der verkappten Blockwarte? Geht's hier zu wie in der DDR? Das ist zumindest in sozialen Netzwerken zu hören - dass wir ein Volk der Petzer geworden sind. Drei Leute mit drei Flaschen Bier im Garten? Das ist mindestens einer zuviel und schon wird die Polizei geholt. Und dann wird's teuer. Wie viel davon stimmt? Nachgefragt bei Katrin Thamm, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Unterfranken.

Frau Thamm, haben Sie das Gefühl , dass der Franke an sich zur Spitzelei neigt?

Kathrin Thamm: Richtig ist natürlich, dass sich Bürger an uns wenden, weil sie Fragen haben und verunsichert sind. Oftmals beginnen die Telefonate mit dem Satz "Ich dachte, das sei verboten" - die Menschen wollen Informationen. Und ja, sie weisen uns auch darauf hin, wenn ein Mieter beispielsweise ständig Besuch erhält oder Menschen im Garten feiern und es sich dabei nicht um eine Familie handelt. Aber genau dafür sind wir auch da.

Was tun Sie nach diesen Hinweisen?

Was mir wichtig ist: Wir bewerten diese Hinweise nicht. Es wäre schlimm, wenn sich die Bürger nicht mehr an uns wenden würden. Schon vor Corona erhielten wir ja Hinweise auf Ruhestörungen oder beispielsweise verdächtige Personen, die langsam mit ihren Autos durch Wohngebiete fahren, gerade so, als ob sie etwas ausbaldowern wollten. Es ist normal, wichtig und richtig, dass Bürger uns Mitteilungen machen.

Dann gehen Sie also diesen Hinweisen nach. Wie ist es vor Ort? Treffen Sie eher auf Wut oder auf Verständnis, wenn Sie eine derzeit illegale Grillparty auflösen?

Das müssten wir statistisch auswerten, aber wir führen keine Aufzeichnung darüber, wie die Leute reagieren. Fest steht, dass die Reaktionen die gesamte Bandbreite einschließt. Es gibt die Verständnisvollen, es gibt aber auch die, die schon allein beim Ansprechen der Ausgangsbeschränkungen aggressiv werden.

Im Netz kursieren Informationen, nach denen vor Ort abkassiert wird und es ist von teilweise irrsinnig hohen Strafen die Rede.

Die Polizei stellt vor Ort den Verdacht eines Verstoßes fest und leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Vorgänge dann der jeweiligen zuständigen Verfolgungsbehörde wie Kreisverwaltungsbehörde, Landratsämter oder Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Vor Ort wird also kein Bußgeld kassiert, da erst später und nicht von der Polizei entschieden wird, ob und in welcher Höhe es eine Strafe geben wird.

Wird an die Polizei auch die Bitte nach Ausnahmegenehmigungen gestellt?

Ja - aber auch die können nicht wir erteilen, auch dafür ist das Landratsamt zuständig. Viele Menschen verlieren derzeit verständlicherweise die Geduld und fragen uns auch, warum hier gelockert wird und dort nicht. Uns erreichen wirklich viele Anfragen, die wir alle beantworten. Übrigens gibt es auch sehr gute Hotlines der Staatsregierung.

Polizei , eben auch Freund und Helfer in der Krise?

Das wollen wir ja weiter bleiben, deshalb versuchen wir auch, jede Frage zu beantworten oder an die richtige Stelle zu verweisen. In den allermeisten Fällen sind das rechtschaffene Menschen, die einfach verunsichert sind. Die meisten sind einfach besorgt.

Was für Fragen erreichen Sie noch?

Immer wieder die Frage, was soll ich tun, wenn ich umziehen muss? Da brauche ich doch Helfer? Oder zur Kinderbetreuung, ob das denn die Großeltern noch übernehmen könnten.

Woher wissen Sie, was Sie antworten können?

Um bayernweit einheitlich zu sprechen, halten wir uns an die Weisungen des Ministeriums. Das bayerische Staatsministerium hat sehr viele Fragen im Netz unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php zusammengestellt und beantwortet. Die reichen von "Warum zahlt der Staat die Masken nicht" bis hin zu "ist die Abholung und der Verkauf von gebrauchten Gegenständen, z.B. über Kleinanzeigenportale im Internet, gestattet?"

Und, ist das gestattet?

Wenn Sie gewerblicher Händler sind, dann dürfen Sie die Waren abholen. Wenn Sie privat etwas auf einer Online-Plattform ersteigert haben, sollten Sie sich die Ware zuschicken lassen. Auf der Webseite werden wirklich viele Fragen beantwortet. Oder auch bei der Hotline des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter 09131/6808-5101. Aber ich möchte betonen: Ich sage das nicht, damit wir nicht mehr gefragt werden. Wir sind gerne Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger .

Haben Sie Ihr Social Media-Team aufgestockt? Die Fragen kommen ja sicherlich auch aus sozialen Netzwerken.

Ja, auch von dort. Und nein, wir haben nicht aufgestockt. Unsere normale Arbeit in der Pressestelle hat sich ja auch verändert. Wir schreiben aktuell weniger Presseberichte und einige Aufgaben fallen durch Corona aktuell weg. Da wurden Kapazitäten frei, die wir nutzen. Anfangs allerdings waren die Anfragen immens, da haben mehrere Kollegen bis 22 Uhr gearbeitet, um das Informationsbedürfnis der Bürger zu stillen.

Gibt es auch gute Rückmeldungen von den Bürgern ?

Ja, sehr oft. Viele Bürger sind dankbar für unsere Rückmeldungen. Oder Kinder malen uns Bilder zum Beispiel. Als wir online Bastelbögen für Polizeimützen oder Polizeiautos in Netz gestellt haben, da haben sich viele Eltern bedankt - die Kinder waren ein wenig beschäftigt und uns freuen solche Antworten immer sehr.

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Richtig, die Trennung von triftiger Grund und Kontaktbeschränkung verschmelzt oft ineinander. Daher wäre es wie in anderen Bundesländern sinnvoller, den triftigen Grund zu streichen. Die Beschränkung auf die Anzahl der Personen kann man ja lassen, um zu große Horden zu vermeiden. Aber allein der triftige Grund bringt dem Freistaat bestimmt einige Einnahmen.
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Es geht aber auch anders:

    Dass 3 Affen-Prinzip anwenden ...
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  • Erding
    Was immer wieder erstaunlich ist, dass sich viele gleich immer zu dem "agrressiven" Spitzel, Denunziant u. ä. negativen Bezeichungen und Beschimpfungen hinreissen lassen. Warum sich da überhaupt einmischen? Warum einseitig und nicht neutral bleiben? Was ist da so schlimm daran z. B. eine Ehefrau oder Ehemann über die Untreue seines Partners zu informieren. Kommt da nicht der spätere Vorwurf: Warum hast du mir nichts gesagt?
    Der Verpetzte in der Schule ist meistens ein Teil des "hardcore". Ein "Macht"-Mensch. Fazit: Sehen und gesehen werden, sind meistens eins.
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  • juergenmagic@t-online.de
    Problem ist auch, dass selbst die zuständigen Stellen manchmal nicht wissen, wie sie Regeln auszulegen sind. Ich selbst habe mal drei Stellen angerufen, weil ich eine Info wollte. Nun raten Sie mal, wieviele Antworten mit unterschiedlichen Tenor ich bekommen habe?... Richtig, drei!!!! Ich habe mich dann an die Empfehlungen der Hotline der Bayer. Staatsregierung gehalten.
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  • matze.erlabrunn@gmail.com
    So ist es auch gedacht. Auch die "Stellen" gucken letztlich nur, was das Ministerium vorgibt.
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  • attheendoftheday
    Ich habe 1988 einen Menschen in der DDR kennengelernt, der wurde von seinem Bruder an die Stasi verpfiffen, weil er sich nicht regimegtreu äußerte. Seine Folterspuren auf dem Rücken sind heute noch Narben. Er wurde über mehrere Tage in ein Taghell beleuchtetes Zimmer gesperrt und immer wieder gegen die Tür geklopft, damit er nicht einschläft. Und alle 2 Stunden gab es "Waschungen".
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  • d.temming@gmx.de
    Ich liebe den Verrat aber den Verräter lobe ich nicht. Über Ordnungswidrigkeiten hinwegsehen und nicht zu petzen halte ich für eine funktionierende Gesellschaft sehr wichtig. Das hat man schon in der Schule gelernt. Der Schaden bei ungeklärten Eddingschmierereien auf dem Schulklo war schon immer geringer als wenn der Zusammenhalt durch eine Petze zerstört wird. Bei Straftaten ist das natürlich anders.
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  • juergenmagic@t-online.de
    Von Verpfeifen halte ich gar nichts. Das schafft nur Unfrieden und Verdächtigungen unter den Menschen. Was ist, wenn man z. B. jemand schneidet, weil man denkt er hat den "heißen Tipp" gegeben und der war es gar nicht. Auf einem Dorf kann das weitreichende Folgen für ein Zusammenleben haben. Oder entsteht hier eine "FRASI (Frankensichergeit)? zwinkern wie in der DDR die Stasi.
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  • jlattke
    Also lautet die Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage: „Ja! Der Franke ist ein feiger Denunziant, Blockwart, Stasispitzel oder beschönigend „Petzer“. Ein Mitläufer, der es Aparaten wie NSDAP oder der SED einfach macht Ihre entsprechenden Infrastrukturen aufzubauen und zu festigen da Obrigkeitshörigkeit und Neid sein Denken bestimmen.

    Nicht falsch verstehen: verbotenes bleibt verboten. Und grundsätzlich ist Fehlverhalten intolerant und un- (wenn nicht sogar a-) sozial. Aber das nun jeder Bürger den Hilfspolizisten gibt, halte ich für mehr als fragwürdig und peinlich. Beschämendes Zeugnis das unsere Gegend hier ausgestellt bekommt.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    Was ist das wieder für eine Antwort: "Wenn Sie privat etwas auf einer Online-Plattform ersteigert haben, sollten Sie sich die Ware zuschicken lassen. "? Ich will wissen ob ich es ( das Abholen) DARF oder nicht (und ggf. Bußgeld bezahlen muss)!! traurig
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  • attheendoftheday
    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, dürfen Sie es abholen, im Rahmen Ihrer Gewerbetätigkeit. Als Privatmensch nicht, oder? Und wenn, dann dürfen Sie sich nicht erwischen lassen. Die Regeln schützen davor, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird und wir Tote wie in Italien oder Spanien haben. So habe ich das zumindest verstanden. ?
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  • d.temming@gmx.de
    Ich darf mich mit maximal einer fremden Person treffen. Somit ist das private Abholen erlaubt.
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  • flyarcus@gmx.de
    ...aber kein triftiger Grund um die Wohnung zu verlassen...das vergessen die meisten schon wieder!
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  • d.temming@gmx.de
    Seit dem 20.4.2020 gilt das nicht mehr. Sonst dürfte ich ja auch nicht die wieder geöffneten Geschäfte besuchen.
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  • tommy33
    hentinger
    bzgl. Ihres letzten Absatzes kann ich nur beipflichten. Ich kann hier nur Willkür erkennen. Art 5GG wird hier durch Zensur beschnitten!
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  • jebusara@web.de
    Es geht hier nicht um Autofahrer oder andere Dinge, es geht um eine Pandemie namens Corona Covid-19. Es ist im Interesse aller, dass so schnell wie möglich zur Normalität zurück gekehrt werden kann. Dazu gab es Auflagen.

    Es kann nur der "denunziert" werden der sich nicht an diese Auflagen hält. Der also dafür sorgt, dass wir alle noch sehr lange diese Auflagen befolgen müssen. Wer ist da der Böse? Derjenige der zuwider handelt oder derjenige der sich - zurecht - darüber beschwert?

    Nein, ich habe niemanden gemeldet - habe aber unzählige gesehen die ich hätte melden können. Unzählige die meinten sich nicht an die aufgestellten Regeln halten zu müssen weil die ja sowieso Blödsinn sind da wir gar keine Pandemie haben sondern lediglich vom Staat gegängelt werden....
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • nkestler@aol.com
    Schade, dass ich Ihren Beitrag nur einmal liken kann. Ich würde 100 Häkchen extra dafür geben
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  • TLW-tu_W
    hentinger da sieht man den Lohn der greifenden Maßnahmen und der Wirksammkeit derselben.

    Es kam zu keiner Überlastung WEGEN den Maßnahmen.
    Nun daraus zu Schlussfolgern, die Maßnahmen wären gar nicht notwendig gewesen, weil es zu keiner Überlastung der Krankenhäuser kam ist äußerst kurz gedacht.

    Hinterher ist man natürlich immer der schlaue. Entweder die Regirung handelt Unzureichend oder Übertrieben.

    Wichtig ist nur, man selbst hat es hinterher schon vorher besser gewusst...
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  • TLW-tu_W
    Na das ist jetzt schon aber sehr realitätsfremd.

    Wo erfährt man denn solche Dinge? Auf dem Telegram Kanal von Janich oder wars doch der vom Xaver?

    Um den Rechtsstaat in dem wir zum Glück leben nicht erkennen zu können, muss man sich die Augen schon sehr fest zudrücken.
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