zurück
München
Ausgangsbeschränkung in Bayern: Was man darf und was nicht
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus wird das öffentliche Leben im Freistaat weiter heruntergefahren. Was bedeutet das?
Solche Bilder soll es für mindestens zwei Wochen nicht mehr geben: Obwohl seit Montag in Bayern der Katastrophenfall galt, waren noch viele Menschen in Gruppen – wie hier in Würzburg – unterwegs.
Foto: Heiko Becker | Solche Bilder soll es für mindestens zwei Wochen nicht mehr geben: Obwohl seit Montag in Bayern der Katastrophenfall galt, waren noch viele Menschen in Gruppen – wie hier in Würzburg – unterwegs.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:38 Uhr

Ab Samstag, 0 Uhr, gilt in Bayern eine strenge Ausgangsbeschränkung. Sie gilt vorerst bis Freitag, 3. April, 24 Uhr. Was bedeutet das für die Bürger? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Ausgangsbeschränkung und einer Ausgangssperre?

Der Hauptunterschied liege vor allem in der Begrifflichkeit, heißt es auf Anfrage aus dem Bayerischen Innenministerium. Unabhängig davon, wie man die Maßnahmen nennt: Entscheidend sei, was in der jeweiligen Allgemeinverfügung steht. So sei etwa die Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Tirschenreuth zur Ausgangssperre im oberfälzischen Mitterteich erlassen hatte, strikter als die nun landesweit geltende Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom Freitag.

Was steht in der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums?

Ziel der Ausgangsbeschränkung ist es, die Übertragung des Coronavirus in der Bevölkerung zu bremsen. Dafür wird in der Allgemeinverfügung jeder "angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren". Dabei soll "wo immer möglich" ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zueinander eingehalten werden. In der Pressekonferenz am Freitag appellierte Ministerpräsident Markus Söder an die Bürger auch, keine Nachbarskinder einzuladen und auch keine Feiern zu Hause zu veranstalten.

Darf man seine Wohnung noch verlassen?

Nur wenn "triftige Gründe" vorliegen. Die Staatsregierung reagiert damit auf den Umstand, dass die bisherigen Einschränkungen nach der Ausrufung des Katastrophenfalls am Montag, nicht den gewünschten Effekt hatten. So seien "nach wie vor auch größere Ansammlungen von Personen an öffentlichen Plätzen zu beobachten" gewesen, schreibt das Gesundheitsministerium. Entsprechend seien "als ultima ratio Ausgangsbeschränkungen zwingend geboten". Das Ministerium betont, dass es sich dabei "nicht um eine Freiheitsentziehung, sondern lediglich um eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit" handle.

In welchen Ausnahmefällen darf man die Wohnung doch verlassen?

Hier zählt die Allgemeinverfügung mehrere Punkte auf:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten
  • medizinische Gründe, wie Arztbesuche oder der – dringend erforderliche – Besuch von Psycho- oder Physiotherapeuten; Ergo- und Logopäden dürfen nicht konsultiert werden; Blutspenden bleibt indes erlaubt
  • Einkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs; folgende Läden dürfen aufgesucht werden: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen
  • Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung
  • Abgabe von Briefwahlunterlagen
Was muss man beachten, wenn man aus einem der genannten "triftigen Gründe" das Haus verlässt?

"Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen", heißt es in der Allgemeinverfügung. Entsprechende Bescheinigungen, etwa des Arbeitgebers, müssen derzeit nicht mitgeführt werden. Es gehe darum, Menschenansammlungen oder Zusammenkünfte in Grüppchen zu verhindern, so ein Sprecher des Innenministeriums. "Darauf wird sich die Polizei konzentrieren." Die Beamten der Landes- und Bereitschaftspolizei würden die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung mit Fingerspitzengefühl kontrollieren – man werde aber "die Zügel anziehen", so der Sprecher.

Was ist verboten?

Bislang war etwa ein Friseurbesuch noch möglich. Nun ist die Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen nicht mehr gestattet. Bau- und Gartenmärkte bleiben geschlossen. Verboten ist nun auch der Besuch verschiedener Einrichtungen. Dazu zählen:

  • Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen; ausgenommen Palliativstationen und Hospize, außerdem dürfen Eltern ihr Kind auf der Kinderstation besuchen; auch frischgebackene Väter dürfen zu ihrer Partnerin und dem Neugeborenen ins Krankenhaus
  • Altenheime und Seniorenresidenzen (außer bei Sterbefällen)
  • vollstationäre Einrichtungen der Pflege
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften
Was bedeutet das für die Gastronomie?

Das Betreiben von Gastronomiebetrieben "jeder Art" ist untersagt. Bislang durften etwa Restaurants zumindest noch zwischen 6 und 15 Uhr maximal 30 Gäste vor Ort bewirten. Erlaubt bleibt "die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen". Weitere Regelungen zum Umgang mit Lieferdiensten gibt es laut Innenministerium nicht. Auch beim Umgang mit Lieferanten solle man den Mindestabstand einhalten und die Hygieneregeln beachten, so ein Ministeriumssprecher.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung?

Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen gelten als Ordnungswidrigkeit. Hier droht laut Allgemeinverfügung eine Geldbuße von bis zu 25 000 Euro.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Benjamin Stahl
Apotheken
Arbeitgeber
Behinderte
Bereitschaftspolizei
Coronavirus
Drogerien
Gesundheitsministerien
Hospize
Lebensmittelhandel und Lebensmittelvertrieb
Logopäden
Markus Söder
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Polizei
Seniorenheime
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • D. E.
    Ich Blick nicht mehr durch. Ich brauche eine App die anhand meiner Position (Zuhause, Auto, Stadt, Bundesland, usw.) mir die aktuellen Verhaltensregeln und Gesetze anzeigt. Und was sich ändert wenn ich z.B. Stadt oder Bundesland Wechsel und vielleicht "strafbar" mache.

    Und daran ist die Politik nicht ganz unschuldig. Und ob sich Corona daran hält ist auch noch nicht sicher.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • C. L.
    Was ist mit den Imkern? Gerde jetzt benötigen die Bienenvölker besonderen Augenmerk?
    Was ist mit den Jägern? Gilt die Ausübung der Jagd als Versorgung von Tieren?
    Was ist mit den ehrenamtlichen Baumausschneidern der Streuobstwiesen?
    Alle diese haben grundsätzlich keinen Kontakt und perösnliche Distanz.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    Den Mangel an Koordination zu kritisieren, ist absolut richtig - weil genau der verhindert, die Menschen mitzunehmen.

    Und K. Schulze hat alles andere als "geschwiegen" sondern im Landtag eine fundierte Rede gehalten, in der sie u.a. klar benannte, dass die heutige Situation durch autoritäre Strukturen erst entstanden ist - die chinesischen Virologen mundtot gemacht wurden, als sie versucht haben, zu warnen. Mundtot machen ist auch das, was Sie hier offenkundig befürworten! Söder betreibt dieses Mundtot-machen zumindest subtiler: er manipuliert, schafft Fakten und verkauft die als "alternativlos"....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • U. W.
    Eine sehr hilfreiche bzw. notwendige Maßnahme zur Vermeidung von Menschen-Ansammlungen fehlt leider noch: Lebensmittelläden, v.a. Discounter sollten umgehend alle Artikel aus dem Sortiment nehmen, die nicht dem täglichen Bedarf dienen. Das sind in erster Linie die Aktionsartikel, derzeit muss man sicherlich keine Gartenstühle, Rasenmäher, Grills, Werkzeuge und ähnliches kaufen. Beim Kampf um diese Artikel nach Ladenöffnung ist es vorbei mit Abstand halten!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. S.
    Einfach nur bis drei zählen!
    Mehr braucht es auch nicht. Wenn aber Gruppen nicht mehr bis drei zählen können,
    dann heißt es halt dann kurz und "schmerzvoll": "Zahle Mann und Söhne". Und das weiß jedes Kind, dass zwei und mehrere gleichaltrige Erwachsene nicht Vater und Sohn sein können. Es heißt nach nicht vollständige Ausgangssperre, sondern nur eingeschränkte. Dann kann und darf Man und Frau und Kinder raus an die Luft. Denn auch die Lungen müssen "durchlüftet" werden. Dafür wurde jetzt gesorgt. Und das war gut so. Somit hat auch die Polizei jetzt "leichtes Spiel". Sie muss und braucht nur hinschauen und "bis drei"zählen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. A.
    Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
    Die Politik verlässt sich mal wieder auf das Personal, das am wenigsten dazu kann.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. Z.
    Naja, der Herr Ministerpräsident wird dem Polizisten nicht sagen können, ob der Herr Meier gerade wirklich auf dem Weg zu Lebensmittelkauf ist oder nicht. Das muß der schon vor Ort feststellen.

    Und wenn er eine Gruppe von 10 Leuten vor sich hat, wird er wohl selbst merken, daß da was faul ist.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    ..."die Zügel anziehen"....das ist genau die Sprache, die so anwidert und dazu führt, dass Menschen auch sinnvolle Maßnahmen nicht akzeptieren.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. F.
    mdeeg....sie sind einfach widerlich...das beweisen sie nicht nur in diesem Kommentar. Auch der Kommentar zum Artikel der letzten Pressekonferenz wird nur unflätig kommentiert.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. L.
    Sie sind für die Kommentarfunktion gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • K. K.
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    Ihre Schmähungen muss ich mir kaum gefallen lassen. An wievielen Krisensitzungen haben Sie diese Woche teilgenommen? Bei mir waren es 3. Wegen des Corona-Virus arbeite ich nicht nur seit zwei Wochen praktisch durch - ich unternehme auch alles, damit meine Klienten diese Krise unbeschadet überstehen. Zum Teil Risikopatienten, die erheblichen Schutz brauchen.

    Plumpe Pöbeleien braucht niemand. Nehmen Sie sich ein Beispiel an anderen Kommentatoren, die zumindest ihren Widerspruch sachlich begründen können. Sie hauen hier hingegen im Forum nur inhaltsleere Beschimpfungen raus, weil sie dafür billig Beifall bekommen. Mitläufertum das immer dann um die Ecke kommt, wenn es schwierig wird und sich Feindbilder bieten. Die Muster sind hinlänglich bekannt. Das dient jedoch weder der Diskussion noch haben Sie bislang auch nur ansatzweise ein ARGUMENT für Ihre Reflexe beigebracht.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Sie haben auf Ihren eigenen Kommentar geantwortet und wir können deshalb nicht nachvollziehen, auf wen sich Ihr Kommentar bezieht.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    ...."Entsprechende Bescheinigungen, etwa des Arbeitgebers, müssen derzeit nicht mitgeführt werden."....

    Und bereits damit entpuppt sich das ganze als heiße Luft. Bayern mutet es einfachen Polizeibeamten zu, zu entscheiden, ob jemand einen "triftigen Grund" glaubhaft machen kann. Unfassbar.

    Wenn eine solche Maßnahme stattfindet, sind zuerst alle Berechtigten, die z.B. in systemrelevanten Berufen arbeiten, mit der entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers auszustatten. Das ist doch eigentlich logisch!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. D.
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. Z.
    Haben Sie den Bericht nicht gelesen?

    Wer soll denn bitte eine Bestätigung ausstellen, daß ich gerade auf dem Weg zu Arbeit, Arzt, Lebensmittelladen, Geldautomat, frische Luft ... bin?

    Nebenbei: Von "systemrelevanten Berufen" steht da nichts.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    Und worin liegt dann Ihrer Meinung dann genau der Zweck dieser "Ausgangssperre", wenn sie sich ohnehin nicht kontollieren lässt....!?

    Die Bestätigung, dass sie unterwegs sind, da sie arbeiten müssen stellt natürlich der Arbeitgeber aus. (Wenn Sie nicht wissen, was systemrelevante Berufe sind, dann sollten Sie das zumindest nachlesen, bevor Sie hier posten).
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten