Bad Kissingen

Er wollte ihr letzter Sex-Partner sein: 29-Jähriger in Bad Kissingen wegen Mordes verurteilt

Ein 29-Jähriger muss wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Bad Kissingen in Haft.
Der Angeklagte in der Bildmitte vor dem Gericht in Schweinfurt zusammen mit seinen beiden Anwälten. Foto: Stefan Sauer
| Der Angeklagte in der Bildmitte vor dem Gericht in Schweinfurt zusammen mit seinen beiden Anwälten. Foto: Stefan Sauer

Freitagmorgen: Das Schweinfurter Schwurgericht verurteilt den 29-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Ohne erkennbare Regung nimmt dieser den Richterspruch entgegen. Er hatte am 8. März 2019, kurz nach 18 Uhr, im Hausflur zu seiner Wohnung in Bad Kissingen seine 27-jährige Ex-Lebensgefährtin zu Boden gebracht, mit mehreren Messerstichen verletzt und brutal gewürgt.

Sie starb infolge massiven Sauerstoffmangels vier Tage später in einer Würzburger Klinik. Die Tat hatte der 29-Jährige gestanden, sie wurde im Prozess durch zahlreiche Augenzeugen nachgewiesen. Aber eine Mordabsicht verneinte seine Verteidigung, sie hatte auf eine Affekttat plädiert.

"Motiv auf tiefster Stufe"

Das Gericht dagegen erkannte nach mehrtägiger Beweisaufnahme eindeutig auf "Mord aus niedrigen Beweggründen". Der Angeklagte habe die 27-Jährige, die er als "meine absolute Traumfrau " bezeichnet hatte, "aus schrankenlosem Egoismus getötet", so die Kammervorsitzende bei der Urteilsbegründung: "Er wollte der Letzte sein, der Sex mit ihr hat - ein Motiv auf tiefster Stufe."

Seine Mordplanung habe der Angeklagte , der sich als erfolgreicher Investmentbanker ausgab oder Mitglied eines Drogenrings, in verschlüsselten Notizen auf seinem Handy niedergeschrieben, so die Richterin . In einer mit dem Titel "Mission ewige Liebe " habe er detailliert beschrieben, wie er die 27-Jährige in seine Wohnung locken, als letzter Sex mit ihr haben und sie dann umbringen werde, weil sie sich von ihm trennen wolle und ein gemeinsames Kind abgetrieben habe. "Ihr letztes Lächeln sollte für ihn sein", so die Vorsitzende.

Der Angeklagte habe am Tag der Tat bei einer Shopping-Tour mit ihr 2500 Euro für Kleider und Schuhe ausgegeben. Die 27-Jährige wollte von dem Hochstapler nach einem letzten Beischlaf einen fünf- bis sechsstelligen Betrag von ihm kassieren, bevor sie ihn endgültig verlassen würde. Das hatte ihr Ex-Lebensgefährte als Zeuge ausgesagt. Der 29-Jährige aber hatte dies laut seiner Mordplanung, die sich in den Handynotizen fand, offenbar durchschaut.

"Rachemotiv in Reinkultur"

Der Gutachter sprach von "Rachemotiv aus Eifersucht in Reinkultur" und hatte bei dem Angeklagten keine Anzeichen für verminderte Schuldfähigkeit oder eine spontane Tat im Affekt ausmachen können. Die letzten sexuellen Handlungen mit seiner " Traumfrau " hatte der Angeklagte in Videos festgehalten.

Anhand der Beweise kam das Gericht zu einem eindeutigen Urteil: Es war Mord. Dafür sehe das Gesetz nur eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, so die Vorsitzende, "die haben wir auch verhängt". Gegen das Urteil ist Revision möglich.

Erleichtert zeigte sich in einem Interview auf bild.de der Vater des Opfers nach dem Urteil. Er hatte alle acht Verhandlungstage im Gerichtssaal verbracht. Gleichgültiger könne man, so der Vater, sich nicht darstellen, sagte er über den Angeklagten in dem Kurz-Video. "Ich empfinde eine unsägliche Wut . Sie musste jämmerlich zugrunde gehen", sagte der Vater über die Tat.

Vater erleichtert über Urteil

Er sei "sehr erleichtert über die Höhe des Urteils", sagte er. Und: Er werde seine Tochter so in Erinnerung behalten, wie sie für ihn gewesen ist: "lebenslustig und fröhlich".  sw

 
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