Angeklagter zerknirscht
Einer der Verurteilten, der mit dem Geld der Anleger sein Luxusleben bezahlt hatte, sagte zerknischt im Prozess: „Menschen wie uns sollte es untersagt sein, Anlegergelder zu verwalten.“ So viel Einsicht war nicht von allen Angeklagten zu hören, die sich teilweise erst unter dem Druck der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweislage zu Geständnissen gequält hatten.
Damit hatten die Angeklagten wohl auf mildere Urteile gehofft. Nach dem Urteil vom Frühjahr 2016 bezweifelten die Verteidiger Teile der Strafzumessung – besonders die vom Gericht unterstellten Scheingeschäfte. Deshalb hatten sie sich nach Karlsruhe gewandt, in der Hoffnung auf ene zweite Prozess-Chance. Aber auch die Staatsanwaltschaft erhoffte sich von dort grundsätzliche Hinweise auf die Mitverantwortung weiterer Tatverdächtiger, gegen die sie ermittelt.