Gute Nachricht für Tausende betrogener Deltoton- und CSA-Kunden, aber schlechte für die verurteilten Millionenbetrüger vom Beton-Ei in Dettelbach (Lkr. Kitzingen): In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts Würzburg gegen Drahtzieher bei Schwindelgeschäften der Frankonia-Gruppe endgültig für richtig befunden. Die verurteilten Manager müssen nun jahrelange Haftstrafen absitzen - und weitere Verdächtige müssen um ihre Freiheit zittern.
In allen Punkten gehalten
Am Mittwoch machte die seit Wochen erwartete Nachricht aus Karlsruhe im Landgericht Würzburg wie ein Lauffeuer die Runde: Der BGH hatte das Würzburger Urteil in allen Punkten gehalten. Der vorsitzende Richter der Wirtschaftstrafkammer Reinhold Emmert sagte auf Anfrage: „Es freut uns natürlich, dass der Bundesgerichtshof in der Beurteilung der Rechtslage zum gleichen Ergebnis kommt wie wir.“ Er war sich bereits zuvor dessen bewusst gewesen, mit dem mutigen Urteil juristisches Neuland beackert zu haben, um Anlage-Berater stärker in die Haftung zu nehmen. Zu Einzelheiten äußerte er sich zunächst nicht. Die Verteidiger wollten das Urteil auf Anfrage zunächst nicht kommentieren, sondern zuerst mit ihren inhaftierten Mandanten sprechen.