Müller: Als Vertragspartner sind nur Menschen interessant, die an Körper- und Geisteskräften ungefähr gleich sind und die sich durch den Vertrag gegenseitig schützen wollen oder wirtschaftliche Vorteile voneinander erwarten. Eine ganze Reihe von Menschen fällt durch diesen Rost. Nicht nur Behinderte, sondern auch Alte, Demenzkranke, Kinder und sogar Frauen. Hier setzt Nussbaum an und kritisiert, dass diese Gruppen in vertragstheoretischen Entwürfen auch kein Gegenstand von Gerechtigkeit mehr wären, nur über Barmherzigkeit, Wohltätigkeit ins Spiel kämen. Nur die vollwertigen Vertragspartner haben klar definierte Rechte und Pflichten.
Lelgemann: Vergessen werden in den klassischen Vertragstheorien auch diejenigen, die pflegend tätig sind, manchmal ein Leben lang. Dies sind in allen Gesellschaften vornehmlich Frauen.
Sind Vertragstheorien nur für die akademische Philosophie interessant oder haben sie Auswirkungen auf die praktische Politik?