Nehmen wir das Bundesteilhabegesetz, das unter Mitwirkung der betroffenen Verbände ein tendenziell würdevoller gestaltetes Leben ermöglichen sollte. Der erste vorgelegte Entwurf 2016 zeigte, dass in hohem Maße deutlich fiskalische Interessen der beteiligten staatlichen Stellen vorherrschten. Müller: Diese Korrektur akzeptiere ich gerne, wir reden nicht über Fälle, sondern grundsätzlich über Personen. Und zwar über Personen mit entsprechenden Ansprüchen, und das ist ja auch die Pointe bei Nussbaums Ansatz: Man muss fragen, wozu jeder einzelne Mensch fähig ist, muss jedes Individuum für sich betrachten. Das finde ich überzeugend: Jede Form von Inklusion muss auf die individuellen Bedürfnisse und Belange ausgerichtet sein. Das bedeutet eben nicht zwangsläufig Inklusion um jeden Preis, das bedeutet nicht, dass ein Schulsystem erst dann gerecht ist, wenn wirklich jeder in eine Regelschule integriert ist. Da gibt es noch viel zu diskutieren.
WÜRZBURG
Wie werden wir allen Menschen gerecht?
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