Ein Millionen-Geschäft, für das es nicht einmal einen schriftlichen Vertrag gibt und das sogar Gegenstand von Untersuchungen der Schweizer Bundesanwaltschaft ist, die unter anderem wegen des Verdachts der «ungetreuen Geschäftsbesorgung» ermittelt. Blatter und Platini führen an, hochrangige Exekutivmitglieder von FIFA und UEFA hätten davon gewusst.
Die Ethikkommission unter Vorsitz des deutschen Richters Hans-Joachim Eckert wollte dieser Argumentation nicht folgen. Es habe keine rechtliche Grundlage für die Zahlung gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Zwar wurde der Vorwurf der Bestechung und Korruption fallengelassen, dafür beanstandete die Kommission bei beiden Spitzenfunktionären einen Interessenskonflikt sowie die Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen.
Außerdem hätten sowohl Blatter als auch Platini ihre Treuepflicht gegenüber der FIFA verletzt und gegen allgemeine Verhaltensregeln verstoßen. Dazu muss Blatter eine Geldstrafe von 50 000 Schweizer Franken zahlen, Platini wurde mit 80 000 Schweizer Franken belegt.