Zudem sind Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu belegen. Ansonsten müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten. Darüber hinaus, so heißt es bei der Bundesagentur, finde ein allmählicher Einstellungswandel in den Köpfen vieler Arbeitgeber statt. Denn je präsenter Menschen mit Handycap würden, desto mehr Vorurteile könnten abgebaut und Personalchefs von der Leistungsfähigkeit überzeugt werden. Im beschriebenen Fall von Alica Dömling (18) aus Würzburg, die von der AWO in ein Pflegeteam integriert wurde, ist genau das gelungen. Bei der Stellenbörse der Bundesagentur kann man nach speziellen Stellenangeboten suchen. Dazu wählt man zuerst die Stellenbörse für Arbeitsuchende und dann bei der Stellenangebot-Suche den Menüpunkt „Erweiterte Suche“. Auf der darauffolgenden Seite klickt man auf „Erweiterte Suchkriterien“. Dann hat man die Option, nach Stellenangeboten für „ausschließlich für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen“ zu suchen. mel