
Der Fall beziehungsweise Vorwurf Nummer eins bleibt somit für immer offen. Er zeigt zudem exemplarisch, wie schwierig die Suche nach der Wahrheit sein kann – und wie schwierig es werden kann, wenn rechtsstaatliche Mittel nicht mehr greifen können.
Generell stellen in Missbrauchsfällen die Verjährungsfristen ein Hindernis bei der Aufklärung vieler Vorwürfe dar. Sie wurden zwar zwischenzeitlich verlängert, weil die meisten Opfer viele Jahre brauchen, bis sie über ihren Missbrauch reden können oder bis die Erinnerungen an ihn wiederkehren. Aber sie werden aller Voraussicht nach nicht gänzlich fallen – wie das Professor Laubenthal seit Jahren fordert. Er berät seit 2015 das Bundesjustizministerium bei der Reform des Sexualstrafrechts.
Kirchenrecht untersucht auch verjährte Fälle
Das Kirchenrecht geht zwar einen Schritt weiter als das staatliche Recht. Es untersucht auch verjährte Vorwürfe sexuellen Missbrauchs, kann aber laut Professor Laubenthal keine staatlichen Sanktionen oder einen Freispruch durch ein staatliches Gericht erwirken. Denn ein Strafanspruch steht ausschließlich dem Staat zu, so Laubenthal.