
Trotz der vielen durchgeführten Prüfungen stellt der aktuelle Fall für ihn eine Besonderheit dar: Er ist gekennzeichnet durch eine extrem lange Ermittlungsarbeit – und beim ersten Vorwurf (Fall „Alexandra W.“) durch völlig konträre Einschätzungen. Erstmals ist die Kirche der Plausibilitätsprüfung von Professor Laubenthal nicht gefolgt. Für den Missbrauchsbeauftragten gibt es Indizien, dass der Missbrauch stattgefunden haben könnte. Für die katholische Kirche dagegen nicht.
Auch dass sich die Bistumsleitung dagegen entschieden hat, den Vorwurf von Alexandra W. der Staatsanwaltschaft zu übermitteln, hat Professor Laubenthal problematisch gesehen. Seiner Meinung nach sollten generell die staatlichen Strafverfolgungsbehörden informiert werden – auch wenn der Vorfall schon sehr lange zurückliegt.