Bistum Trier schweigt sich aus
Das Bistum Trier bestätigt, dass es tatsächlich eine Anfrage mit Datum vom 14. Januar 1987 gab. Was das Bistum Trier dem Stift Klosterneuburg jedoch geantwortet hat, darüber schweigt es sich trotz Nachfrage aus.
Falls die Antwort so ausfiel wie die Einschätzung des damaligen Regens, dann verwundert, warum das Stift Herrn X. aufgenommen hat. Wenn eine positive Beurteilung nach Österreich gegeben wurde, dann muss sich nun das Bistum Trier fragen, warum es das getan hat und ob es womöglich Mitschuld an den Missbrauchsfällen hat. Verwunderlich ist auch, dass es sich nicht spätestens bei der Primizfeier, zu der X. 1996 ins Bistum Trier zurückgekehrt ist, dazu geäußert hat.
Jedenfalls hätte X. aufgrund der jüngsten Rechercheergebnisse niemals eine geistliche Karriere anstreben sollen und dürfen. Und nach dem Missbrauch 1993 im Stift Klosterneuburg hätte sie spätestens vorbeisein müssen. Zwar wurde der Mann 1993 vom Stift aufgefordert, aus dem Orden auszutreten, in dem er zwei Jahre zuvor seine Gelübde abgelegt hatte. „Bis zu seinem Austritt, der per Weisung aus Rom erfolgen muss, war das Stift jedoch kirchenrechtlich für einen Unterhalt verpflichtet“, steht in der Mitteilung des Stifts.