Verstummt ist die Kritik jedoch nicht bei allen Arbeitgebern, Nachbesserungen werden angemahnt. Die Auftraggeberhaftung zum Beispiel müsse gestrichen werden, sagt Brossardt. Und aufgestockt werden dürften die 8,50 Euro keinesfalls schon 2017. Warum? Weil sonst die Eintrittshürde in den Arbeitsmarkt weiter erhöht werde, so Brossardt.
Eine Hürde, die von anderer Seite als Schutzmaßnahme etwa für Flüchtlinge interpretiert wird. Der Mindestlohn müsse gelten, egal woher ein Mensch komme, sagt Firsching und teilt damit Ministerin Nahles Position. Beschäftigte dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sonst könnten 8,50 Euro zum Störfaktor für Integration werden. Mitarbeit Kristian Lotzina
Lohnuntergrenze, Ausnahmen und Lockerung
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt seit 1. Januar 2015 für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Kontrolliert wird die Einhaltung durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es unter anderem für Auszubildende, ehrenamtlich Tätige oder Praktikanten bis zu drei Monaten.