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GELDERSHEIM/NIEDERWERRN
Maximal 2600 Flüchtlinge für Conn-Barracks
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Josef Schäfer
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:29 Uhr

Dazu ist neben ehrenamtlichem auch hauptberufliches Personal nötig. Den Finanzbedarf von jährlich 120 000 Euro streckt der Landkreis vor, erhält ihn aber vom Freistaat zurück.

Vereinbarung für Flüchtlingseinrichtung Conn

Obergrenze: 2600 Flüchtlinge.

Notunterkünfte: keine weiteren Plätze im Landkreis.

Dezentrale Unterkünfte: begrenzt auf 800 Plätze (zuständig ist der Landkreis).

Untersuchungen: externe Arztkosten übernimmt der Freistaat.

Gemeinschaftsunterkunft: Ausbau auf 400 Plätze (Freistaat).

Verwaltung: Gemeinden und Landkreis stellen Gebäude und Personal für Sozialamt, Gesundheitsamt, Einwohnermeldeamt.

Unbegleitete Minderjährige: dezentrale Unterbringung außerhalb der Conn-Barracks (Landkreis).

Medizin: Ärzteversorgung auf dem Gelände (Freistaat).

Betreuung: Kinderbetreuung und Unterricht auf dem Gelände (Freistaat).

Beratung: Asylsozialberatung auf dem Gelände (Freistaat).

Sicherheit: Einsatz eines Sicherheitsdienstes (Freistaat).

Brandschutz: Freistaat besorgt Freistellung Freiwilliger Feuerwehrleute vom Arbeitgeber.

Befristung: Erstaufnahmeeinrichtung wird am Jahresende 2025 geschlossen.

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