Dazu ist neben ehrenamtlichem auch hauptberufliches Personal nötig. Den Finanzbedarf von jährlich 120 000 Euro streckt der Landkreis vor, erhält ihn aber vom Freistaat zurück.
Vereinbarung für Flüchtlingseinrichtung Conn
Obergrenze: 2600 Flüchtlinge.
Notunterkünfte: keine weiteren Plätze im Landkreis.
Dezentrale Unterkünfte: begrenzt auf 800 Plätze (zuständig ist der Landkreis).
Untersuchungen: externe Arztkosten übernimmt der Freistaat.
Gemeinschaftsunterkunft: Ausbau auf 400 Plätze (Freistaat).
Verwaltung: Gemeinden und Landkreis stellen Gebäude und Personal für Sozialamt, Gesundheitsamt, Einwohnermeldeamt.
Unbegleitete Minderjährige: dezentrale Unterbringung außerhalb der Conn-Barracks (Landkreis).
Medizin: Ärzteversorgung auf dem Gelände (Freistaat).
Betreuung: Kinderbetreuung und Unterricht auf dem Gelände (Freistaat).
Beratung: Asylsozialberatung auf dem Gelände (Freistaat).
Sicherheit: Einsatz eines Sicherheitsdienstes (Freistaat).
Brandschutz: Freistaat besorgt Freistellung Freiwilliger Feuerwehrleute vom Arbeitgeber.
Befristung: Erstaufnahmeeinrichtung wird am Jahresende 2025 geschlossen.