Die Staatsanwaltschaft sah sich zuletzt kritischen Fragen ausgesetzt: Denn der Syrer sitzt seit zehn Wochen in Untersuchungshaft, obwohl Ermittlungen nach Bekanntwerden seiner angeblicher Drohungen weder konkrete Anschlagspläne zutage gefördert hatten noch den Sprengstoff, um solche Anschläge auszuführen. Nun ermittelt die Karlsruher Zentralbehörde des höchsten deutschen Anklagevertreters – ausgerechnet in Würzburg, wo Generalbundesanwalt Peter Frank selbst Jura studiert hatte. Seine Behörde äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Fall.
Nur im Zorn geprahlt?
Bisher war man nur von dem Verdacht ausgegangen, der syrische Medizinstudent B. habe im Zorn geprahlt und sich allenfalls gedanklich mit Anschlägen befasst, wie sie Terroristen des Islamischen Staates (IS) propagieren – wobei schon die Androhung strafbar ist. Die Untersuchungshaft hatte die Staatsanwaltschaft damit begründet, dass man umfangreiche Telekommunikation auswerten müsse.