Landrat Florian Töpper sieht darin eine wichtige Stärkung der Interessen der Landwirtschaft; die heute mehr denn je, auf gut ausgebaute landwirtschaftliche Wege angewiesen ist. Daher ist der landwirtschaftliche Anliegerkreis weiter zu fassen, als auf ausschließlich direkt an der Straße angrenzende Grundstücksbewirtschafter.
„Selbstverständlich deckt dieser Vertrag anhand der Gemarkung Dittelbrunn nur ein Teilstück der Heeresstraße ab, dennoch ist darin die Nutzung durch die Landwirtschaft klar definiert. Für uns ist dies bei der Argumentation gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein wichtiger Fakt, den wohl auch diese kaum ignorieren kann“, sagt Landrat Töpper in einer Mitteilung an die Presse.
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DITTELBRUNN
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