Bei der Frage der Nutzung der Heeresstraße durch die Landwirtschaft bringt ein alter Vertrag ein Stück weit Klärung. Der Vertragstext beinhaltet eine ausdrückliche Regelung für die Belange der Landwirtschaft.
Beim intensiven Durchsehen und Recherchieren in alten Unterlagen ist in der Gemeinde Dittelbrunn zwischenzeitlich ein Kaufvertrag von 1957 aufgetaucht, mit dem die Heeresstraßenabschnitte auf Dittelbrunner Gemarkung von der Flurbereinigungsgenossenschaft Dittelbrunn an die Bundesfinanzverwaltung verkauft wurden.
Nutzungsrecht der Landwirte eindeutig formuliert
Der Vertragstext beinhaltet eine ausdrückliche vertragliche Regelung für die Belange der Landwirtschaft. Wörtlich heißt es in dem Vertrag: „Die Bundesrepublik Deutschland – Bundesfinanzverwaltung – ist damit einverstanden, dass die Anlieger die Heeresstraße ohne Entschädigung auf eigene Gefahr zur Feldbestellung benutzen.“