Der Somalier Ismaacil freut sich auf seine erste Arbeit. In ein paar Wochen fängt er das Praktikum als Mauerer in einem Betrieb in Veitshöchheim an. Seit eineinhalb Jahren ist er hier, spricht immer besser Deutsch und ist optimistisch: „Erst kann ich Mauerer werden, dann Bauleiter.“
Wann Flüchtlinge arbeiten dürfen
Uneingeschränkt arbeiten dürfen nach Deutschland geflohene Menschen, deren Asylverfahren mit dem Ergebnis abgeschlossen wurde, dass sie hier bleiben dürfen. Falls dieses Verfahren noch läuft, dürfen Flüchtlinge nach drei Monaten arbeiten, wenn eine sogenannte Vorrangprüfung ergibt, dass ihre Stelle nicht mit einem Deutschen oder EU-Bürger besetzt werden kann.
Nach 18 Monaten dürfen Asylsuchende auch ohne diese Klausel eingestellt werden. Eine Ausnahme bildet die Zeitarbeitsbranche: Asylbewerber dürfen in den ersten vier Jahren keinen Zeitarbeitsjob annehmen.
Die Arbeitgeberverbände wünschen sich ein unbürokratischeres Verfahren und fordern, die Vorrangprüfung schon nach sechs Monaten auszusetzen. Auch das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeitsbranche sei aufzuheben, sagen die Verbände.