Falschen Verdächtigungen gegen Flüchtlinge den Boden ziehen
Doch jetzt lenkt der in Freiburg gelöste Fall die Diskussion darauf, dass die DNA viel mehr Informationen liefern könnte, als in Deutschland bisher erlaubt ist. Der eng gefasste Paragraf 81g der Strafprozessordnung schränkt die Verwertung stark ein. DNA-Proben – gewonnen aus einer Hautschuppe, einem Haar, einem Tropfen Körperflüssigkeit – könnten auch Rückschlüsse auf die Farbe von Augen, Haut oder Haaren zulassen. Aber dies und Rückschlüsse auf die ethnische Zugehörigkeit von Tätern wären ein Eingriff in Grundrechte. „Mehrere äußerlich sichtbare Körpermerkmale“, bestätigt das Stuttgarter Innenministerium, könnten „mit einer relativ hohen Vorhersagegenauigkeit bestimmt werden“. Bei der Augenfarbe liege die Trefferquote bei 90 bis 95 Prozent, bei den Haarfarben bei 75 bis 90 Prozent. Die Hautfarbe – hell oder dunkel – lasse sich sogar mit 98-prozentiger Sicherheit ermitteln.