Zudem lasse das Erbgut recht verlässliche Rückschlüsse auf die „biogeografische Herkunft“ zu. Möglich seien Erkenntnisse zum Kontinent, im besten Fall eine regionale Zuordnung – etwa nach West-, Ost- oder Südeuropa. Zumindest eine „Wahrscheinlichkeitsaussage“ sei möglich.
Das könnte – wie beim Mordversuch an einer jungen Frau im Schlosspark in Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) – falschen Verdächtigungen gegen Flüchtlinge den Boden entziehen. Es würde aber auch – wie jetzt bei dem Afghanen in Freiburg oder in Bochum im Fall eines mutmaßlichen zweifachen Vergewaltigers aus dem Irak – die Ermittlung erleichtern.
Die Stimmung gegen kriminelle Flüchtlinge heizte das so an, dass selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Mord in der Provinz Stellung nehmen muss. „Wenn sich herausstellen sollte, dass es ein afghanischer Flüchtling war, dann ist das absolut zu verurteilen, genauso wie bei jedem anderen Mörder, aber auch ganz deutlich zu benennen.“ Merkel warnte, „dass damit aber nicht die Ablehnung einer ganzen Gruppe verbunden sein kann, so wie wir auch sonst nicht von einem auf eine ganze Gruppe schließen können“.