Und (wir legen fest), dass jene, die im Laufe der Zeit sich die Belohnung erworben haben, an jener Fakultät, an der sie studiert haben, eine Lehrerlaubnis zu erhalten – zum einen für sich, zum anderen damit sie andere zu unterrichten vermögen – und die die Ehre einer Magisterwürde oder eines Doktorats zu erlangen erstreben, durch einen oder mehrere Magister oder Doktoren jener Fakultät, in der die Prüfung abzulegen wäre, dem Bischof von Würzburg, der zu dem Zeitpunkt im Amt ist, oder seinem nachrückenden und geeigneten Stellvertreter, den eben hierzu der Bischof meinte einsetzen zu müssen, vorgestellt werden sollen; wenn aber der Bischofsstuhl der Kirche in Würzburg selbst vakant ist, sollen sie jenem vorgestellt werden, der durch die geliebten Söhne des Kapitels der genannten Kirche von Würzburg als Stellvertreter in geistlichen Dingen eingesetzt wurde; und derselbe Bischof oder Stellvertreter, – je nachdem was es bevorzugt wird –, soll, nachdem die Magister und die Doktoren, die in derselben Fakultät durch ihr Amt dort lenken, zusammengerufen sind, jene in den Dingen, die von denjenigen, die zur Ehre der Magisterwürde oder des Doktorats promoviert werden
WÜRZBURG
Die Wurzel der Universität
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