
Haßfurt
Trotz Drogenhöhle und Waffenarsenal: Warum das Schöffengericht zwei Angeklagte nicht verurteilen konnte
Auch das Schöffengericht muss sich an den Grundsatz "In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten" halten. Wie es nun weitergeht.