
Ein Wurfstern, acht Spring- und sieben Butterflymesser: Ein ganzes Waffenarsenal hat die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung im März in Kitzingen beschlagnahmt. Weil die Waffen durchweg illegal waren, landete ein 21-Jähriger wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Jugendrichter. Er kam mit der Einstellung des Verfahrens davon.
500 Euro muss der zur Tatzeit Heranwachsende an den Kreisjugendring zahlen; dann ist die Sache für ihn erledigt. Dass er die als gefährlich geltenden Messer, samt Wurfstern und einer Taschenlampe mit Elektroschocker, nicht mehr sieht, ist reine Formsache.
Angeklagter: "Die Optik ist einfach gut"
"Warum braucht man so ein Waffenarsenal?", fragte Jugendrichter Wolfgang Hülle den jungen Mann auf der Anklagebank. "Die Optik ist einfach gut", sagte der "Sammler" zu seinen Stücken, die er laut eigener Aussagen nie habe einsetzen wollen. Die Waffen habe er nach und nach auf Flohmärkten und auch auf den berühmt-berüchtigten Märkten in Tschechien gekauft und daheim deponiert – neben einigen legalen Waffen, die er von seinem Vater geerbt hatte.
Die Umstände, unter denen die Polizei fündig wurde, waren einigermaßen dramatisch. Es stand ein Suizid im Raum, als die Wohnung durchsucht wurde. Ein Hinweis darauf, dass der heute 21-Jährige mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat. "Der Tod des Vaters hat ihn in eine massive Krise gestürzt", sagte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Eine Krise, die er auch heute noch nicht überwunden hat. Wegen Depressionen wird der derzeit arbeitslose und von seiner Mutter lebende Mann in einer psychiatrischen Tagesklinik behandelt. Wie es mit ihm weitergehen wird, ist derzeit völlig offen, sagte die Vertreterin des Jugendamts und sprach sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus.
Das Gericht kam schnell zu der Einsicht, dass das Verfahren und die Geschichte dahinter für eine Einstellung geeignet sind. "Da bin ich dabei", sagte die Staatsanwältin – gegen eine Geldauflage von 500 Euro. "Nutzen Sie die Chance, das Verfahren ohne Urteil zu beenden", gab das Jugendgericht dem Angeklagten mit auf den Weg. Ob der die legalen Waffen, die die Polizei mitgenommen hat, wieder bekommen wird, muss der Sammler mit dem Landratsamt klären.